Ist das das Ende vom Hotel-Projekt "Wilder Mann" in Gerolzhofen? Am 21. September hat das Amtsgericht Schweinfurt den tags zuvor festgelegten Termin zur Zwangsversteigerung des Anwesens im Herzen der Altstadt im Internet veröffentlicht. Am 6. März 2024 soll der dreigeschossige Altbau samt angrenzender Fläche, auf der seit langem die Baugrube für eine Tiefgarage im Boden klafft, meistbietend verkauft werden. Der von einem Gutachter ermittelte Verkehrswert, der zum Aufruf kommt, liegt bei 696.000 Euro. Gläubigerin in dem Verfahren ist die VR-MainBank.
Hinter den unverwirklichten Plänen für ein 122-Betten-Inklusionshotel mit Gastronomiebetrieb steht die Krapf Immobilien GmbH & Co. KG. Geschäftsführer des Ein-Mann-Unternehmens ist Rainer Krapf. Sollte es zur Zwangsversteigerung kommen, ist das Unternehmen pleite.
Dieser drohenden Tatsache verschließt sich Krapf im Gespräch mit dieser Redaktion nicht. Dennoch glaubt er allen Umständen zum Trotz weiter daran, in Gerolzhofen ein Hotel errichten zu können. Am Tag nach Bekanntgabe des Zwangsversteigerungstermins durch das Gericht spricht er von Interessenten, die bereit wären, in das Projekt einzusteigen. Überprüfbar sind diese Angaben nicht.
Krapf möchte ein Vielfaches des Verkehrswerts
Zugleich lässt er durchblicken, dass es Differenzen bei den in Raum stehenden Preisvorstellungen gibt. Es sei niemand bereit, die 2,5 Millionen Euro zu zahlen, die er gerne haben möchte, sagt Krapf. Diese Summe habe ihm das Projekt bisher gekostet. Und die möchte er gerne wiederhaben.
Das Problem dürfte sein, dass diese Summe weit über den Verkehrswert liegt, der im Zuge der vom Gericht angesetzten Zwangsversteigerung ermittelt wurde. Falls jemand ernsthaftes Interesse am "Wilden Mann" hätte, dann könnte der- oder diejenige die Versteigerung abwarten, und auf einen deutlich günstigeren Verkaufspreis spekulieren.
Krapf dagegen ist überzeugt, noch vor dem Versteigerungstermin eine Käuferin oder einen Käufer für den "Wilden Mann" zu finden. Das Objekt wird auch auf der Online-Plattform Immowelt (www.immowelt.de) zum Kauf angeboten – zum besagten Verkehrswert von knapp 700.000 Euro.
Bauherrin wusste seit fast einem Jahr von Versteigerung
Zuletzt hatte Krapf sich Ende April gegenüber dieser Redaktion optimistisch geäußert, sein geplantes Inklusionshotel zusammen mit der Firma "Inc'otels" aus der Nähe von Konstanz als Betreiber umsetzen zu können. Zu den Baukosten meinte er damals, dass sich diese "auf jeden Fall auf über sieben Millionen Euro" belaufen würden.
Was Krapf im Frühjahr mit keinem Wort erwähnte: Bereits seit 30. November 2022 existiert nach Angaben des Amtsgerichts Schweinfurt im Grundbuch ein Versteigerungsvermerk für das Anwesen am Gerolzhöfer Marktplatz. Und am 12. April 2023 inspizierte der beauftragte Verkehrswert-Gutachter den "Wilden Mann". Zuvor war ein ursprünglich für 23. März angesetzter Ortstermin auf Wunsch des Grundstückseigentümers verschoben worden. Dies ist dem vom Gericht veröffentlichten 88-seitigen Gutachterbericht zu entnehmen.
Dieser Bericht beschreibt auch ausführlich den Zustand des im Jahr 1994 grundlegend sanierten "Wilden Manns". Dessen regelmäßiger Betrieb als Hotel und Gaststätte ruht seit dem Jahr 2013. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es sich dabei um eine "grundsätzlich ungewöhnlich gepflegte Anlage ohne wesentliche Mängel und Schäden" handle.
Gutachten sieht schlechte Chancen für ein Hotel
Interessant zur Beurteilung der Frage, inwieweit das von Krapf verfolgte Nutzungskonzept heute überhaupt noch realisierbar ist, ist eine Passage im Gutachter-Bericht, die sich unter anderem mit den Tourismus-Zahlen in Gerolzhofen beschäftigt. Dort heißt es: Aus Sachverständigen-Sicht ist in der Steigerwaldstadt der Betrieb eines Hotels mit Tagungszentrum mit über 100 Betten "kaum wirtschaftlich sinnvoll vorstellbar" – insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitlich erheblich gestiegene Baukosten.
Und ein weiterer Hinweis im Gutachten lässt aufhorchen: Laut Vorgaben der Bayerischen Bauordnung läuft die im November 2019 vom Landratsamt Schweinfurt erteilte Baugenehmigung für das Hotel-Projekt nach vier Jahren ab, sollte innerhalb dieser Frist mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden sein.
Ein früherer Termin zur Zwangsversteigerung hätte dem Gerolzhöfer Bürgermeister Thorsten Wozniak "gut gefallen", wie er auf Nachfrage dieser Redaktion zugibt. Er möchte eigenen Angaben nach gerne möglichst schnell wissen, wie es mit dem "Wilden Mann" weitergeht. Er begründet dies auch mit der unmittelbar bevorstehenden Umgestaltung des Marktplatzes. Noch wichtiger als größtmögliches Tempo sei es jedoch, zu einer seriösen Planung zu gelangen.
Über Klage der Stadt noch nicht entschieden
In diesem Prozess werde die Stadt selbstverständlich mitdiskutieren, sagt Wozniak, ganz gleich, wer das Objekt erwerben sollte. Auch die Stadt könnte als Käuferin in Frage kommen, meint der Bürgermeister. Bekanntlich liegt ein Teil der Baustelle auf städtischem Grund (Pausenhof der Grabenschule, Gehweg in der Breslauer Straße). Wegen den dort angerichteten Schäden hat die Stadt Klage gegen die Bauherrin eingereicht, worüber juristisch auch noch nicht entschieden ist.
"Jede Entwicklung ist besser als der jetzige Zustand", meint Wozniak, der sich auch für Nutzungspläne, die nichts mit einem grundsätzlich befürworteten Hotelbetrieb zu tun haben, offen zeigt. Das Anwesen liegt laut Bebauungsplan in einem Mischgebiet, in dem neben Wohnhäusern auch gewerbliche Nutzungen erlaubt sind.
Die Schuld dafür, dass sein Bauvorhaben in solche Not geraten ist, sieht Krapf vor allem in Umständen, die er nicht verschuldet habe. Als Stichworte nennt er die Corona-Krise und die im Zuge des Ukraine-Kriegs massiv gestiegenen Baukosten. Auf die Frage, wie er seine Rolle als Stadtratsmitglied beurteilt, antwortet er unmissverständlich: Er denke nicht daran, sein Mandat aufzugeben. "Ich bin vielleicht mit dem Projekt gescheitert, aber nicht politisch", sagt er. Aufgeben komme für ihn nicht in Frage. "Das habe ich im Leben noch nie gemacht."
Das heißt aber auch, dass die Krapf Immobilien GmbH & Co. KG faktisch insolvent ist obwohl der Geschäftsführer keine Insolvenz beantragt hat. Das wäre die Straftat Insolvenzverschleppung und der Geschäftsführer käme nur straflos davon wenn er geschäftsunfähig wäre. Da sollte er sich mal drum kümmern falls er nicht mit seinem geamten Vermögen haften will.
Die ganze Angelegenheit hat von Anfang an ein Gschmäckle. Man lese die Chronik, die von Ungereimtheiten gespickt ist.