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Schraudenbach
BGH verweist ein Urteil zurück: Prozess um eingestürzte Brücke bei Schraudenbach muss neu verhandelt werden
Vor einem Jahr fiel das Urteil gegen drei Angeklagte vor dem Landgericht Schweinfurt. Ein Urteil ist rechtskräftig, ein anderes nicht.
Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Landkreis Schweinfurt im Juni 2016. Dort war bei dem Einsturz eines Brückenneubaus ein Arbeiter getötet worden, mehrere wurden schwer verletzt. Acht Jahre später ist nun das erste Urteil rechtskräftig.
Foto: Hajo Dietz | Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Landkreis Schweinfurt im Juni 2016.
Lisa Marie Waschbusch
 und  Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 17.05.2024 02:44 Uhr

Gut ein Jahr hat es gedauert, bis der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Entscheidung über die Revision im Verfahren gegen drei Angeklagte wegen des Einsturzes eines Traggerüsts beim Neubau der Schraudenbachbrücke über die Autobahn 7 im Juni 2016 im Landkreis Schweinfurt gefällt hat. 

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt teilte nun mit, dass "die Verurteilung eines der angeklagten Ingenieure durch das Landgericht Schweinfurt rechtskräftig" ist. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilten 60-jährigen Prüfingenieurs "als unbegründet verworfen", so der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert.

In dem Prozess war darüber hinaus ein 50 Jahre alter Ingenieur, der für den 60-Jährigen gearbeitet hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Diese Revision führte laut Emmert "wegen eines Formfehlers zur Aufhebung seiner Verurteilung und zur Zurückweisung der Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Schweinfurt". Das bedeutet, dass der Prozess neu aufgerollt wird und von vorne beginnt.

Wann das der Fall ist, ist derzeit völlig offen. Ebenfalls noch nicht terminiert ist der abgetrennte Prozess gegen einen Statiker, gegen den im vergangenen Jahr wegen der Krankheit seiner Anwältin nicht weiter verhandelt werden konnte.

Ein weiterer Angeklagter war im vergangenen Jahr freigesprochen worden. Er hatte den 50-Jährigen, der eigentlich für seine Firma arbeitet, dem 60-jährigen Prüfingenieur für die Dauer der Planung als Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.

Eine der wichtigsten Fragen in der Revision war, ob der Bundesgerichtshof das der Verurteilung zugrunde liegende Gutachten des Wiener Professors Johann Kollegger als plausibel ansieht. Der hatte die Ursache für den Einsturz des Traggerüstes während der Betonage eines Brückenabschnitts in der mangelhaften Statik und der folgenden ebenso mangelhaften Prüfung derselben gesehen. Die Verteidigungen hatten im Prozess mehrere Tage versucht, die Glaubwürdigkeit des Gutachters zu erschüttern und den Gerüstbauer als Verantwortlichen für den Einsturz gesehen.

 
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