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Bad Neustadt
Neubau des Seniorenheims und 90.000 Euro für neues Beachsportfeld in Bad Neustadt: Stadtrat gibt grünes Licht
Die Schulsportanlage Rhönblick in Bad Neustadt wird um ein Beachvolleyballfeld erweitert. Der Stadtrat stellt Weichen für den Neubau des Stiftungs-Pflegeheims.
Das Stiftungs-Alten- und Pflegeheim im Zentrum von Bad Neustadt erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben. Ein Umbau der Einrichtung ist nicht möglich. Deshalb ist ein Neubau vorgesehen.
Foto: Stefan Kritzer (Archivfoto) | Das Stiftungs-Alten- und Pflegeheim im Zentrum von Bad Neustadt erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben. Ein Umbau der Einrichtung ist nicht möglich. Deshalb ist ein Neubau vorgesehen.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 01.06.2024 02:50 Uhr

Sonne, Sand, Strand und Meer - das verbindet man mit Beachvolleyball. Zumindest ein Teil dieser Vorstellung erfüllt sich für die Schülerinnen und Schüler. Zwar nicht am Meer, dafür aber am Schulberg in Bad Neustadt. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen den Neubau eines kombinierten Beachvolleyball- und Beachhandballfeldes auf der Schulsportanlage Rhönblick. 

Damit erfüllt sich auch ein Wunsch des Lehrerkollegiums der Realschule. Mit dem Beachsportfeld habe man eine zusätzliche Option in der Unterrichtsgestaltung, trug Stadtbaumeister Michael Wehner in der Stadtratssitzung deren Argumentation vor. Beachsport sei zudem bei Jugendlichen sehr beliebt. Die Bewegungsabläufe auf Sand seien gelenkschonender, aber auch kraftraubender als bei anderen ähnlichen Sportarten und daher eine gute Trainingsgrundlage. 

"Die in die Jahre gekommene Kugelstoßanlage soll nun zu einem Beachsportfeld umgebaut werden", führte Wehner aus. Für die Kugelstoßanlage ist ein Ersatzneubau in kleinerer Form auf der anderen Seite des Multifunktionsspielfeldes vorgesehen. Im Rahmen der Neugestaltung der Sportanlage wird darüber hinaus der Maschendrahtzaun in Teilen erneuert. Er soll durch einen Ballfangzaun beziehungsweise durch einen Stabgitterzaun ersetzt werden. 

Die Ausführung ist für die Sommerferien 2024 geplant, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf zirka 90.000 Euro, wobei 20.000 Euro auf den Zaun entfallen. Der Stadtrat befürwortete diese Maßnahme einstimmig. 

"Bestattung an der Baumwurzel" am Altstadtfriedhof in Bad Neustadt: Fläche wird ausgeweitet

Die Nachfrage nach der "Bestattung an der Baumwurzel" im Bereich der Blutbuche am Altstadtfriedhof sei sehr stark. Die Fläche müsse ausgeweitet werden, erläuterte Michael Wehner einen weiteren Tagesordnungspunkt. Infolge der Ausweitung werden ein weiterer Muschelkalkquader zur Schmuckablage und eine zusätzliche Stahltafel zum Anbringen der Namenschilder benötigt. 

Da dies für 2024 nicht vorgesehen war, wurden keine Haushaltsmittel hierfür angemeldet. Die Mitglieder des Stadtrates genehmigten nun einstimmig die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 12.000 Euro.

Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Neustadt sicherstellen

Komplizierter wurde es im Stadtrat bei dem Tagesordnungspunkt "Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch die Kommunalaufsicht". Diesen legte Kämmerer Andreas Schlagmüller dar.

Der vom Stadtrat beschlossene Haushalt 2024 beinhaltete eine Kreditaufnahme für die Stadtwerke in Höhe von 2.385.000 Euro. Dafür wurde von der Kommunalaufsicht die Genehmigung erteilt. Jedoch wurde unter dem Aspekt der geplanten Kreditaufnahmen im Finanzierungsjahr 2027 in Höhe von 20 Millionen Euro sowie der derzeit kritischen Gesamtentwicklung der öffentlichen Haushalte darauf hingewiesen, dass langfristig die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen sei.

In den Haushaltsjahren 2024 und 2027 können voraussichtlich keine und im Haushaltsjahr 2025 wahrscheinlich nur eine freie Finanzspanne von rund 1,9 Millionen Euro erwirtschaftet werden, erläuterte Schlagmüller weiter. Grund dafür sind besondere Zahlungsverpflichtungen, nämlich die mögliche größere Gewerbesteuerrückerstattung, die sich schon in den letzten Haushalten niederschlug. 

Die Kommunalaufsicht fordert nun, dass die Stadtwerke alle Betriebszweige auf Einsparpotentiale und Möglichkeiten zur Einnahmen-Verbesserung hin untersuchen.

"Unser Haushalt sieht optisch schlechter aus, obwohl er das nicht ist", sagte Bürgermeister Michael Werner dazu. Das sei diesem Sonderfall der möglichen Gewerbesteuer-Rückzahlung geschuldet. 

Der Stadtrat beschloss mit zwei Gegenstimmen (Alexander Barthelmes und Gabi Gröschel, beide CSU), den Werkausschuss und die Geschäftsführung zu beauftragen, ergebnisverbessernde Maßnahmen umzusetzen sowie über die grundsätzliche Finanzierung künftiger Investitionen in die Wasserversorgung einen Beschluss zu fassen. 

Stiftungs-Alten- und Pflegeheim: Bauherrengemeinschaft der beiden Stiftungen

Auf der Tagesordnung des Stadtrates stand auch das Stiftungs-Alten- und Pflegeheim. Dieses erfüllt nicht mehr die Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG). Da ein den Vorgaben entsprechender Umbau des Pflegeheimes nicht möglich sei, sei dessen Abriss und ein anschließender Neubau erforderlich, erklärte Andreas Schlagmüller. 

Das Pflegeheim befindet sich im gemeinsamen Eigentum der Vill'schen Altenstiftung (VAS) und der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (JDPS). Diese beiden Stiftungen sollen nun als Bauherrengemeinschaft (GbR) die Baumaßnahme durchführen. Die Beteiligung der beiden Stiftungen an der GbR soll analog zu dem Verhältnis sein, wie diese am Altenheimgrundstück beziehungsweise an der Stiftungs-Alten- und Pflegeheim gGmbH beteiligt sind: VAS: 67/79 und JDPS: 12/79. Die Verwaltung der GbR sowie die Durchführung der Baumaßnahme soll durch die Vill'sche Altenstiftung, das heißt in dem Fall durch die Stadtverwaltung, erfolgen.

Die GbR soll, sofern möglich, als Bauherrin die Fördermittel für die Maßnahme beantragen. Die nicht durch Fördermittel gedeckten Baukosten sind der GbR anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung von den beiden Stiftungen zu ersetzen. Die Finanzierung ihres Eigenanteils, eventuell auch über Darlehen, obliege jeder Stiftung selbst, erläuterte der Stadtkämmerer. 

Für die Vill'sche Altenstiftung stimmte der Stadtrat diesen Ausführungen ohne Gegenvotum zu.

 
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