Heiligabend 2023 ist vorbei, die Geschenke sind ausgepackt. Bei einigen Kindern und Jugendlichen lagen Tablets oder Smartphones unter dem Christbaum. Doch wer sie nutzt, muss wissen, worauf er achten sollte und welche Gefahren drohen. Damit kennen sich Stefanie Memmel und Katharina Emmerling von der Polizeiinspektion Bad Neustadt aus. Sie halten im Nebenamt in 5. und 6. Klassen Präventionsvorträge für Schülerinnen und Schüler unter dem Motto "Dein Smartphone – deine Entscheidung".
Welche Apps sind bei Kindern und Jugendlichen momentan beliebt?
Nach Aussage von Katharina Emmerling würden die meisten Jugendlichen WhatsApp nutzen, Facebook spiele bei ihnen keine Rolle mehr. Außerdem sei die Kurzvideo-App TikTok beliebt und bei den Älteren Instagram. "Sehr aktuell bei den Schülern ist 'BeReal'. Hier erhalten Nutzer Mitteilungen und haben dann zwei Minuten Zeit, ein unbearbeitetes Foto aus ihrem Alltag hochzuladen und zu teilen", so die 46-Jährige.
Welche Einstellungen sollten vorgenommen werden, bevor das Kind das Smartphone erhält?
"Die Eltern sollten mit den Jugendschutz- und Sicherheitseinstellungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und einstellen, dass Fotos und Videos nicht direkt bei Erhalt auf das Gerät heruntergeladen werden. Außerdem sollten sie die Altersbeschränkungen für die einzelnen Apps beachten, die in den Nutzungsbedingungen nachlesbar sind", erläutert Katharina Emmerling. So sei WhatsApp erst ab 16 Jahren erlaubt, Instagram, TikTok und die meisten anderen Apps ab 13, bei Jüngeren müssten die Eltern zustimmen.
Mit welchen Apps können Eltern im Blick behalten, was ihre Kinder am Handy tun?
Katharina Emmerling empfiehlt sogenannte "family"-Apps. Sind sie installiert, wird vor dem Herunterladen neuer Applikationen aufs Kinder-Handy eine Anfrage an die Eltern gestellt. "Generell ist es wichtig, dass Eltern sich dafür interessieren, was die Kinder am Handy machen. Man kann sich gemeinsam die Apps ansehen und erklären, warum manche Anwendung vielleicht noch nichts für das Kind ist. Oder mit ihm eine Art Nutzungsvertrag abschließen", sagt ihre 40-jährige Kollegin Stefanie Memmel.
Mit welchen Regeln der Smartphone-Nutzung sollten Eltern ihre Kinder vertraut machen?
"Unser Ziel bei den Vorträgen ist, Kinder zu sensibilisieren, nicht bei allem mitzumachen und sich zum Beispiel nicht an Challenges zu beteiligen, die auf Tiktok gerade weit verbreitet sind", informiert Katharina Emmerling. Fragwürdiges Material wie Gewaltvideos oder Kettenbriefe sollte man laut Stefanie Memmel nicht weiterleiten. "Bevor ein Bild heruntergeladen wird, muss geprüft werden, ob das überhaupt erlaubt und gebührenfrei ist", so Emmerling. Außerdem dürfen keine Fotos von Personen ohne deren Zustimmung (unter 14 Jahren die der Eltern) gefertigt oder weitergeleitet werden.
Was sind aus Sicht der Expertinnen die größten Gefahren für Jugendliche bei der Nutzung von Handys, Tablets und Co.?
Wie Stefanie Memmel betont, "vergisst" das Internet nie: "Was ich einmal preisgegeben habe, bleibt im Internet. Da geht es nicht nur um Fotos, sondern auch um persönliche Daten". Die größte Problematik sieht sie in der Weiterleitung selbst gefertigter Nacktbilder. Denn auch wenn man nicht mehr mit jemandem befreundet ist, könne er oder sie die Dateien weiterleiten.
Auch die Anonymität im Internet ist laut Emmerling ein Problem. So sollten Eltern ihre Kinder für das sogenannte Cybergrooming sensibilisieren: Hier geben sich Erwachsene als Jugendliche aus und fordern beispielsweise Nacktbilder von ihnen, ohne dass diese wissen, mit wem sie es eigentlich zu tun haben.
Wie sollten Erziehungsberechtigte reagieren, wenn sie kinderpornographisches, antisemitisches oder rassistisches Material auf dem Gerät ihres Kindes finden?
"Eltern sollten mit dem Kind darüber sprechen und sich gegebenenfalls mit dem Absender oder Empfänger in Verbindung setzen, je nachdem, wie das Foto oder Video auf das Gerät gelangt ist", rät Stefanie Memmel. "Danach, wenn es nur einmal passiert ist, einfach löschen. Wenn gar kein Unrecht gesehen wird, empfehlen wir, die Polizei zu informieren". Wie Katharina Emmerling betont, dürfe auf keinen Fall ein Screenshot angefertigt oder das Foto auf das eigene Handy weitergeleitet werden, da bei Kinderpornographie schon der Besitz strafbar sei.
Wo können sich Eltern zum Thema Smartphone-Nutzung bei Jugendlichen informieren?
Katharina Emmerling verweist auf verschiedene Internetseiten zum Thema, auf denen sich Eltern Hilfestellungen einholen können: www.polizei-beratung.de, www.klicksafe.de oder www.schau-hin.info.