
Viele wollen Wasser. Die Entscheidung, wer Grundwasser aus einem Brunnen pumpen oder Wasser aus dem Main ableiten darf, treffen die Landratsämter und kreisfreien Städte. Im Klimawandel stehen die Genehmigungsbehörden zunehmend unter Druck: Einerseits schaffen sie mit dem Zugang zum Wasser die Geschäftsgrundlage für viele Landwirte und Firmen, andererseits bangt die Öffentlichkeit um die immer knapper werdende Ressource.
Michael Hofmann, der Leiter des Bereichs Wasserrecht im Umweltamt des Landratsamtes Schweinfurt, spricht im Interview über die gerechte Verteilung des Wassers und die Schwierigkeit, Wasserentnahmen zu kontrollieren.
Michael Hofmann: Wenn Sie Grundwasser aus dem eigenen Gartenbrunnen entnehmen oder Wasser per Hand mit der Gießkanne aus einem Gewässer schöpfen, ist das erlaubnisfrei. Sobald Sie technische Geräte verwenden, etwa eine Pumpe in den Main hängen, oder einen neuen Brunnen bohren, brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis Ihres Landratsamtes oder Ihrer Stadt.
Hofmann: Bei Weizen, der auf der meisten landwirtschaftlichen Fläche in Unterfranken angebaut wird, lassen wir keine Beregnung zu. Dafür haben wir hier gar nicht genug Wasser. Auch für Energiemais gibt es in Unterfranken kein Wasser. Wegen der Trockenheit sind wir strenger als in anderen Regionen Bayerns.
Hofmann: Wasser für Spargel oder Erdbeeren zu bekommen, ist möglich. Darauf haben wir uns mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt verständigt. Ob letztlich eine Genehmigung erfolgt, hängt jedoch von der Wassermenge ab, die der Landwirt möchte, der Größe seiner Anbaufläche und ob die Wassermenge dazu im Verhältnis steht.
Hofmann: Unsere Bescheide beinhalten neben der maximal genehmigten Menge weitere Auflagen. Etwa, wie viel Liter pro Sekunde entnommen werden dürfen. Oder dass in der Mittagshitze nicht bewässert werden darf, um die Verdunstung zu minimieren. Diese Regeln legen wir in Absprache mit den Wasserwirtschaftsämtern fest.
Hofmann: Im Landkreis Schweinfurt bekommen nur Trinkwasserversorger oder Kläranlagen Entnahmerechte bis zu 30 Jahren. Firmen, Winzer, Bauern und Privatleute erhalten aktuell nur "beschränkte Erlaubnisse" für zehn Jahre. Danach erlischt ihr Recht, Wasser zu entnehmen. Der Antrag muss komplett neu gestellt werden. Seit etwa acht Jahren haben wir die Befristung auf zehn Jahre reduziert. Altrechte, die schon länger laufen, können wir aber nicht ohne Weiteres aufheben.
Hofmann: Kämen jährliche Befristungen, müsste ich im Landkreis Schweinfurt bei 350 einzelnen Entnahme-Genehmigungen die weiße Fahne hissen. Das Arbeitspensum wäre nicht zu schaffen! Außerdem macht es keinen Sinn, singulär ein Trockenjahr wie 2022 zu betrachten. Hier sind Zeitreihen heranzuziehen, nicht Extrema. Generell gilt, dass wir vernünftig mit der wertvollen Ressource Wasser umgehen müssen.
Hofmann: Nein. Es kommt aber regelmäßig vor, dass wir die Wassermenge reduzieren.
Hofmann: Wir versuchen, einen Ausgleich zwischen allen Interessen zu finden. Unsere Wasserrechts-Bescheide sind die Geschäftsgrundlage für viele Entnehmer. Wir wollen ja landwirtschaftliche Produkte aus der Region. Nur, die Gurke wächst nicht ohne Wasser. Die Frage ist doch: Wollen wir Schweinfurter Gurken oder spanische Gurken?
Hofmann: Die Anlagen sind noch da, das Kernkraftwerk braucht nach wie vor Wasser zu Kühlzwecken. Bei Bedarf könnte das AKW immer noch auf die Maximalmenge zurückgreifen. Doch im Normalfall entnimmt es heute noch 20 Millionen Kubikmeter für den Sicherheitsbetrieb. Seit die Kühltürme nicht mehr benötigt werden, verdunstet nichts mehr. Das entnommene Wasser wird 1:1 wieder in den Main geleitet – nur wärmer.
Hofmann: Ja, ganz klar. Das Bewusstsein in unserer Gesellschaft für "unser Wasser" ist groß. Jemand, der Sonntagnachmittag auf seiner Terrasse sitzt und den Landwirt nebenan beobachtet, der mit Überkopfberegnung in der verdunstungsstarken Zeit zwischen 11 und 17 Uhr sein Gemüse bewässert, ruft uns am Montagfrüh an und fragt. "Darf der das?" Die Identifikation mit dem "Wasser aus unserer Ortschaft" ist hoch. Das hat sich sehr verändert in den letzten Jahren.
Hofmann: Natürlich gibt es eine gewisse Lücke. Wir gehen aber davon aus, dass sich 90 Prozent aller Menschen an die Regeln halten. Wenn jemand mit 150 km/h über die Landstraße brettert, kann ihn die Führerscheinbehörde auch nicht stoppen. Bei anhaltender Trockenheit liefern uns Bürger und Bürgerinnen wichtige Hinweise. Es fällt auf, wenn fünf Gartengrundstücke verdorrt sind und eines ist grün.