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Bad Neustadt
Seniorenheim Vill'sche Stiftung in Bad Neustadt: Warum es bis 2027 wohl nicht klappt mit Sanierung oder Neubau
Das Stiftungs- Alten- und Pflegeheim erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Standards und muss saniert oder neu gebaut werden. Doch dabei gibt es einige Hürden.
Das Stiftungs- Alten- und Pflegeheim (früher Vill'sche Stiftung) in Bad Neustadt muss saniert oder neu gebaut werden. Dafür ein Konstrukt zu finden, gestaltet sich allerdings schwierig.
Foto: Kristina Kunzmann | Das Stiftungs- Alten- und Pflegeheim (früher Vill'sche Stiftung) in Bad Neustadt muss saniert oder neu gebaut werden. Dafür ein Konstrukt zu finden, gestaltet sich allerdings schwierig.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 13.04.2024 02:42 Uhr

Das Stiftungs- Alten- und Pflegeheim (früher Vill'sche Stiftung) in der Innenstadt von Bad Neustadt muss saniert werden. Bereits 2022 hatte Bürgermeister Michael Werner angekündigt, die Planungen für die Maßnahme zeitnah auf den Weg bringen zu wollen. Seither wurde es still um die Sanierungs- und Teilneubaupläne, doch am Donnerstag, 11. April, wird die Einrichtung wieder Thema im Stadtrat sein. Im Gespräch mit dieser Redaktion informierten Michael Werner, Thomas Bruckmüller (Vorsitzender der Julius-Distrikts-Pfründner-Spitalstiftung) sowie Heimleiter Philipp Krech und Pflegedienstleiterin Ute Roßteuscher über den aktuellen Stand.

Warum muss das Seniorenheim saniert werden?

"Das Seniorenheim entspricht nicht den Vorgaben des aktuellen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Die Höhenunterschiede, die hauptsächlich durch den Anbau umliegender Gebäude an den Bestandsbau entstanden sind, sind einer der größten Knackpunkte", erklärt Einrichtungsleiter Philipp Krech. Zudem dürften einige Zimmer unter anderem wegen zu geringer Größe nicht mehr genutzt werden, ergänzt Pflegedienstleiterin Ute Roßteuscher. Die Betriebserlaubnis reicht laut Michael Werner bis ins Jahr 2027. Dass Sanierung oder Neubau bis dahin wohl nicht abgeschlossen werden können, ist ihm bewusst: "Wir sind aber in engem Austausch mit der Heimaufsicht und arbeiten an einem gemeinsamen Weg."

Wie sehen die Planungen aus?

Weil derzeit noch kein rechtssicheres Konstrukt für die Maßnahme existiert, gibt es laut Michael Werner noch keine Entwürfe oder Kostenschätzungen. Ebenso ist unklar, wann die Baumaßnahme starten kann und wie lange sie dauert. Fest steht, dass die Einrichtung an ihrem Standort bleiben und nicht weniger als die bisherigen 80 Plätze bieten soll. "Wir werden wahrscheinlich den denkmalgeschützten Kopfbau stehen lassen und den Rest neu errichten. Aber das sind nur Ideen. Genaueres muss ein Architekt sagen", so Werner.

Die Höhenunterschiede im Stiftungs- Alten- und Pflegeheim in Bad Neustadt sind ein großes Problem. Eine Sanierung oder ein Neubau sind auch deshalb notwendig.
Foto: Kristina Kunzmann | Die Höhenunterschiede im Stiftungs- Alten- und Pflegeheim in Bad Neustadt sind ein großes Problem. Eine Sanierung oder ein Neubau sind auch deshalb notwendig.

Was bedeutet die Maßnahme für die Bewohner?

"Ob die Arbeiten im laufenden Betrieb stattfinden sollen oder die Bewohner umziehen müssen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen", so der Bürgermeister. Nach Abschluss der Maßnahme schwebt den Verantwortlichen für die Einrichtung ein "Wohngruppenkonzept" vor. "Das sind in sich geschlossene Wohngemeinschaften mit zehn bis zwölf Bewohnern. Jeder hat sein Zimmer, aber es gibt einen gemeinsamen Speiseraum und eine Art Wohnzimmer oder -ecke, wo man backen, singen oder einfach Zeit miteinander verbringen kann", erklärt Ute Roßteuscher.

Wem gehört das Heim und wer betreibt es?

Das Heim gehört der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (JDPS) und der Vill'schen Altenstiftung (VAS) gemeinsam. In der JDPS sind die neun Gemeinden Bad Neustadt, Wollbach, Rödelmaier, Niederlauer, Heustreu, Hollstadt, Salz, Hohenroth und Unsleben historisch Mitglied. Die VAS wird von der Stadt Bad Neustadt getragen. Die beiden Stiftungen verpachten die Einrichtung an die Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH, die das Altenheim betreibt. Ein rechtssicheres Konstrukt, um eine Sanierung oder einen Neubau der Einrichtung angehen zu können, sei aufgrund der Konstellation mit den beiden Stiftungen schwierig zu finden, so Werner. 

Welche Probleme bringt die Konstellation genau mit sich?

Die Finanzierung zu sichern, wird dadurch erschwert, dass die Stiftungen, wie Thomas Bruckmüller erläutert, nicht bürgen dürfen. Denn aufgrund ihres Stiftungszwecks darf ihr Grundstockvermögen nicht geschmälert werden und ist dauerhaft zu erhalten. Bei der JDPS kommt hinzu, dass die Mitgliedsgemeinden mitbürgen müssten, was ihre finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen würde. 

Wie könnte das Problem gelöst werden?

Laut Michael Werner seien in den letzten Jahren verschiedene Finanzierungslösungen diskutiert worden, die aber alle nicht realisiert werden konnten. Der Grund: Die Stiftungsaufsicht stimmte unter anderem weder einer Auflösung der JDPS – Werner zufolge die zweitälteste Stiftung Unterfrankens –noch einer aus Vereinfachungsgründen angedachten Verschmelzung mit der VAS zu. In seiner Sitzung am Donnerstag, 11. April, will der Stadtrat beschließen, dass die JDPS die Bauträgerschaft vorübergehend an die Stadt Bad Neustadt überträgt. Die anderen an der JDPS beteiligten Kommunen müssen zustimmen. In diesem Konstrukt würde nur noch die Stadt Bad Neustadt bürgen, nicht aber die Stiftungen oder die anderen acht Gemeinden in der JDPS.

Wer finanziert Sanierung oder Neubau?

Die betreibende gGmbH ist nach Aussage von Michael Werner für Sanierung oder Neubau finanziell nicht aufgestellt. Unter anderem, weil sie gemeinnützig ist und keine großen Rücklagen besitzt. Deshalb sei wahrscheinlich, dass die Stiftungen aus ihrem Vermögen und Drittmitteln das gesamte Projekt finanzieren. Das Stiftungs-Vermögen ist laut Thomas Bruckmüller historisch gewachsen.

Die Stadt Bad Neustadt und die anderen Gemeinden der JDPS wären finanziell nicht an der Maßnahme beteiligt, weil sie keine Einlagen in die Stiftungen leisten, so Bruckmüller. Wie das finanzielle Konstrukt genau aussehe, könne man heute noch nicht sagen, erklärt Werner. Bad Neustadts Haushalt sei jedenfalls nicht betroffen. 

Was sind die nächsten Schritte?

Zusätzlich zur Übertragung der Bauträgerschaft an die Stadt muss jede Stiftung beschließen, dass sie mit der anderen Stiftung gemeinsam ein neues Altenheim errichten möchte und dazu eine Gesellschaft gründen. Wenn diese Beschlüsse gefasst sind, können Planungsaufträge vergeben und Fördermittel beantragt werden. Eine zeitliche Perspektive dafür gibt es nach Aussage von Michael Werner noch nicht.

 
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