Mit den Coronazahlen in Schweinfurt ist es in den vergangenen Monaten wie mit einer Achterbahn: ein ständiges Auf und Ab. Am Sonntag, 29. August, stieg die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in der Stadt auf 196,9, das ist der vierthöchste Wert in ganz Deutschland. Es wurden 34 Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut gemeldet, insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 3366 Menschen in der Stadt mit dem Coronavirus infiziert. Was sind die Gründe für den starken Anstieg derzeit?
Einer von mehreren Gründen für die zuletzt steigenden Zahlen ist eine private Feier Mitte August auf einem Gartengrundstück in Oberndorf. Im Ferienausschuss gab Ordnungsreferent Jan von Lackum bekannt, dass auf diese Feier, Stand Donnerstag, mindestens 19 neue Coronainfektionen zurückzuführen seien. Er sprach von einer "bemerkenswerten Verantwortungslosigkeit".
Bei der zweieinhalb Tage dauernden Feier waren mutmaßlich bis zu 150 Personen. Ein Thema, das der Ordnungsreferent ansprach: Warum wurde die Party von der Polizei nicht aufgelöst, obwohl diese mehrmals wegen Lärmbeschwerden von Anwohnern aus Oberndorf und Bergrheinfeld vor Ort war?
Auf Nachfrage dieser Redaktion erläuterte Polizeihauptkommissar Thiemo Barthel von der Polizeiinspektion Schweinfurt die Einsätze. Die Feier fand zwischen dem 13. und 15. August statt, zu einer Zeit als die Inzidenz in der Stadt unter 50 lag und deshalb auch die Kontaktpersonenbeschränkung nicht so strikt war wie im Moment.
Verantwortlicher zeigte sich kooperativ und drehte Musik leiser
"In der Nacht von Freitag auf Samstag ging eine Mitteilung von einer Anwohnerin ein, die sich über ruhestörenden Lärm aus Richtung einer Gartenanlage beschwerte", so Barthel. Eine Streife sei vor Ort gewesen, habe den Verantwortlichen kontaktiert, der selbst bemerkte, dass die Musik zu laut war und die Lautstärke nach unten drehte. "Es kam in dieser Nacht zu keinen weiteren Beschwerden oder Polizeieinsätzen. Der Charakter der Veranstaltung war als Privatfeier erkennbar und nicht als gewerbliche oder öffentliche Veranstaltung", so Barthel.
Am darauf folgenden Abend gingen erneut Beschwerden bei der Polizei ein, in der Gartenanlage sei es zu laut. Erneut war die Streife unmittelbar vor Ort, traf den Verantwortlichen und ermahnte ihn. "Dies ist bei einer gemeldeten Ruhestörung das geringste Mittel zum polizeilichen Einschreiten", erklärte Barthel. Da die Musik sofort leiser gedreht wurde und der Verantwortliche kooperativ war, "war ein weiteres Einschreiten nicht erforderlich."
In der Nacht vom 14. auf den 15. August gab es drei Einsätze
Gleichwohl dauerte es nur drei Stunden, bis die Polizei erneut wegen Beschwerden von Bürgern vor Ort sein musste. Schon bei der Anfahrt bemerkte die Streife die laute Musik. Nun wurde die Gartenanlage überprüft, die Streife fand zwischen 30 und 40 Personen vor, die befragt wurden. "Die Befragung ergab, dass es sich um eine private Geburtstagfeier handelte, zu der man persönlich durch die feiernden Personen eingeladen wurde. Es wurden auch Zugangslisten geführt, damit eine Nachvollziehbarkeit der geladenen Gäste gegeben war", so die Erkenntnisse der Polizei.
Einer der überprüften Gäste war nicht eingeladen, weswegen er einen Platzverweis bekam und sich entfernte. Außerdem stellte die Streife die Musikanlage sicher, damit es keine weitere Lärmbelästigung gibt. Barthel erklärte, aufgrund der Feststellungen habe die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Auch die Stadt kündigte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Veranstalter an.
Polizei löste beim letzten Einsatz in der Nacht die Feier auf
Nach dem beschriebenen Einsatz der Polizei war die Party aber immer noch nicht vorüber, in der gleichen Nacht gab es zwei Stunden später wieder Lärmbeschwerden. Die Polizei war wieder vor Ort, stellte noch rund zehn Personen im Garten fest, allerdings deutlich weniger Lärm. "Die Streife beendete anschließend die Feier und die restlichen zirka zehn Personen entfernten sich", so Barthel.
Die grundsätzlichen Abläufe "begründen sich an den Erfordernissen der Einhaltung der Verhältnismäßigkeit beim polizeilichen Einschreiten", betonte Thiemo Barthel. Die immer wieder genannten 150 Personen bei der Feier hätten sich durch die Kontaktnachverfolgungen des Gesundheitsamtes ergeben. Aus Sicht der Polizei ist es unwahrscheinlich, dass diese Personen alle zu einem Zeitpunkt bei der Feier waren.
Bei einer privaten Feier muss man/frau Kontaktlisten führen? Da bin ich doch Gastgeber/in, weiss wen ich einlade und nenne mich nicht Veranstalter. Hört sich nach Festival an, ohne Rücksicht auf 'Verluste'.
Dass immer noch so viele Leute davon ausgehen, dass jemand der infiziert ist gleich ins Krankenhaus kommt erstaunt mich immer wieder. Wahrscheinlich werden die meisten der Infizierten nicht einmal merken, dass sie infiziert sind. Die hier sind jung und denen macht das Virus in den allermeisten Fällen gar nichts aus.
Wurde denn kein Nachweis nach der 3G-Regel verlangt?
Im Artikel steht nur was von "Zugangslisten".
Wie sicher sind Sie sich bei der Bewertung, dass das Einschreiten nur aufgrund des neuen PAG möglich war?
Sozialstunden wäre das Mindeste.