Seit 2019 veranstaltet der Weinbauverein Michelau-Altmannsdorf einen Brunnenschoppen, nur unterbrochen durch die Pandemie. Der regelmäßige Treff auf dem Platz am Hirtenbrunnen, einmal pro Monat im Sommer, wurde gut angenommen. Für Vereinsvorstand Martin Pfrang ist es ein geselliges Beisammensein gewesen, mit Weinausschank und Bewirtung in Zusammenarbeit mit Winzern und dem benachbarten Lokal.
Doch damit ist es jetzt vorbei, zumindest in der bisherigen Form. Das teilt Pfrang gegenüber dieser Redaktion mit. Als Grund für die Absage gibt er an, dass der Brunnenschoppen so wie zuletzt nicht mehr genehmigt werden würde. Dies hätte ihm die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen (VG) mündlich mitgeteilt.
Verein stellt gar keinen Antrag mehr
Einen neuerlichen Antrag auf "Gestattung" nach § 12 des Gaststättengesetzes hat er deshalb gar nicht mehr gestellt. Es handelt sich dabei um die Ausschankgenehmigung. Martin Pfrang ist verärgert darüber und spricht von "Bürokratiewahnsinn".
Seinen Unmut hat der Vereinsvorsitzende den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt, als er sie über die neue Sachlage informierte und warum man keine Erlaubnis mehr erhält. Der Gesetzgeber, so Pfrang darin, berufe sich in der Ablehnung auf "wiederkehrende Feste" ohne "traditionellen" Hintergrund; außerdem stehe bei einem Brunnenschoppen der Ausschank von Alkohol im Vordergrund.
Dabei hatte der Weinbauverein einen anderen Hintergedanken für den Brunnenschoppen: "nämlich ganz schlicht und einfach die Belebung der Dorfgemeinschaft, sodass sich die Bürger aus Michelau, vom Ortskern über die neuen Siedlungen der Ortsteile und auch Tagesgäste, einfach einmal im Monat ganz ungezwungen auf einen Feierabendplausch treffen".
Die für die Genehmigung zuständige Verwaltungsbehörde bestätigt auf Anfrage, dass eine Gestattung nach § 12 für kurzfristig "wiederkehrende Veranstaltungen ohne besonderen Anlass nicht möglich" sei. Die VG verweist auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dessen Definition für einen besonderen Anlass wie folgt lautet: "Wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb dieser gastronomischen Tätigkeit selbst liegt", erklärt VG-Vorsitzender Thorsten Wozniak.
Kein besonderer Anlass gegeben
Problematisch ist somit die Regelmäßigkeit eines Festes, die fehlende Tradition und der Ausschank, wie das Landratsamt Schweinfurt als Aufsichtsbehörde mitteilt: "Sollte der Alkohol im Mittelpunkt stehen, wäre dies jedenfalls ein Ausschlusskriterium", so Sprecher Andreas Lösch. Deshalb sei der Begriff "besonderer Anlass" bei der Prüfung eng auszulegen.
Warum aber wurde der Brunnenschoppen in Michelau in den Vorjahren genehmigt? In ihrer Antwort geht die VG nur auf 2023 ein. Kurzfristig wiederkehrende Veranstaltungen habe man damals keine genehmigt, heißt es. Man habe nach der Pandemie aber die Genehmigungen "großzügig im Sinne des Ehrenamts, der Vereine und des Miteinanders der Menschen ausgelegt" und erteilt, so Wozniak. "Wir wurden aber deutlich vom Landratsamt Schweinfurt darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich ist." Auf welcher rechtlichen Basis dies dann 2023 geschah, dazu gab es keine Auskunft.
Scheinbar hat ein Vorfall in Mönchstockheim vor zwei Jahren die Behörden sensibilisiert. Der Antrag der Kermesburschen zu einem "Beerpong-Turnier" war zunächst von der VG genehmigt worden. Als das Landratsamt von der Sache Wind bekam, kassierte sie den Bescheid, weil der Alkoholkonsum im Mittelpunkt stand.
Auch in Bischwind drohen Probleme
Womöglich steht auch der Kapellschoppen in Bischwind vor dem Aus. Dieser feierte erst im Vorjahr seine Premiere. Die beiden Organisatorinnen sind aufgrund der Nachrichten aus Michelau verunsichert und haben bislang keinen Antrag auf einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gestellt.
"Wir würden aber gerne", sagt Ann-Kristin Eisenhauer. Jedoch gebe es hohe bürokratische Hürden. Schon 2023 hatte man "massive Schwierigkeiten". Auch durfte sich das Fest nicht Kapellschoppen nennen. Man habe sich einen seltsamen Namen einfallen lassen müssen, berichtet sie: "Fest der sozialen Dorfentwicklung zum Hochleben lassen der Bischwinder Kapelle."
Auch ihr geht es nicht um den Weinausschank. Die Idee sei, die Bischwinder zusammenzubringen, weil es im Ort keinen Verein gebe. Selbst Bürgermeisterin Nicole Weissenseel-Brendler freute sich im Vorjahr über das Engagement der Frauen. "In kürzester Zeit haben sie im Rahmen der sozialen Dorfentwicklung diese Veranstaltung ermöglicht", lobte sie damals.
Ann-Kristin Eisenhauer und Sophie Brendler sind aktuell "superenttäuscht und desillusioniert". Den für 23. Mai geplanten Kapellschoppen haben sie bereits sausen lassen. Ob sie für Juli und August eine Gestattung beantragen, wollen sie nach einem Gespräch mit dem Landratsamt entscheiden.
Stadt Gerolzhofen wählt einen anderen Weg
Einen alternativen Weg hat Gerolzhofen beschritten, um den Brunnenschoppen weiter ausrichten zu dürfen. Dieser soll ab 6. Juni jeden Donnerstag am Marktplatz und Einheitsbrunnen stattfinden. Wie bereits am zweiten Brunnen, wo das Hotel-Gasthof "Tor zum Steigerwald" zuständig ist, hat nun auch die Stadt eine gaststättenrechtliche Konzession für den Ausschank am Marktplatz beantragt.
Nach Auskunft von Bürgermeister Thorsten Wozniak musste hierfür ein Gutachten erstellt und ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Noch liegt die Genehmigung der VG nicht vor. Er sei aber zuversichtlich, dass dies rechtzeitig geschehe.
Andere Handhabung in der Gemeinde Kolitzheim
Für Bischwind und Michelau ist dies definitiv keine Option. "Das können wir uns nicht leisten", sagt Martin Pfrang. Schließlich wären für eine Konzession zahlreiche Auflagen zu erfüllen, wie eine feste Verkaufsstätte und vieles mehr. Er wie auch Eisenhauer rechnen hierfür mit Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe.
Weniger problematisch werden Gestattungen offenbar in Kolitzheim gesehen. Dort gibt es unter anderem mit dem Waaghäusleschoppen in Zeilitzheim eine ähnlich gelagerte Veranstaltung.
Bürgermeister Horst Herbert stellt dazu klar, dass die Gemeinde sehr großzügig sei. Viel wichtiger ist für ihn, die Gemeinschaft zu erhalten. "Wir sind froh, wenn die Leute sich treffen. Und haben überhaupt kein Problem, das zu genehmigen."
Ich bitte zudem um Erläuterungen durch LRA und Mainpost, welche Art der Veranstaltung in Zellitzheim genehmigt ist, wie oft findet diese statt etc. ? Ich höre, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden, mag mich aber täuschen.
Darüber hinaus kann man diese Gestattung nicht „weniger problematisch“ sehen, da für Bischwind und Michelau keine Anträge gestellt wurden. Welche Veranstaltungen werden also verglichen? Der Brunnenschoppen am Marktplatz in Gerolzhofen, der ab kommenden Donnerstag regelmäßig stattfindet? Andere Veranstaltungen, für die in der VG regelmäßig Gestattungen erteilt werden?
Ich freue mich über die Aufklärung (und auf die Anträge).
Herzliche Grüße
Thorsten Wozniak
Demnach reicht bei einmaligen oder gelegentlichen Veranstaltungen eine Gestattung, für regelmäßige Veranstaltungen mit Ausschank braucht es eine Ausschankgenehmigung (wie Gaststätten).
Da kann der Bürgermeister oder Landrat nichts dafür. Ich bedauere die zunehmende Bürokratie und Regelwerk auch, doch sehe ich keinen Grund für eine fundierte Kritik an den ausführenden Behörden. Brunnenschoppen können durchgeführt werden, das zeigen die Beispiele in Gerolzhofen und anderen Orten.
Bevor sich alle zu sehr empören: Die VGem hat keine Anträge abgelehnt. Es wurden keine gestellt (nicht für Michelau, nicht für Bischwind). Wir haben über das Gesetz informiert.
Im Text steht: „Der Gesetzgeber, so Pfrang darin, berufe sich in der Ablehnung auf "wiederkehrende Feste" ohne "traditionellen" Hintergrund; außerdem stehe bei einem Brunnenschoppen der Ausschank von Alkohol im Vordergrund“.
D. h. der Unmut des Vereinsvorsitzenden richtet sich laut Zeitung gegen die Gesetzgebung.
Ich gehe davon aus, dass Stefan Pfister/ Mainpost darüber informiert, welche Veranstaltung in Zeilitzheim genehmigt wurde: Anzahl, Art der Veranstaltung etc.
Dann kann man sehen, ob die Veranstaltungen vergleichbar sind (ich denke nicht, aber das zeigt der Artikel nicht auf). Und man kann sicherlich die Meinung des LRA dazu erfragen.
Die VGem erteilt übrigens zahlreiche Gestattungen. Laufend. Über die spricht man halt nicht.
Herzliche Grüße
Thorsten Wozniak
Gem.-Vors. / Bgm
Schulen, Kindergärten, Kläranlage, Menschen mit Einschränkungen....und jetzt die Brunnenschoppen in den Gemeinden der VG.
Alles zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und des sozialen Friedens.
Und allen voran ein Mann, der seinen eigenen Laden nicht im Griff zu haben scheint und jetzt wie ein angeschlagener Boxer um sich schlägt.
Ob dieser Mann noch länger als Vorsitzender der VG tragbar ist?
In den Verbandsgemeinden die Geselligkeit und das Dorfleben in Frage zu stellen, nur weil Alkohol im Spiel ist, ist geradezu unverschämt.
Erstens ist Wein in einer Weinbaugegend wohl eher als "Tradition" zu sehen.
Wenn zweitens monatlich einmal im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins am Dorfplatz oder Hirtenbrunnen ein Weinglas die Runde macht, ist die Frage nach dem unterschwellig im Raum stehenden "Alkoholmissbrauch" lächerlich.
Insbesondere dann, wenn man Bars, Weinfeste (auch in GEO) oder das Oktoberfest zum Vergleich nimmt. Dort steht der Alkohol wohl im Vordergrund, oder?
Das " Anlocken Auswärtiger" ist bei den "kleinen" Gemeinden wohl eher nachrangig. Im Vordergrund stehen Geselligkeit und gegenseitiges Kennenlernen. Es gibt keine Musik, kein Zelt,
kein Bimbamborium.
Bitte also nicht vergleichen mit den Weinfesten, Altstsdtfesten, Volksfesten usw.