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Gerolzhofen
Baustelle "Wilder Mann" in Gerolzhofen: Landgericht beschäftigt sich mit verschwundenem Gehweg und Pausenhof
Die Stadt verklagt die Bauherrin auf 275.000 Euro zur Beseitigung von Schäden auf öffentlichem Grund. Ob sie das Geld je wiedersieht, ist mehr als fraglich.
Triste Aussichten für den geplanten Hotel-Gasthof 'Wilder Mann' in Gerolzhofen. Die seit vielen Monaten ruhende Baustelle beschäftigt nun auch das Landgericht Schweinfurt.
Foto: Michael Mößlein | Triste Aussichten für den geplanten Hotel-Gasthof "Wilder Mann" in Gerolzhofen. Die seit vielen Monaten ruhende Baustelle beschäftigt nun auch das Landgericht Schweinfurt.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 08.12.2023 15:07 Uhr

Die ruhende Baustelle des Hotel-Gasthofs "Wilder Mann" am Marktplatz in Gerolzhofen beschäftigt jetzt auch das Landgericht Schweinfurt. Am Donnerstag wurde dort im Zivilverfahren die Klage der Stadt Gerolzhofen gegen die Krapf Immobilien GmbH & Co. KG verhandelt. Es geht um die Forderung der Stadt nach Widerherstellung des im Zuge der Bauarbeiten abgebrochenen Gehwegs entlang der Breslauer Straße und des Pausenhofs der Grabenschule. Der geschätzte Streitwert liegt nach Auskunft des Gerichts bei 275.000 Euro. Die Summe beinhaltet auch einen Schätzwert von 20.000 Euro für mögliche Schäden, die noch auftreten könnten, etwa am freigelegten Fundament der Grabenschule.

Eine Bürgschaft, um das Wiederherstellen der öffentlichen Flächen abzusichern, hatte der Stadtrat von der Bauherrin nicht verlangt. Folglich ist es auch nach der jüngsten Gerichtsverhandlung ungewisser denn je, dass die Stadt dieses Geld jemals wiedersehen wird. Darauf deutet nicht nur der Termin zur Zwangsversteigerung des unvollendeten "Wilden Mann" Anfang März 2024 hin. Auch während der Verhandlung am Donnerstag kam zur Sprache: Die Bauherrin steckt finanziell tief in der Klemme. Selbst der als einziger Zeuge geladene Hochbautechniker, der den Bau zuletzt geplant und gebaut hat, gab zu, dass seine Auftraggeberin ihm Geld schuldet.

Rechtsanwalt: Krapf hat Versprechen nicht eingehalten

Vom Gehweg entlang der Breslauer Straße (links im Bild) ist nicht mehr viel übrig. Ein Großteil des Weges wurde entfernt, als die Bauarbeiten für die Tiefgarage begonnen wurden.
Foto: Michael Mößlein | Vom Gehweg entlang der Breslauer Straße (links im Bild) ist nicht mehr viel übrig. Ein Großteil des Weges wurde entfernt, als die Bauarbeiten für die Tiefgarage begonnen wurden.

Deren Geschäftsführer Rainer Krapf wohnte der Verhandlung krankheitsbedingt nicht bei. Er ließ sich von Rechtsanwalt Sebastian Bärmann (Schweinfurt) vertreten, der sein Mandat eigenen Angaben zufolge erst erhalten hat, als Krapf bereits die Klage der Stadt Gerolzhofen zugestellt worden war. Dass es überhaupt soweit kam, bedauere die Stadt, machte deren Rechtsanwalt Hanns Christ (Schweinfurt) klar. Mehrfach sei die Stadt daran gescheitert, an Krapf heranzutreten, um eine Lösung für die verfahrene Situation zu finden. Ohne Erfolg. Auch Versprechen habe Krapf, der dem Stadtrat angehört, mehrfach nicht eingehalten.

Eine zentrale Rolle für den Ausgang des Verfahrens spielt nach Angaben der Richterin die Frage, ob die Bauarbeiten am "Wilden Mann" unter der aktuellen Besitzerin nochmals aufgenommen werden. Dass dort Stillstand, um nicht zu sagen Totenruhe herrscht, waren sich alle Anwesenden einig. Daran änderte auch der Hinweis von Bärmann nichts, dass es einen gültigen Bauauftrag gebe und das beauftragte Unternehmen bereit sei, weiterzumachen. Was wegen Geldmangels aber unwahrscheinlich sein dürfte, wie Anwalt Christ anmerkte.

Wann wurde zuletzt an der Tiefgarage gebaut?

Wann an dem Tiefgaragen-Rohbau zuletzt weitergearbeitet wurde, konnte auch der Bauleiter nicht exakt bezeugen. Seinen Angaben nach wurde als Letztes ein Teil der Balkenköpfe auf den Betonsäulen erstellt, die die Außenwände der Tiefgarage bilden. Dies könne ein Dreivierteljahr zurückliegen, meinte der Zeuge vage.

Zuletzt im Spätsommer 2022 wurde nach Kenntnissen dieser Redaktion auf der Baustelle gearbeitet. Damals entstand ein Teil der Balkenköpfe (im Bild) auf den Außenwänden der im Rohbau stehenden Tiefgarage.
Foto: Stefan Pfister | Zuletzt im Spätsommer 2022 wurde nach Kenntnissen dieser Redaktion auf der Baustelle gearbeitet. Damals entstand ein Teil der Balkenköpfe (im Bild) auf den Außenwänden der im Rohbau stehenden Tiefgarage.

Nach Kenntnisstand dieser Redaktion wurden diese Arbeiten Ende August 2022 begonnen, nach kurzer Zeit aber wieder eingestellt, weil die Baufirma kein Geld mehr erhielt. Der Stadtrat hatte der Bauherrin zuvor, im März 2022, eine Frist gesetzt, die Arbeiten bis Anfang September 2022 wieder aufzunehmen. Als dies nicht zum gewünschten Erfolg führte, kam es zur Klage gegen Krapf Immobilien.

Unterschiedliche Auffassungen bestehen zur Frage, ob es der Bauherrin von Anfang klar war, dass sie den Gehweg, der für die Bauarbeiten entfernt wurde, wiederherstellen muss. Position der Stadt ist, dass sie der Bauherrin erlaubt habe, den Gehweg zu nutzen. Es sei jedoch nicht abgesprochen gewesen, den Weg weitestgehend zu beseitigen. Der Bauleiter erinnerte sich als Zeuge an Absprachen unter anderem mit der Stadtbaumeisterin. Darin sei es im Zuge des Baustelleneinrichtungsplans auch um den Gehweg gegangen, der "stellenweise" verschwinden müsste.

Keine Aussicht auf eine gütliche Lösung des Streits

Sollte auf der Baustelle – so unwahrscheinlich dies aus aktueller Sicht auch sein mag – tatsächlich wieder gearbeitet werden, könnte die Wiederherstellung des Gehwegs und des Pausenhofs noch dauern. Eine explizite Frist wurde der Bauherrin nach Kenntnis der Verhandlungsteilnehmer nicht gesetzt. Eine Baugenehmigung gilt laut Bayerischem Baugesetzbuch grundsätzlich über vier Jahre, verlängert sich jedoch, wenn dort gearbeitet wurde. Ob dies in diesem Fall, wo öffentliche Flächen betroffen sind, der gültige Maßstab sein kann, müsse nach Aussage der Richterin juristisch abgewogen werden.

Möglicherweise sind am freigelegten Fundament der Grabenschule Schäden entstanden, die ebenfalls behoben werden müssen. Die Stadt fordert hierfür vorsorglich eine Geldleistung von der Bauherrin.
Foto: Michael Mößlein | Möglicherweise sind am freigelegten Fundament der Grabenschule Schäden entstanden, die ebenfalls behoben werden müssen. Die Stadt fordert hierfür vorsorglich eine Geldleistung von der Bauherrin.

Die von ihr während der Verhandlung erwähnte Möglichkeit, den Streitfall zwischen der Stadt und der Bauherrin im Rahmen einer Güteverhandlung zu lösen, wurde schnell verworfen. Dies mache angesichts des Kommunikationsverhaltens der Beklagten keinen Sinn, waren sich alle im Saal einig.

Ihren Beschluss im Verfahren werde sie in etwa einem Monat verkünden, kündigte die Richterin am Ende der Verhandlung an.

 
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  • Elvira von Falkenstein
    Um die Idee von Peter Koch weiter zu spinnen, sollte man die Seitenwände befestigen, mehrere Graffiti-Künstler, vielleicht aus Berlin, herholen und sie die Seitenwände gestalten lassen. Bei Stadtfesten könnte man ein Kinderkarusell, Bratwurstbuden und dergleichen reinstellen. Kinderbelustigung halte ich für sehr wichtig, weil dann die Erwachsenen mit reingezogen werden.
    Das LOCH müßte natürlich gesichert werden. Der Eingang könnte von dem Parkplatz aus sein.
    Ich glaube, daß das billiger wäre als zuschütten und Gerolzhofen wäre um eine einmalige Attraktion reicher.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, daß ein Mann, der der Stadt Gerolzhofen, so viel Ärger gemacht und Kosten verursacht hat, immer noch im Stadtrat ist??? Stadtrat ist ein VERTRAUENSPOSTEN !!!
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  • Johannes Weisensee
    Leider in der Gesamtschau ein Trauerspiel

    Bleibt nur zu hoffen dass der Schlussakt nicht allzu dramatisch ausfällt
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  • Peter Koch
    Einfach zuschütten wäre schädlich für den Tourismus weil die Baugrube schon in Google Maps als Sehenswürdigkeit zu finden ist und die Besucher mögen es.
    Wer es nicht glauben will braucht nur mit Google nach gerolzhöfer loch zu suchen.
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