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Mönchstockheim
Landratsamt schaltete sich ein: Geplantes Beerpong-Turnier in Mönchstockheim wurde verboten
Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen hatte den für 20. August vorgesehenen Gaudi-Wettbewerb zunächst erlaubt. Ein klarer Rechtsverstoß, befand die Aufsichtsbehörde.
Dieses Symbolbild von einer Veranstaltung im Landkreis Würzburg im Jahr 2018 veranschaulicht das Prinzip, nach dem eine Beerpong-Partie abläuft. Mitglieder zweier Teams versuchen Tischtennisbälle in die Becher des gegnerischen Teams zu werfen. Die Gegner müssen diese dann austrinken.
Foto: Alfred Gehring | Dieses Symbolbild von einer Veranstaltung im Landkreis Würzburg im Jahr 2018 veranschaulicht das Prinzip, nach dem eine Beerpong-Partie abläuft.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 10.02.2024 16:28 Uhr

So hatten sich das die Mönchstockheimer Kermesburschen nicht vorgestellt: Ihr für das vergangene Wochenende angesetzte Beerpong-Turnier mussten sie kurzerhand absagen. Grund hierfür war ein von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen ausgesprochenes Verbot der als feucht-fröhlicher Freizeitsport angekündigten Veranstaltung. Alkoholkonsum hätte dabei eine maßgebliche Rolle gespielt. Vom Verbot und ihrer Enttäuschung darüber berichteten die Kermesburschen unter anderem in den Sozialen Medien auf ihrem Instagram-Kanal.

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Besonders ärgerlich aus Mönchstockheimer Sicht ist der Umstand, dass die VG den Wettbewerb in einem ersten Bescheid zunächst genehmigt hatte. Erst, als das Landratsamt Schweinfurt als Aufsichtsbehörde davon Wind bekommen und sich eingeschaltet hat, folgte der zweite, negative Bescheid. Dieser revidierte die am 21. Juli ausgestellte Erlaubnis. Ein Hin und Her also.

Landratsamt schaltet sich ein

Auf Nachfrage dieser Redaktion berichtet Melina Bosbach von der Pressestelle des Landratsamtes, dass die Kreisbehörde am 22. Juli per Abdruck von dem von der VG Gerolzhofen gestatteten vorübergehenden Gaststättenbetrieb erfahren habe. Diese Gestattung gemäß Paragraf 12 Gaststättengesetz für die "Kirchweihburschen Mönchstockheim" sollte am Samstag, 20. August, für die Durchführung eines sogenannten Beerpong-Turniers gelten.

Beim Stichwort "Beerpong-Turnier" läuteten bei den Zuständigen im Landratsamt – anders als zuvor bei der VG Gerolzhofen – sofort die Alarmglocken. Denn nach Auskunft der Pressestelle des Landratsamtes sei "den Genehmigungsbehörden seit vielen Jahren klar", wie mit solchen Veranstaltungen zu verfahren sei: Sie sind abzulehnen. Dies sei in der Vergangenheit gegenüber der VG Gerolzhofen auch schon mehrfach kommuniziert worden. Das Landratsamt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das bereits im September 2019 Beerpong-Turniere explizit ablehnt.

Alkoholkonsum in Form eines Wettbewerbs

Das Landratsamt begründet die Ablehnung von Beerpong-Turnieren wie folgt: Bei dem aus ihrer Sicht fragwürdigen Wettbewerb handle es sich um keine sportliche oder kulturelle Veranstaltung im engeren Sinne, "sondern um ein Trink- und Geschicklichkeitsspiel, bei dem der Alkoholkonsum in ein wettkampfmäßiges Spiel integriert wird und dieser dadurch im Mittelpunkt steht".

Zwar existiere kein einheitliches Regelwerk, doch stelle sich der Spielablauf grundsätzlich so dar: Es geht darum, dass Spieler jeweiliger Teams Tischtennisbälle in Becher werfen. Die Becher werden zuvor typischerweise mit Bier gefüllt. Ein Spieler muss jeden Becher austrinken, der vom gegnerischen Team getroffen wurde. Das Team, das zuerst alle Becher des Gegners treffen konnte, ist der Sieger. Soweit die Ausführungen des Landratsamtes.

Aufsichtsbehörde veranlasst Widerruf des Bescheids

Da das Gaststättengesetz (Paragraf 4) klar regle, dass es keine Gaststättenerlaubnis erteilt werden darf, sobald Tatsachen die Annahme rechtfertigen, "dass der Antragsteller dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten wird", blieb der Aufsichtsbehörde deren Schlussfolgerung nach gar keine andere Möglichkeit, als die VG Gerolzhofen anzuweisen, ihren Bescheid zurückzunehmen.

Ein Beerpong-Turnier entwickle nach Angaben von Bosbach von der Pressestelle des Landratsamtes eine Gruppendynamik bzw. einen Gruppenzwang. Teilnehmer fühlten sich dazu gedrängt, Alkohol zu trinken, damit das eigene Team nicht verliert. Dies allein stelle einen Alkoholmissbrauch im Sinne des Gaststättengesetzes dar.

Regierung und Jugendamt teilen Bedenken

Ein Wirt, der die Veranstaltung eines solchen Spiels durchführt oder toleriert, würde insofern dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten. "In solchen Fällen müsste ihm die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt werden", stellt Bosbach klar.

Das Landratsamt steht mit seiner Einschätzung, die Beerpong-Turniere als "höchst problematisch und nicht genehmigungsfähig" einordnet, auf einer Linie mit der Regierung von Unterfranken. Und auch das Kreisjugendamt äußerte Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes.

Unmissverständliche Anweisung des Landratsamtes

Diese Vielzahl an Gründen veranlasste das Landratsamt, die VG Gerolzhofen am 27. Juli "unter nochmaligen Verweis auf die klare Weisungslage sowie den Jugendschutz" zu bitten, die getroffene Entscheidung erneut zu überprüfen.

Diese im Behördendeutsch verklausulierte Aussage ist nichts anderes als die unmissverständliche Anweisung, einen grundfalschen Bescheid möglichst schnell rückgängig zu machen. Was die VG am 1. August mit ihrem zweiten Bescheid in der Sache dann auch zeitnah umsetzte.

Von Verantwortlichen der VG war auf Nachfrage dieser Redaktion keine Stellungnahme zum Vorgang einzuholen.

Bürgermeister sieht Verantwortung bei VG

Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab wollte hierzu "nicht viel sagen". Er begründete dies damit, dass er bzw. die Gemeinde Sulzheim mit dem VG-Bescheid nicht befasst gewesen seien. Diese Verwaltungsaufgaben seien ganz klar dort angesiedelt.

Schwab berichtet, dass es vergleichbare Veranstaltungen in Mönchstockheim bereits früher gegeben habe, vielleicht auch unter anderen Bezeichnungen.

 
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  • strapsi
    Der Versuch, dumpes Saufen gesellschaftsfähig zu machen - nichts anderes, sind die vorgeblich kulturellen Kirchweihveranstaltungen der Dorfjugend in den Dörfern. Dort wird Alkoholismus gefördert.
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  • Ironic
    Könnte man die Becher vielleicht mit alkoholfreien Getränken füllen?
    Oder ist es nur eine Gaudi, wenn Alkohol getrunken werden muss?
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  • Dann ist es für die Jugend aber nicht gut genug. Es geht ja nur noch ums Saufen. Ob bei Kirchweih, Weinfesten usw.
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  • Dieter@zellhoefer.de
    Wir haben auch gesoffen früher....
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  • andersdenker
    Was machen wir jetzt mit Schafkopfturnieren bei denen ein Einzelner ein 30 Liter Bierfass gewinnt?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Nun, der Vergleich hinkt aber ordentlich!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Macht doch Seltersbong - dafür gibt's sicher eine Genehmigung - aber auch keine Teilnehmer! 🤣
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  • daniel.kleinhenz@mainpost.de
    Konnte den Sinn von Beepong noch nie verstehen. Warum wird der Gegner belohnt wenn ich zielgenau treffe?
    Besser Funky Ball. Da darf ich mir bei einem Treffer schnellstmöglich selbst das leckere Bier einverleiben.
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  • haba2908
    Vielleicht hätten man das Ganze als „Oben- ohne- Freiheit für Brüste“ anmelden sollen…… dann wärs mit Sicherheit genehmigt worden 😉🤣
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  • lutterbeck
    Wenn bei uns ein paar Überbezahlte Beamte Ihre Macht demonstrieren wollen, kommt so was dabei raus, wenn diese Verantwortung übernehmen sollen tauchen diese ab.
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Quatsch, gut dass das Landratsamt das offizielle Saufspiel unterbunden hat. Alkoholkonsum ist aus meiner Sicht grundsätzlich nichts verwerfliches, jedoch ein Saufspiel öffentlich auszutragen ist wirklich keine gute Idee.
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  • SimonKnaack
    Was passiert eigentlich auf den tausenden Volksfesten in Bayern?
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Fälscher Vergleich, ein Wein, Bier,Volksfest ist grundsätzlich etwas anderes als ein Saufspiel. Möglicherweise am Ende mit dem selben Ergebnis jedoch in der Sache 2 völlig andere Veranstaltungen.
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  • PEUL
    Genau, ein Volksfest ist kein Saufspiel. Beim Volksfest wird professionell gesoffen. Und zwar mit regelmäßiger Aufforderung durch die Musikkapelle. "Ein Prosit, ein Prosit..... eine geht noch, eine geht noch nei".
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Und warum nun dieser ellenlange Artikel darüber? Was haben sich die Veranstalter eigentlich dabei gedacht als sie so eine dämliche Veranstaltung angemeldet haben? Allerdings kann man diesen "Kermesburschen" eigentlich keinen Vorwurf machen, ich kann mir vorstellen, dass eine Gruppe die so eine Veranstaltung durchführen möchte sich nicht mit den rechtlichen Rahmen auskennt. Von der VG hätte man das aber erwarten können!
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