Seit einer Woche läuft der Abriss des denkmalgeschützten "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt. Da das Haus immer weiter zerfiel und dann einsturzgefährdet war, erteilte das Landratsamt der Eigentümerin, der BGL Grundbesitzverwaltungs-GmbH des Rhön-Klinikums, am 1. Februar die Abrissgenehmigung. Es bleiben aber Fragen offen:
Welche Auflagen gab es in den vergangenen Jahren an die Eigentümerin?
Seit bekannt war, dass das Anwesen vom Verfall bedroht ist, wurde der Eigentümer aufgefordert, notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes durchzuführen. Das sagt das Landratsamt auf Nachfrage der Redaktion.
Es handelte sich unter anderem um die Beseitigung des Bewuchses im Jahr 2013. Ein Jahr später folgte die Aufforderung zu konkreten Sicherungsmaßnahmen. Nachdem das Dach teilweise eingebrochen war, brachte die Eigentümerin grüne Planen auf, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Inwieweit war das Landesamt für Denkmalpflege in den Prozess eingebunden?
Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes ist die Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zuständig. Die Behörde in München hat sich nach Auskunft einer Sprecherin über mehrere Jahrzehnte beratend und unterstützend in diesen Fall eingebracht und sich für den Erhalt des Hauses eingesetzt.
So forderten beide Behörden schon 1986 Sicherungsmaßnahmen, die später auch umgesetzt worden sind. Seit 2014 gab es zahlreiche Termine, Besprechungen und auch Ortseinsichten. Das Landesamt betonte, so heißt es aus München, die Bedeutung des Baudenkmals und definierte Maßnahmen zu seiner Erhaltung und Nutzung. Auch eine Voruntersuchung wurde von ihr gefördert.
Außerdem habe es Eigentümerin, Landratsamt, Stadt und Regierung (Städtebauförderung) um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung für den Erhalt und die Weiternutzung des Denkmals gebeten. Das Amt unterbreitete Vorschläge, die einen Teilabbruch beziehungsweise teilweisen Erhalt des Gebäudes beinhalteten. Diese Vorschläge konnten nicht umgesetzt werden.
Nach dem Teileinsturz, der in den Abriss mündete, empfahl die Behörde dem Landratsamt, einen Tragwerksplaner hinzuzuziehen, um die Erhaltungsfähigkeit von Teilen des Hauptgebäudes, des Rückgebäudes und der Ausstattung zu prüfen.
Warum gab es keine weitergehenden Anordnungen an die Eigentümerin?
Laut Landratsamt konnten solche Anordnungen – etwa zum Wiederaufbau oder zu einer umfangreichen Sanierung – nicht angeordnet werden. Der Grund: Es lag kein Sanierungs- und Nutzungskonzept vor.
Solche weitergehenden Anordnungen stehen unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass sie verhältnismäßig sein müssen, erklärt die Behörde. Der Aufwand für die Erhaltung des Denkmals muss dem Eigentümer also objektiv zumutbar sein. Es spielt keine Rolle, wie leistungsfähig dieser ist.
"Auch einem leistungsstarken Eigentümer kann nicht zugemutet werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften", heißt es wörtlich. Es ist vielmehr entscheidend, dass der Erhalt des Denkmals auf Dauer aus den Erträgen zu finanzieren ist. Das Objekt müsste sich wirtschaftlich einigermaßen selbst tragen.
Die Denkmalschutzbehörde kam beim "Schmitts Mary Haus" zum Ergebnis, dass aufgrund des stark fortgeschrittenen Verfalls diese wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht mehr gegeben wäre.
Wie geht es mit der historischen Innenausstattung des "Schmitts Mary Haus" weiter?
Am 18. Januar verfügte der Landkreis, dass die Eigentümerin bestimmte Ausstattungs- und Bauteile ausbauen und sichern soll. Insbesondere die Haustür mit Oberlicht und Gitter, die spätbarocken Gewände der Haustür und der Fenster im Erdgeschoss, die Vertäfelung im Innern des Gebäudes und bestimmte geschnitzte Teile der Treppe.
Zudem dürfen beim Abbruch keine Eingriffe in den Boden vorgenommen werden, um mögliche Bodendenkmäler – hierfür gibt es laut Landratsamt derzeit keine Anhaltspunkte – nicht zu gefährden.
Nachdem der Rückbau am Freitag begann, stellten viele über das Wochenende fest, dass die geborgenen Teile offen an der Baustelle gelagert worden sind. Der Landkreis veranlasste daher an diesem Montag, dass die Teile mit Planen abgedeckt werden müssen, um diese vor weiteren Schäden durch Feuchtigkeit zu sichern.
Inwieweit die geborgenen Teile noch verwendet werden können, müsse noch näher untersucht werden.
Könnte der Abriss von weiteren alten Gebäuden in der Nähe folgen?
Die seitliche Wand des Gebäudes links neben dem "Schmitts Mary Haus" (An der Wandelhalle 4, Spitzname: "Gessner Haus") ist inzwischen mit einer Plane abgedeckt. Laut Landratsamt zeigte die Eigentümerin schon im Juni 2018 den geplanten Abriss von diesem und zwei weiteren Anwesen an.
Während die Anwesen Kurhausstraße 41 und 43 bereits abgerissen worden sind, steht das besagte "Gessner Haus" noch. Ob ein Abbruch dieses Anwesens konkret geplant ist, ist dem Landratsamt nicht bekannt. Das weiter daneben stehende "Seufert Haus" – hier wurde die Fassade vor Jahren saniert – ist nicht im Besitz des Rhön-Klinikums.
Danke für den Hinweis. Die Thematik, was die Zukunft angeht, werden wir selbstverständlich in der kommenden Zeit aufgreifen. Und damit ist die Zukunft von Heilbad, Kur und dem gesamten Quartier Mühlbach/Bad Neuhaus gemeint. Aktuell haben eben die sichtbaren Ereignisse rund um den Abriss viele Menschen interessiert.
Und wie sollen da dann noch ein Energie-Label erreicht werden? => Weg damit! Alles richtig gemacht! Abriss!!
Wundern muss man sich vielmehr über die Aussage von „fachlicher“ Seite, wonach behauptet wird, ein Haus müsse sich durch seine Erträge wirt. selbst tragen. Wie bitte? Welches zu Wohnzwecken vom Eigentümer selbst genutzte Einfamilienhaus wirft denn Erträge ab? Als Prämisse taugt dies nicht.
Aber ich wehre mich gegen eine Entkernung der Altorte! Mit ihrer Argumentation dürfte man auch die Würzburger Residenz für Bürohäuser abreißen. Schauen Sie doch mal nach Frankfurt oder Dresden: Da hat man…
Würzburger Residenz mit Schmitts Mary's Haus gleichzusetzen, ist ein "gelungenes" Beispiel !
Anstatt meine Argumente als „Geschwafel“ zu diffamieren und Dinge zu kritisieren, von denen ich überhaupt nicht gesprochen habe (ein beliebtes Mittel von Personen, die viel Meinung, aber wenig Ahnung haben), sollten Sie mal anfangen, schlüssige Argumente vorzutragen.
Warum hat denn das Rhön-Klinikum das Haus vor Jahrzehnten überhaupt gekauft? Sind ja nicht gezwungen worden. Hätten doch damals schon sagen können: So eine Bruchbude kaufen wir nicht!
Es muss doch von Anfang an klar gewesen sein, dass dem Rhön-Klinikum nichts am Haus liegt sondern eher am Grundstück!
Ich bin mir nicht sicher wer damals verkauft hat, aber je nachdem hätte man den Verkauf mit Auflagen verbinden können bzw. verweigern können. Falls der Verkauf von Privat erfolgt ist hätte die Stadt evtl. auf ein Vorkaufsrecht bestehen können. Es war von Anfang an relativ klar, dass einem Klinikum nichts an einem maroden Wohnhaus liegt.
Der Klinik den schwarzen Peter in die Schuhe schieben zu wollen halte ich für falsch. Es ist doch so, dass auch niemand anderer das Haus erwerben oder gar sanieren wollte? Da waren auch andere beteiligt.
Jene die schreiben das unter Denkmalschutz sanierte Häuser vom Besitzer saniert werden müssen denen empfehle ich mit gutem Beispiel voranzugehen. Gibt sicherlich einige Besitzer die froh wären so ein Haus überhaupt loszubekommen. Nicht einmal kostenlos wollen viele solche Gebäude.
Beim Kauf des Rhön-Klinikums vor über 30 Jahren, als das Haus bereits unter Denkmalschutz stand, war es aber keine Bruchbude!!!!
Der Konzern hatte damit was anderes vor, als die ewig Gestrigen, die so lange alles blockiert haben. Aber egal, die Zeit hats gerichtet.
Oder nicht?
An diesem Standort könnte man 30 Jahre weiter sein, wie mit dem ganzen Viertel.
Aber das wollen die Wenigsten wahrhaben.
Solche alten Hütten sollen an exponierten Stellen erhalten werden, aber für wen und was? Nicht mal das Freilandmuseum hat sich für den Mist interessiert. Genau deshalb liegt es nun so wie es liegt.
Lang genug hats gedauert…
stimmt da war es sicherlich eine hochmoderne, entwicklungsfähige Bude die super ins Konzept des Rhön-Klinikums gepasst hat!
Merken sie was? Das Gebäude war von Anfang an dem Untergang geweiht weil der Wille gefehlt hat. Der Wille hat damals auch schon von anderer Seite aus gefehlt sonst hätte man das Grundstück anderweitig veräußert, Auflagen gemacht oder als damaliger Besitzer selbst saniert!
Wenn die Denkmalschutzbehörde die Häuser übernehmen müsste die sie mit Auflagen belegt wäre es schnell zu Ende mit dieser Behörde.
Zig-Besprechungen (Arbeits-Nachweise damit erfüllt !!??), aber keine Entscheidungen.
Leider auch keine Konsequenzen für die dauerhaft nicht handelnden Personen (davon träumt jeder in der Privatwirtschaft).
Wie erwähnt kann niemand einen Eigentümer zu einem Wiederaufbau oder zu einer umfangreichen Sanierung zwingen - wie auch?, den meisten die im Besitz einer solchen Immobilien sind können das finanziell leisten. Ein Verkauf kommt auch kaum in Fragen, da so ein "Gerütsch" nicht mal verschenkt loszubekommen ist.
Zwar mag es sich beim "Schmitts Mary Haus" um eine Ausnahme handeln aber ansonsten haben sich die wenigsten Menschen ausgesucht Besitzter einer solchen Bruchbude zu sein!