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Schweinfurt
19 Coronafälle nach Party in Oberndorf: Polizei erklärt Einsätze
Nach einer Feier Mitte August in einer Gartenanlage bei Oberndorf gab es mindestens 19 Neuinfektionen. Warum die Polizei die Feier nicht sofort beendet hat.
Nach einer Feier (Symbolbild) auf einem Oberndorfer Gartengrundstück Mitte August mit insgesamt rund 150 Personen gab es bisher mindestens 19 Infektionen mit dem Coronavirus.
Foto: Sophia Kembowski | Nach einer Feier (Symbolbild) auf einem Oberndorfer Gartengrundstück Mitte August mit insgesamt rund 150 Personen gab es bisher mindestens 19 Infektionen mit dem Coronavirus.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:32 Uhr

Mit den Coronazahlen in Schweinfurt ist es in den vergangenen Monaten wie mit einer Achterbahn: ein ständiges Auf und Ab. Am Sonntag, 29. August, stieg die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in der Stadt auf 196,9, das ist der vierthöchste Wert in ganz Deutschland. Es wurden 34 Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut gemeldet, insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 3366 Menschen in der Stadt mit dem Coronavirus infiziert. Was sind die Gründe für den starken Anstieg derzeit?

Einer von mehreren Gründen für die zuletzt steigenden Zahlen ist eine private Feier Mitte August auf einem Gartengrundstück in Oberndorf. Im Ferienausschuss gab Ordnungsreferent Jan von Lackum bekannt, dass auf diese Feier, Stand Donnerstag, mindestens 19 neue Coronainfektionen zurückzuführen seien. Er sprach von einer "bemerkenswerten Verantwortungslosigkeit".

Bei der zweieinhalb Tage dauernden Feier waren mutmaßlich bis zu 150 Personen. Ein Thema, das der Ordnungsreferent ansprach: Warum wurde die Party von der Polizei nicht aufgelöst, obwohl diese mehrmals wegen Lärmbeschwerden von Anwohnern aus Oberndorf und Bergrheinfeld vor Ort war?

Auf Nachfrage dieser Redaktion erläuterte Polizeihauptkommissar Thiemo Barthel von der Polizeiinspektion Schweinfurt die Einsätze. Die Feier fand zwischen dem 13. und 15. August statt, zu einer Zeit als die Inzidenz in der Stadt unter 50 lag und deshalb auch die Kontaktpersonenbeschränkung nicht so strikt war wie im Moment.

Verantwortlicher zeigte sich kooperativ und drehte Musik leiser

"In der Nacht von Freitag auf Samstag ging eine Mitteilung von einer Anwohnerin ein, die sich über ruhestörenden Lärm aus Richtung einer Gartenanlage beschwerte", so Barthel. Eine Streife sei vor Ort gewesen, habe den Verantwortlichen kontaktiert, der selbst bemerkte, dass die Musik zu laut war und die Lautstärke nach unten drehte. "Es kam in dieser Nacht zu keinen weiteren Beschwerden oder Polizeieinsätzen. Der Charakter der Veranstaltung war als Privatfeier erkennbar und nicht als gewerbliche oder öffentliche Veranstaltung", so Barthel.

Am darauf folgenden Abend gingen erneut Beschwerden bei der Polizei ein, in der Gartenanlage sei es zu laut. Erneut war die Streife unmittelbar vor Ort, traf den Verantwortlichen und ermahnte ihn. "Dies ist bei einer gemeldeten Ruhestörung das geringste Mittel zum polizeilichen Einschreiten", erklärte Barthel. Da die Musik sofort leiser gedreht wurde und der Verantwortliche kooperativ war, "war ein weiteres Einschreiten nicht erforderlich."

In der Nacht vom 14. auf den 15. August gab es drei Einsätze

Gleichwohl dauerte es nur drei Stunden, bis die Polizei erneut wegen Beschwerden von Bürgern vor Ort sein musste. Schon bei der Anfahrt bemerkte die Streife die laute Musik. Nun wurde die Gartenanlage überprüft, die Streife fand zwischen 30 und 40 Personen vor, die befragt wurden. "Die Befragung ergab, dass es sich um eine private Geburtstagfeier handelte, zu der man persönlich durch die feiernden Personen eingeladen wurde. Es wurden auch Zugangslisten geführt, damit eine Nachvollziehbarkeit der geladenen Gäste gegeben war", so die Erkenntnisse der Polizei.

Einer der überprüften Gäste war nicht eingeladen, weswegen er einen Platzverweis bekam und sich entfernte. Außerdem stellte die Streife die Musikanlage sicher, damit es keine weitere Lärmbelästigung gibt. Barthel erklärte, aufgrund der Feststellungen habe die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Auch die Stadt kündigte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Veranstalter an.

Polizei löste beim letzten Einsatz in der Nacht die Feier auf

Nach dem beschriebenen Einsatz der Polizei war die Party aber immer noch nicht vorüber, in der gleichen Nacht gab es zwei Stunden später wieder Lärmbeschwerden. Die Polizei war wieder vor Ort, stellte noch rund zehn Personen im Garten fest, allerdings deutlich weniger Lärm. "Die Streife beendete anschließend die Feier und die restlichen zirka zehn Personen entfernten sich", so Barthel.

Die grundsätzlichen Abläufe "begründen sich an den Erfordernissen der Einhaltung der Verhältnismäßigkeit beim polizeilichen Einschreiten", betonte Thiemo Barthel. Die immer wieder genannten 150 Personen bei der Feier hätten sich durch die Kontaktnachverfolgungen des Gesundheitsamtes ergeben. Aus Sicht der Polizei ist es unwahrscheinlich, dass diese Personen alle zu einem Zeitpunkt bei der Feier waren.

 
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  • G. A.
    Walkerfriend
    Bei einer privaten Feier muss man/frau Kontaktlisten führen? Da bin ich doch Gastgeber/in, weiss wen ich einlade und nenne mich nicht Veranstalter. Hört sich nach Festival an, ohne Rücksicht auf 'Verluste'.
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  • B. S.
    Die Personen die Feiern können und nicht geimpft sind und angesteckt werden, müssten die Krankenhauskosten selbst übernehmen.
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  • A. K.
    Ja, und Personen die rauchen, saufen und zu fett sind, auch.
    Dass immer noch so viele Leute davon ausgehen, dass jemand der infiziert ist gleich ins Krankenhaus kommt erstaunt mich immer wieder. Wahrscheinlich werden die meisten der Infizierten nicht einmal merken, dass sie infiziert sind. Die hier sind jung und denen macht das Virus in den allermeisten Fällen gar nichts aus.
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  • A. K.
    Was jetzt wirklich interessant wäre und einen Aussagewert hätte: wie viele der 19 Infizierten sind denn nun erkrankt, haben Covid-19 Symptome entwickelt?
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  • E. S.
    Da ich durch das ständige Hin und Her nicht mehr weiß wie die aktuellen Regeln sind oder waren hätte ich eine Frage zu dem Ablauf der Feier.

    Wurde denn kein Nachweis nach der 3G-Regel verlangt?
    Im Artikel steht nur was von "Zugangslisten".
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  • H. A.
    So ein Quatsch, es waren überwiegend junge Leute und da kann man sich selbst ausreichen das das von denen wohl kaum einer geimpft gewesen ist.
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  • K. K.
    @hettinger: Sie wissen das nicht? sonst wissen Sie doch auch alles. Was hat sie das zu interesieren, sie drehen die Zahlen doch sowieso so hin wie es Ihnen passt.
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  • M. E.
    Diesen Vorfall "3-tägige Geburtstagsfeier" bezeichne ich mal als eine polizeiliche Aufgabe nach dem bayer. Polizeiaufgaben Gesetz (PAG). Polizei wird durch lärmbelästigte Anwohner gerufen, diese schreitet nach den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit ein, unterbindet Störungen. Und das alles nach dem PAG, welches vor kurzer Zeit noch derart zerrissen und in Verruf, speziell durch Linke, Grüne, SPD unter Mithilfe auch dieser MP, gebracht wurde!! Als Polizeistaat wurde unser freiheitliches Bayern bezichtigt! Ich möchte hier mal eine Lanze für unsere Polizei und deren politische Verantwortliche brechen: Nirgendwo in BY gibt es polizeifreie, rechtsfreie Zonen (siehe Berlin, Bremen, HH und NRW), unsere bestens ausgebildete Polizei schreitet besonnen unter Beachtung der Gesetze ein und riskiert bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oftmals Gesundheit und Leben. Dankeschön!!!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ach, früher hätte die Polizei das nicht gedurft?
    Wie sicher sind Sie sich bei der Bewertung, dass das Einschreiten nur aufgrund des neuen PAG möglich war?
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  • U. S.
    Offensichtlich wurde sich an die Vorgeben gehalten. Die geladenen Personen waren auch nicht alle gleichzeitig vor Ort. Insofern war kein Einschreiten nötig bzw. machbar. Alles legal. Interessant wäre lediglich zu erfahren, wer von den Gästen mit Symptomen geimpft war!
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  • I. L.
    Interessant wäre eher wie viele ungeimpfte sich abgesteckt hätten...
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  • H. E.
    Woher wissen Sie das?
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  • E. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • E. S.
    Auf was bezieht sich denn diese Frage?
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  • D. M.
    Ein unglaublich bewusst dreistes und verantwortungsloses Handeln der Feiernden. Aber sie können sich ja in der Sicherheit wiegen, nicht zur Verantwortung für ihr Tun gezogen zu werden.
    Sozialstunden wäre das Mindeste.
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  • A. K.
    Warum? Außer einer eventuellen Ruhestörung ist doch niemanden etwas vorzuwerfen.
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  • A. D.
    Einer Ruhestörung?
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  • J. S.
    Falsches Sicherheitsgefühl. "Nur Ungeimpfte" können sich besonders anstecken und dann schwerer erkranken. Die Zahl der Aufnahme von an der Delta- Variante infizierten Personen in Krankenhäuser und vor allem auf den Intensivstationen steigt. Auffällig dass darunter immer mehr Junge Menschen sind. Das medizinische Personal war und ist wieder sehr stark arbeitsmäßig belastet. Einige haben sich auf andere Stationen versetzen lassen. Und jetzt soll die nächste noch größere Belastung auf sie zukommen. Wie zu hören ist, ist das medizinische Personal immer mehr "unzufrieden" oder auf gut "Deutsch" sauer auf die aufzunehmenden schwer erkrankten "uneinsichtigen" weil nicht geimpften Patienten. Die brauchen sich also nicht zu wundern oder gar "beschweren", wenn ihnen eine "gewisse Mitschuld" gegeben wird. Kein gutes Klima, aber jeder ist sich selbst "irgendwann" der nächste. "Dienst nach Vorschrift". Ist auch so was wie Selbstschutz. Hüben wie drüben.
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  • J. G.
    Die Polizei hat hier wirklich mit Augenmaß und Ermessen gearbeitet. Wenn es nur eine Ruhestörung war, dann war das Handeln genau richtig. Erst ermahnen und wenn die "Schuldigen" das abstellen, dann ist die Sache erledigt. Ohne Bußgeld und anderes Getöns. Dass die Polizei dann die Anlage wegen weiterer Verstöße sichergestellt hat, war dann die korrekte Folge und wird zu einem Bußgeld führen. Ein anderer Verstoß, insbesondere gegen die Corona-Regeln, war ja wie es aussieht, nicht erkennbar. Der Veranstalter hat auch die Kontaktlisten geführt. Ja, auch Feiern ist wieder in diesem Rahmen erlaubt!
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