Mittagszeit, 20. Februar 2023. Auf einer speziellen Online-Plattform chattet der junge Mann aus der Rhön mit einer Therapeutin und äußert seine Fantasien. Töten wolle er jemanden, "vorzugsweise eine Frau". Er beschreibt sich als pädophil, sei deshalb in einer Therapie und bekomme Medikamente. Seitdem aber habe er Tötungsfantasien gegen brünette, vollbusige Frauen. Er sei auf der Suche nach dem perfekten Opfer.
Ehrlicherweise teilt der junge Mann im Chat der Therapeutin auch mit, wo er unterwegs sei – und die informiert umgehend die Polizei, die wenig später an seiner Wohnadresse auftaucht – und ihn zur Gefahrenabwehr erst mal mit auf die Dienststelle nimmt. Auf dem Weg dorthin erzählt er einem Beamten, dass er pädophil sei und dagegen mit Tabletten behandelt werde, die bei ihm aber Vergewaltigungsfantasien auslösten. Am Abend durchsuchen Polizisten die Wohnung des 25-Jährigen, stellten seine Tabletts und das Handy sicher. Die Ermittler finden später auf den Computern tausende kinderpornografische Bilder und Videos.
"Eine Gefahr für die Allgemeinheit"
Dieser Ablauf scheint klar. Er wird vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt vom Staatsanwalt so vorgetragen, von einem Polizeibeamten bezeugt, auch die Verteidigung und der Angeklagte selbst bestätigen dies. Laut Anklage hatte sich der 25-Jährige die ihm verfügbaren kinderpornografischen Inhalte über Jahre hinweg via Darknet auf seine Rechner geladen und "in exzessiver Weise" konsumiert. Er kam zunächst in Untersuchungshaft, befindet sich seit Mitte August aber in einstweiliger Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus.
Laut Staatsanwalt liege bei dem Angeklagten "eine multiple Störung der Sexualpräferenz mit pädophilen und sadomasochistischen Zügen" vor. Aufgrund dieser Störung sei seine Fähigkeit, "das Unrecht seiner Tat beziehungsweise seiner geplanten Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich eingeschränkt".
Bei diesem Krankheitsbild seien erhebliche Straftaten zu befürchten – bis hin zur Vergewaltigung und Tötung von Frauen. Insgesamt, so der Anklagevertreter, stelle der 25-Jährige "im unbehandelten Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit dar".
Mit Messer ein perfektes Opfer suchen
Seine Gewalt- und Tötungsfantasien gegen Frauen sind es demnach, die den Angeklagten vor die fünfköpfige Große Strafkammer gebracht haben – nicht allein der Besitz kinderpornografischer Inhalte, der in der Anklage steht. Ihm droht eine Unterbringung in der Psychiatrie.
Dabei habe er sich schon im letzten Sommer bei einer Fachambulanz selbstständig Hilfe gegen seine sexuelle "Neigung zu Kindern" gesucht, so seine Anwältin. Die habe auch gewirkt. Der Mandant habe die kinderpornografischen Dateien gelöscht, seit letztem August hätten sie ihn nicht mehr interessiert. "Sein Therapeut war stolz auf ihn." Doch ab November seien bei ihm Gewaltfantasien gegen erwachsene Frauen aufgekommen.
Am Tag seiner Festnahme hatte der Angeklagte im Chat mit der Psychotherapeutin geschrieben, er laufe mit einem Messer durchs Dorf und suche sich ein Opfer. Tatsächlich habe er das nicht gemacht, so die Verteidigerin.
Die Anklage geht aber davon aus, dass der 25-Jährige "mangels passendem Opfer" die Suche abgebrochen habe. Laut Polizeiermittler hat ihm der Angeklagte erzählt, er sei mit einem Messer unterwegs gewesen, "um ein perfektes Opfer zu suchen", das er in einem Waldstück vergewaltigen und töten wollte.
Der Prozess wird am 16. November um 9 Uhr fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.