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Volkach
Ohne Konzession geöffnet: Diskothek in Volkach muss schließen
Kitzinger Landratsamt greift durch: Nach einer Kontrolle am Samstag wurde der Tanzclub dicht gemacht. Gespräche sollen klären, ob und wie es weitergeht.
Die Disco in Volkach – hier ein Symbolbild – wurde vom Kitzinger Landratsamt dicht gemacht.
Foto: Jonas Walzberg, dpa | Die Disco in Volkach – hier ein Symbolbild – wurde vom Kitzinger Landratsamt dicht gemacht.
Bearbeitet von Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 26.03.2024 02:55 Uhr

Vergangenen Samstag gegen 21 Uhr fand eine Kontrolle einer Diskothek in Volkach durch Beamte der Polizeiinspektion Kitzingen und Mitarbeiter des Landratsamtes, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, statt – mit weitreichenden Folgen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor, der folgende Informationen entnommen sind.

Obwohl in den vergangenen Wochen der Tanzclub wiederholt widerrechtlich geöffnet hatte, wurde in den sozialen Medien erneut eine Veranstaltung für diesen Abend beworben. Zuvor erfolgten schon mehrere Anzeigen durch die Polizei wegen Alkoholausschank ohne Erlaubnis, die mit Bußgelder durch das Landratsamt geahndet wurden. Die erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis konnte mangels Mitwirkung des Betreibers bisher nicht erteilt werden.

Betreiber und Pächter nicht vor Ort

Die Disco war am Samstag erneut ohne Konzession geöffnet, lediglich das Personal konnte angetroffen werden. Der Betreiber und Pächter selbst war nicht zugegen. Aufgrund der wiederholten Verstöße gegen das Gaststättengesetz des derzeitig Verantwortlichen wurde an diesem Abend durch die eingesetzten Beamten vor Ort die Diskothek geschlossen. Die Schlüssel wurden dem Eigentümer, der nicht personengleich mit dem Betreiber ist, übergeben.

Es finden nun Gespräche zwischen dem Eigentümer und dem Landratsamt statt, wie es mit der Zukunft der Diskothek weitergeht.

 
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Kommentare
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  • Peter Koch
    "Es finden nun Gespräche zwischen dem Eigentümer und dem Landratsamt statt, wie es mit der Zukunft der Diskothek weitergeht."

    Warum Gespräche mit einem offenbar beratungsresistenten Eigentümer?
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  • Michael Gebert
    ... Eigentümer ist NICHT personengleich mit dem Betreiber.
    Letzterer ist also beratungsressistent
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