So hatten sich das die Mönchstockheimer Kermesburschen nicht vorgestellt: Ihr für das vergangene Wochenende angesetzte Beerpong-Turnier mussten sie kurzerhand absagen. Grund hierfür war ein von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen ausgesprochenes Verbot der als feucht-fröhlicher Freizeitsport angekündigten Veranstaltung. Alkoholkonsum hätte dabei eine maßgebliche Rolle gespielt. Vom Verbot und ihrer Enttäuschung darüber berichteten die Kermesburschen unter anderem in den Sozialen Medien auf ihrem Instagram-Kanal.
Besonders ärgerlich aus Mönchstockheimer Sicht ist der Umstand, dass die VG den Wettbewerb in einem ersten Bescheid zunächst genehmigt hatte. Erst, als das Landratsamt Schweinfurt als Aufsichtsbehörde davon Wind bekommen und sich eingeschaltet hat, folgte der zweite, negative Bescheid. Dieser revidierte die am 21. Juli ausgestellte Erlaubnis. Ein Hin und Her also.
Landratsamt schaltet sich ein
Auf Nachfrage dieser Redaktion berichtet Melina Bosbach von der Pressestelle des Landratsamtes, dass die Kreisbehörde am 22. Juli per Abdruck von dem von der VG Gerolzhofen gestatteten vorübergehenden Gaststättenbetrieb erfahren habe. Diese Gestattung gemäß Paragraf 12 Gaststättengesetz für die "Kirchweihburschen Mönchstockheim" sollte am Samstag, 20. August, für die Durchführung eines sogenannten Beerpong-Turniers gelten.
Beim Stichwort "Beerpong-Turnier" läuteten bei den Zuständigen im Landratsamt – anders als zuvor bei der VG Gerolzhofen – sofort die Alarmglocken. Denn nach Auskunft der Pressestelle des Landratsamtes sei "den Genehmigungsbehörden seit vielen Jahren klar", wie mit solchen Veranstaltungen zu verfahren sei: Sie sind abzulehnen. Dies sei in der Vergangenheit gegenüber der VG Gerolzhofen auch schon mehrfach kommuniziert worden. Das Landratsamt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das bereits im September 2019 Beerpong-Turniere explizit ablehnt.
Alkoholkonsum in Form eines Wettbewerbs
Das Landratsamt begründet die Ablehnung von Beerpong-Turnieren wie folgt: Bei dem aus ihrer Sicht fragwürdigen Wettbewerb handle es sich um keine sportliche oder kulturelle Veranstaltung im engeren Sinne, "sondern um ein Trink- und Geschicklichkeitsspiel, bei dem der Alkoholkonsum in ein wettkampfmäßiges Spiel integriert wird und dieser dadurch im Mittelpunkt steht".
Zwar existiere kein einheitliches Regelwerk, doch stelle sich der Spielablauf grundsätzlich so dar: Es geht darum, dass Spieler jeweiliger Teams Tischtennisbälle in Becher werfen. Die Becher werden zuvor typischerweise mit Bier gefüllt. Ein Spieler muss jeden Becher austrinken, der vom gegnerischen Team getroffen wurde. Das Team, das zuerst alle Becher des Gegners treffen konnte, ist der Sieger. Soweit die Ausführungen des Landratsamtes.
Aufsichtsbehörde veranlasst Widerruf des Bescheids
Da das Gaststättengesetz (Paragraf 4) klar regle, dass es keine Gaststättenerlaubnis erteilt werden darf, sobald Tatsachen die Annahme rechtfertigen, "dass der Antragsteller dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten wird", blieb der Aufsichtsbehörde deren Schlussfolgerung nach gar keine andere Möglichkeit, als die VG Gerolzhofen anzuweisen, ihren Bescheid zurückzunehmen.
Ein Beerpong-Turnier entwickle nach Angaben von Bosbach von der Pressestelle des Landratsamtes eine Gruppendynamik bzw. einen Gruppenzwang. Teilnehmer fühlten sich dazu gedrängt, Alkohol zu trinken, damit das eigene Team nicht verliert. Dies allein stelle einen Alkoholmissbrauch im Sinne des Gaststättengesetzes dar.
Regierung und Jugendamt teilen Bedenken
Ein Wirt, der die Veranstaltung eines solchen Spiels durchführt oder toleriert, würde insofern dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten. "In solchen Fällen müsste ihm die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt werden", stellt Bosbach klar.
Das Landratsamt steht mit seiner Einschätzung, die Beerpong-Turniere als "höchst problematisch und nicht genehmigungsfähig" einordnet, auf einer Linie mit der Regierung von Unterfranken. Und auch das Kreisjugendamt äußerte Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes.
Unmissverständliche Anweisung des Landratsamtes
Diese Vielzahl an Gründen veranlasste das Landratsamt, die VG Gerolzhofen am 27. Juli "unter nochmaligen Verweis auf die klare Weisungslage sowie den Jugendschutz" zu bitten, die getroffene Entscheidung erneut zu überprüfen.
Diese im Behördendeutsch verklausulierte Aussage ist nichts anderes als die unmissverständliche Anweisung, einen grundfalschen Bescheid möglichst schnell rückgängig zu machen. Was die VG am 1. August mit ihrem zweiten Bescheid in der Sache dann auch zeitnah umsetzte.
Von Verantwortlichen der VG war auf Nachfrage dieser Redaktion keine Stellungnahme zum Vorgang einzuholen.
Bürgermeister sieht Verantwortung bei VG
Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab wollte hierzu "nicht viel sagen". Er begründete dies damit, dass er bzw. die Gemeinde Sulzheim mit dem VG-Bescheid nicht befasst gewesen seien. Diese Verwaltungsaufgaben seien ganz klar dort angesiedelt.
Schwab berichtet, dass es vergleichbare Veranstaltungen in Mönchstockheim bereits früher gegeben habe, vielleicht auch unter anderen Bezeichnungen.
Oder ist es nur eine Gaudi, wenn Alkohol getrunken werden muss?
Besser Funky Ball. Da darf ich mir bei einem Treffer schnellstmöglich selbst das leckere Bier einverleiben.