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Würzburg
Inzidenz 35, 50 und 100: Welche Corona-Regeln gelten wann?
Die vierte Welle rollt, die Inzidenzen steigen auch in Unterfranken und die Politik gibt neue Regeln bekannt. Nur: Was gilt wann? Und drohen auch Geimpften Einschränkungen?
In Bayern gilt seit diesem Montag bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 in Innenbereichen meist die 3G-Regel.
Foto: Oliver Berg, dpa | In Bayern gilt seit diesem Montag bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 in Innenbereichen meist die 3G-Regel.
Andreas Jungbauer
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:29 Uhr

Seit diesem Montag gelten in Bayern neue Corona-Regeln, dokumentiert in der 13.Infektionschutzmaßnahmen-Verordnung. Zentral ist dabei: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr greift in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann noch Zutritt zu bestimmten Einrichtungen. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Was aber gilt genau? Welche Schwellenwerte sind relevant? Und gibt es auch für Geimpfte wieder Einschränkungen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Inzidenz-Schwellenwerte gibt es aktuell in Bayern noch?

Werden Schwellenwerte in einem Landkreis (oder einer kreisfreien Stadt) drei Tage in Folge überschritten, greifen nach einem Karenztag verschärfte Corona-Maßnahmen. Der wichtigste Schwellenwert ist seit diesem Montag die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 mit einer Reihe von Einschränkungen und Pflichten für Ungeimpfte. Weitere Verschärfungen treten ab Inzidenzen von 50 und 100 in Kraft.

Was gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35?

Es gelten die allgemeinen AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken), Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten, Kinder unter 14 zählen nicht),  Einschränkungen hinsichtlich der Größe von Versammlungen und Veranstaltungen (maximal 50 Personen drinnen, 100 draußen – inklusive Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte/Genesene zählen nur bei Privatfeiern nicht) sowie weitere Auflagen, zum Beispiel eine Kunden-Begrenzung im Handel: Maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche, ab 800 Quadratmeter maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Welche Einschränkungen folgen bei einer Inzidenz von über 35?

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt in Bayern in Innenbereichen ab sofort größtenteils die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Das heißt, für weite Bereiche des öffentlichen Lebens wird ein aktueller negativer Corona-Test für Ungeimpfte und Nicht-Genesene zur Eintrittskarte – ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler. Ihre Befreiung gilt auch in den laufenden Ferien (ohne Tests in der Schule), wie das Gesundheitsministerium am Montag klarstellte. Es reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schüler-Fahrkarte oder ein Kinderausweis im Grundschulalter.

Konkret betrifft 3G die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (etwa Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern oder Vereinssitzungen) genauso wie den Besuch in Restaurant, Oper, Kino, Theater oder beim Friseur. Auch für Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätze, Thermen oder Spielhallen und für Indoor-Sportanlagen ist ein negativer Testnachweis für Ungeimpfte fortan Pflicht.

Einchecken in Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätzen funktioniert ebenfalls nur mit Negativ-Test – und auch Besuche in Krankenhäusern, Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen sind nur dann erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin sogar ein Test (für Ungeimpfte) unabhängig von der Inzidenz nötig. Gleichzeitig sind laut Ministerium große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig möglich, wenn Voraussetzungen wie etwa ein Alkoholverbot und Testnachweise erfüllt werden. 

Was ändert sich bei einer Inzidenz von über 50?

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind nur noch private Treffen von drei Hausständen und maximal zehn Personen erlaubt. Für öffentliche Veranstaltungen und private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen gilt, dass sich draußen 50 Personen und drinnen 25 treffen dürfen – inklusive Kinder unter 14. Geimpfte und Genesene werden nur bei privaten Feiern nicht mitgezählt. Für den Schulbetrieb gilt: Ab einer Inzidenz von 50 Maskenpflicht am Sitzplatz auch für Grundschulkinder und -lehrkräfte. In den "ersten Wochen" des neuen Schuljahres ab September gilt die Maskenpflicht allerdings inzidenzunabhängig.

Was passiert, wenn die Inzidenz 100 übersteigt?

Der Betrieb von Kitas, Kindergärten und Ferienbetreuung ist nur noch in festen Gruppen erlaubt. Wechselunterricht an Schulen, wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Auch an Hochschulen gilt ab einer Inzidenz über 100 wieder der Mindestabstand in Hörsälen und Seminarräumen. In Gottesdiensten ist Gemeinde-Gesang nicht mehr erlaubt. Und: Bei einer Inzidenz über 100 "hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch Allgemeinverfügung zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern und die Zahl der Neuinfektionen erneut zu senken", heißt es in der Corona-Verordnung.

Welche Beschränkungen treffen Geimpfte überhaupt noch?

Zahlreiche inzidenzabhängige Corona-Regeln gelten für Geimpfte nicht mehr. Allerdings müssen  weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger gewisse Basisschutzmaßnahmen einhalten. Dazu zählen Abstand und Händewaschen oder die Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr. Künftige Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hingegen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Genesene und Geimpfte klar ausgeschlossen. Sein Ziel sei es, mit der AHA- und der 3G-Regel und mit "impfen, impfen, impfen" durch den Herbst und Winter zu kommen, sagte Spahn am Sonntag bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Kissingen. "Für Geimpfte und Genesene wird es keine weiteren Einschränkungen geben." 

Wie lange ist die Inzidenz noch ausschlaggebend?

Unabhängig von der Inzidenz dürfen in Baden-Württemberg wieder alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Ähnliches schwebt Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für den Freistaat vor. Mittelfristig soll sich auch hier die Corona-Politik nicht mehr nur an der Inzidenz ausrichten, sondern auch die Lage in den Kliniken berücksichtigen und "eine Art Krankenhaus-Ampel" die rote Linie vorgeben. Ein definitives Auslaufdatum für die umstrittene Kenngröße Inzidenz gibt es in Bayern jedoch noch nicht. 

 
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  • molinarius21
    Rosenkavalier: Regeln verstehe ich und daran halte ich mich auch daran. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker und halte Corona für existent. Nur darum geht es im Fall der Impfpflicht nicht. Impfpflicht bedeutet einen Grundrechtseingriff, für den die Verhältnismäßigkeit fehlt. Darum geht es! Danke für ihren Kommentar! Und genauso war die Problematik vorhersehbar, die Sie ansprechen! Wie soll 3G überwacht werden? Woran soll man denn erkennen, ob jemand genesen ist, woran soll dies der Gastronom, der Friseur erkennen............Wenn unsere Legislative (ohne Parlament) schon Regelungen aufstellt, dann muss ich auch an deren Durchführbarkeit denken.......Es geht niemanden etwas an, ob jemand an Corona erkrankt war. Dies zu äußern oder nicht, ist für mich informelle Selbstbestimmung. Übrigens: Trotz Impfung haben wir inzwischen wieder ähnliche Inzidenzen wie im letzten Jahr. Was lässt das für einen Rückschluss zu? Aber Inzidenzen sind ja auf einmal nicht mehr so wichtig.......
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  • rosenkavalier
    Ob jemand genesen ist muss durch einen positiven PCR-Test nagewiesen werden, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. So steht es in der entsprechenden Verordnung.
    Ich gebe zu, das könnte den Friseur überfordern.
    Ich verstehe nicht, warum man nicht EIN Zertifikat geschaffen hat, das nachweist, dass man nicht der Testpflicht unterliegt (wenn man sich schon den Aufwand mit dem digitalen Impfnachweis gemacht hat).

    Naja, ich sehe die Verhältnismäßigkeit etwas anders: ich möchte nicht Leuten eine Covid-19-Infektion verpassen nur weil ich Angst vor der Spritze habe. Das sollte jeder einsehen können, dass da eine Regel her muss.
    Ich bin allerdings vollständig geimpft und werde, wenn nötig auch weitere Impfungen in Kauf nehmen.
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  • rosenkavalier
    Mir ist übrigens noch etwas aufgefallen heute: Obwohl in Würzburg die 3G-Regel gilt, wurde weder beim Friseur noch im Restaurant geprüft, ob die Gäste geimpft, genesen oder getestet sind!
    Da sollten die Behörden etwas hinterher sein!
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  • molinarius21
    Die Logik des (m/w/d) Oreus verstehe ich auch nicht. Lieber m,w,d Oreus, ich bin geimpft, es ist jedoch ausschließlich die Entscheidung des Individums, ob es sich impfen lässt oder nicht. Auch die Würde des Ungeimpften ist unantastbar.............. und für diese Verfassung, Grundgesetz trete ich ein. Darauf habe ich meinen Eid geschworen!! Und für die Ungeimpften trage ich auch weiterhin gerne Maske!! Alles andere ist intolerant und diktatorisch!! Ich erkenne Parallelen und mein Eid liegt gerade deswegen auf dem Grundgesetz. Nur für dieses trete ich ein und nur dieses werde ich in einer abtriftenden Solidargemeinschaft verteidigen. Die gegenwärtige Impfhetze ist ein Spiegelbild einer sich immer mehr erkenntlich zeigenden unmenschlichen Gesellschaft. Um es einmal weniger poltitologisch auszudrücken: Einer für alle, alle für einen! Das sollte wieder zur Maxime werden.
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  • rosenkavalier
    @molinarius21: ja, Sie haben Recht. Jeder hat das Rech sich auch gegen die Impfung zu entscheiden.
    Die noch bestehenden Schutzmaßnahmen wie Testen vor Betreten eines Reatsaurants z.B. oder dem Friseurbesuch dient in erster Linie dem Selbstschutz und dem Schutz der anderen Ungeimpften.
    Und für diesen Selbstschutz müssen nun einmal Regeln sein, das werden Sie doch verstehen!
    Also nicht so sehr aufregen, am Besten impfen lassen, dann lebt man entspannter!! Manche können sich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht impfen lassen. Andere haben eine Heidenangst vor der Spritze. Wieder andere vertrauen trotz Datenlage der Impfung nicht. Ein paar lassen sich aus Prinzip nicht impfen, weil sie sich einfach Tatsachen verschließen und Verschwörungstheorien nachhängen.
    Alles im Rahmen! Aber es muss zu deren Schutz eben auch Regeln geben und haltet Euch bitte daran! So vernünftig werdet Ihr doch sein!
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  • achill1975
    Und wo bekommen meine Kinder jetzt einen aktuellen Schülerausweis her? Das Schulsekretariat ist erst in der Woche vor Schulbeginn wieder besetzt...
    Und dummerweise haben sie sich auch im letzten Schuljahr den Schülerausweis nicht abstempeln lassen, weil es sowieso kaum Gelegenheiten gegeben hat, zu denen man ihn gebraucht hätte - dass das jetzt nach Ablauf des Schuljahres relevant sein könnte, konnte ja wirklich keiner ahnen!
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  • Oreus
    Naja, ein Geimpfter kann das Virus wunderbar verbreiten, ohne sich damit anzustecken, Doch das war ja schon von Anfang an klar.
    Aber auch: Jeder, der sich zweimal hat impfen lassen, hat alles dafür getan, um die mögliche Katastrophe abzuwenden, oder wenigstens so gering, wie möglich zu halten.
    Wirklich betroffen sind nur noch die Ungeimpften, die sich, aus welchen Gründen auch immer, immer noch gegen diesen kleinen Piecks wehren...
    Ja: Die geimpften können sich auch noch infizieren, aber denen macht das nix mehr aus!
    Die können das Virus sogar noch verteilen! Wären alle geimpft, würde denen das auch nix mehr antun.
    Weh tut das nur den Ungeimpften, Unbelehrbaren...
    Denn die können tatsächlich lebensgefährlich erkranken!
    Mich beschäftigt jedoch momentan, warum sich diese Menschen, die sich die vollständige Impfung angetan haben, noch immer so verhalten sollten, als wären sie nicht geimpft, nur um die Leute zu schützen, die sich einfach nicht impfen lassen wollen?
    Kein Verständnis!!!
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  • romulus2417@yahoo.de
    Selten so viel Falsches wie in dem Kommentar über mir gelesen. Aber, aber, aber, wäre, wäre.... Hört endlich auf Ungeimpfte zu diskriminieren, es ist Ihr gutes Recht auf die Impfung zu verzichten.
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