Weder gegenüber der Polizei noch vor Gericht wollte sich der Angeklagte äußern. Aber dieser eine Satz, spontan einem Polizisten gesagt, der war "ein echter Glücksgriff für ihn", wie die Richterin bei der Urteilsbegründung am Dienstag betonte. Denn er trug dazu bei, dass der 55-Jährige am Landgericht Schweinfurt zwar unter anderem für schwere Brandstiftung, nicht aber wegen versuchten Mordes verurteilt wurde.
Vier Jahre und sechs Monate Haft drohen dem Mann nun, weil er zweimal direkt nacheinander Brände im Haus seiner Mutter gelegt haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zweimal brannte es im selben Haus im Landkreis Schweinfurt
Der ganze Fall dreht sich um zwei Tage im April. Der angeklagte Berliner hatte seine Mutter im Landkreis Schweinfurt besucht und bei ihr übernachtet. Nach Überzeugung des Gerichts hat er am Morgen des 17. April an mehreren Stellen im Haus und Garten persönliche Gegenstände verbrannt. Währenddessen war die 84-Jährige einkaufen. Die Feuerwehr löschte die Brände, bevor sie auf das Haus übergreifen konnten.
Obwohl ihr Sohn schon an diesem Tag verdächtigt wurde, die Brände in ihrem Haus gelegt zu haben, übernachtete die Mutter in der darauffolgenden Nacht wieder mit ihm in eben diesem Haus. Laut Gericht hat der Sohn in den frühen Morgenstunden gleich wieder Feuer gelegt. Diesmal unterm Dach, das daraufhin in Flammen aufging. Die Mutter, die im Erdgeschoss schlief, wachte von dem Geruch auf und verließ das Haus – noch im Schlafanzug und unverletzt.
Warum die Brandstiftung in beiden Fällen unterschiedlich eingeordnet wird
Weil das erste Feuer von den brennenden Gegenständen nicht auf das Haus übergriff, sprach die Richterin in der Urteilsbegründung hier von einer versuchten Brandstiftung und Sachbeschädigung. Der zweite Fall dagegen sei eine schwere Brandstiftung, weil der Dachstuhl komplett abgebrannt ist. Durch die beiden Brände entstand ein Schaden zwischen 200.000 und 300.000 Euro.
Neben den Bränden wurde der Angeklagte auch wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt. Bei seiner Festnahme nach dem zweiten Brand wurde eine Schreckschusspistole bei ihm gefunden, für die er keinen Waffenschein hatte.
Dass der Angeklagte beide Brände gelegt hat, hält das Gericht für unstrittig. Außer Mutter und Sohn hatte niemand Zugang zum Haus und "realistischerweise ist weit und breit kein weiterer Täter zur Verfügung", wie die Richterin sagte.
Wollte der Angeklagte seine Mutter mit dem Feuer töten?
Was mögliche Motive angeht, blieben jedoch viele Fragen offen. "Wir wissen nicht, was der Angeklagte wollte", sagte die vorsitzende Richterin. Die wichtigsten Fragen stellte sie gleich darauf: "Wollte er ganz bewusst den Tod der Mutter? Hat er ihren Tod oder eine relevante Gesundheitsschädigung in Kauf genommen? Oder hat er bewusst ausgenutzt, dass die Mutter schläft und genau dann das Feuer gelegt?"
Die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite ging von einer klaren Absicht aus, sprach in der Anklage gar von versuchtem Mord. Der Verteidiger des Sohnes forderte dagegen auf die Tötungsabsicht im Urteil zu verzichten.
Für das Landgericht Schweinfurt sprechen vor allem zwei Punkte dagegen
Das Gericht folgte in diesem Punkt der Verteidigung und sah den Mordvorwurf als nicht bewiesen an. Vor allem zwei Gründe führte die Richterin in ihrer Begründung an: Zum einen sei die Gefahr für die Mutter relativ gering gewesen. Während es im zweiten Stock brannte, hätte sie im Erdgeschoss mit der Haustür und dem Terrassenzugang ebenerdige Fluchtmöglichkeiten gehabt.
Zum anderen war da aber auch dieser Satz, den der Angeklagte schon kurz nach seiner Festnahme fallen ließ. Wie ein Polizist aussagte, hat der Angeklagte damals zu ihm gesagt: "Ich wollte die Mutter doch nicht töten."