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Bad Neuhaus
Historischer "Schandfleck" nahe dem Kurpark von Bad Neustadt: Warum die Situation der Ruine so zerfahren ist
Das notgesicherte und denkmalgeschützte "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt erhitzt seit Jahren die Gemüter. Kommt jetzt wieder Bewegung in die Angelegenheit?
Nicht zu übersehen: In unmittelbarer Nähe zur Wandelhalle und dem Kurpark von Bad Neustadt steht im Ortsteil Bad Neuhaus das heruntergekommene, aber denkmalgeschützte 'Schmitts Mary Haus'.
Foto: Daniel Peter | Nicht zu übersehen: In unmittelbarer Nähe zur Wandelhalle und dem Kurpark von Bad Neustadt steht im Ortsteil Bad Neuhaus das heruntergekommene, aber denkmalgeschützte "Schmitts Mary Haus".
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:21 Uhr

Es ist das wahrscheinlich auffälligste Haus im Kurgebiet von Bad Neustadt, jedoch im negativen Sinne. Gemeint ist das alte Haus im Ortsteil Bad Neuhaus, in unmittelbarer Nähe zur Wandelhalle und zum Kurpark – in der Bevölkerung auch unter "Schmitts Mary Haus" bekannt.

Eine grüne Plane auf dem Dach soll dafür sorgen, dass es nicht einfällt. An der Hauswand rankt Efeu, ein um das Gebäude aufgestellter Bauzaun dient dem Schutz vorbeilaufender Passanten. Das einzig Intakte hier ist vermutlich der davor aufgestellte Zigarettenautomat. 

Nicht nur für Bürgermeister Michael Werner ist das Haus in Bad Neustadt ein "Schandfleck"

Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner läuft selbst privat öfter daran vorbei und bezeichnet das Haus offen als "Schandfleck". Wenn das Thema Jahr für Jahr bei der Bürgerversammlung zur Sprache kommt, muss er, wie bei der jüngsten, antworten, dass es wieder nichts Neues gibt. Doch warum eigentlich?

Der Grund: Denkmalschutz. Die genau genommen zwei Häuser mit der Adresse "An der Wandelhalle 2" sind 1973 in die Denkmalliste eingetragen worden, so das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf Nachfrage der Redaktion. Bei den Gebäuden handelt es sich um Häuser, in denen früher Bewohner jüdischen Glaubens lebten (siehe Infokasten). "Die Erhaltung der beiden Anwesen in Bad Neustadt liegt aus geschichtlichen Gründen im Interesse der Allgemeinheit", sagt das Amt. 

Anwesen in der Nähe des Kurparks von Bad Neustadt hat eine lange Vorgeschichte

Dass die Anwesen schon lange in einem schlechten Zustand sind, beweist eine Auskunft der zuständigen Unteren Bau- und Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rhön-Grabfeld. Bereits 1990 ordnete das Landratsamt "unverzügliche Sicherheitsmaßnahmen" an und wies auf die Denkmaleigenschaft und die Notwendigkeit eines Sanierungskonzepts hin. Diese Maßnahmen verhinderten einen Einsturz des Gebäudes.

"Erforderlich wäre vielmehr eine Sanierungsmaßnahme, die weit über die bloße Bestandserhaltung hinausginge."
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rhön-Grabfeld zu zukünftigen Maßnahmen.

Allen voran wegen der Baufälligkeiten im Dachbereich ließ das Landratsamt in den vergangenen Jahren wiederholt Baukontrollen durchführen. Mit der Folge, dass von der Eigentümerin – der BGL Grundbesitzverwaltungs-GmbH (Anm. der Redaktion: eine Firma der Rhön-Klinikum AG) – auf Aufforderung der Behörde hin Notsicherungsmaßnahmen (Aufbringen von Planen) ergriffen worden sind.

Als Notsicherungsmaßnahme ist in den vergangenen Jahren wiederholt eine große grüne Plane über das Dach des Hauses gezogen worden. 
Foto: Christian Hüther | Als Notsicherungsmaßnahme ist in den vergangenen Jahren wiederholt eine große grüne Plane über das Dach des Hauses gezogen worden. 

Wie es von der Behörde weiter heißt, zeigten die Anwesen im Jahr 2014 "typische Schäden jahrzehntelang unterlassenen Bauunterhalts". Es regnete in das Haus hinein, dies hätte zu zu punktuellen Fäulnisschäden im Dach, an den Decken und der Treppe geführt. 

Denkmalschutzbehörde: Bloße Erhaltung des Bestands ist nicht zielführend

Die Meinung der Unteren Denkmalschutzbehörde, wie es mit den Anwesen weitergehen sollte, ist eindeutig: Eine bloße Erhaltung des noch vorhandenen Bestands sei nicht zielführend. Und: "Erforderlich wäre vielmehr eine Sanierungsmaßnahme, die weit über die bloße Bestandserhaltung hinausginge."

2014 regte das Landesamt die Voruntersuchung mit Nutzungskonzept und Kostenermittlung an. Ein Jahr später wurde für die Sanierung und den Erhalt des vorderen Gebäudes (circa halbe Gebäudetiefe) und dem Abbruch des hinteren Gebäudeteils eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis unter Auflagen erteilt. 2018 gingen die Beratungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege zwecks eines Gesamtkonzepts weiter.

Die Rhön-Klinikum AG als Eigentümerin zeigt sich von den Vorgängen der vergangenen Jahre wenig erfreut. Man befinde sich seit Jahren mit der Stadt Bad Neustadt, dem Landratsamt und den Denkmalschutz-/Baubehörden im Gespräch, heißt es von einer Unternehmenssprecherin auf Nachfrage. Es gab mehrere Besichtigungen vor Ort, unter anderem mit dem Landeskonservator.

Erstellte Gutachten und Verlagerungspläne ins Freilandmuseum Fladungen

"Wir haben wiederholt forciert, eine angemessene Lösung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude [...] zu finden, beispielsweise durch die Verlagerung einzelner Gebäudeteile/-elemente in das Freilandmuseum Fladungen", so die Sprecherin weiter. Auf Veranlassung des Unternehmens hin seien Gutachten erstellt worden, um den Gebäudezustand zu bewerten. 

"Mehrfach haben wir auf Bedenken zur Standsicherheit des Gebäudes hingewiesen und demzufolge auch 2014, 2016 und 2018 Abrissanträge gestellt, die abgelehnt wurden." Und schließlich: "Auch für uns ist dieser Zustand mehr als unbefriedigend und Entscheidungen der Behörden nicht nachvollziehbar."

Die Untere Denkmalschutzbehörde begründet ihre Ablehnung damit, dass angesichts des schadhaften Zustands der Hauptgebäude "An der Wandelhalle 2" das Denkmal gefährdet sei. Anders als vom Rhön-Klinikum dargestellt, seien jedoch "nicht mehrere Anträge auf Abbruch des Einzeldenkmals" eingereicht worden.

"Auch für uns ist dieser Zustand mehr als unbefriedigend und Entscheidungen der Behörden nicht nachvollziehbar."
Eine Unternehmenssprecherin der Rhön-Klinikum AG zur aktuellen Situation

Allgemein bestehen hohe Hürden, was den Abriss eines Denkmals angeht, erklärt das Landesamt in München. Grundsätzlich bleibt ein Baudenkmal ein Denkmal, so lange es steht. Es komme vor, dass ein Denkmal so schwer beschädigt ist, dass es im Rahmen einer Sanierung in wesentlichen Teilen erneuert werden müsste.

Wenn dabei so viel historische Substanz verloren gehen würde, könnte es seine Denkmaleigenschaft verlieren. Erst dann könnte ein Eigentümer von der gesetzlich verankerten Erhaltungspflicht entbunden sein. Das sei aber laut Landesamt nur "äußerst selten der Fall".

Wann darf dem Abbruch eines Denkmals wie in Bad Neustadt überhaupt zugestimmt werden?

Die Entscheidung fällt letztlich, unter Beteiligung des Landesamtes, die Untere Denkmalschutzbehörde. Und diese darf einem Abbruch eines Denkmals nur unter ganz bestimmten Umständen und unter Beachtung klarer Kriterien zustimmen. Beispielsweise müsste geklärt werden, ob eine Nutzung des Denkmals möglich ist und eine Instandsetzung der Eigentümerin oder dem Eigentümer auch wirtschaftlich zugemutet werden kann.

Auch spielt es eine Rolle, ob der Denkmaleigentümer versucht hat, das Denkmal zu veräußern, wenn für ihn eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht infrage kommt. 

Kontrast: Links das Schlosshotel mit der schicken Schlosskirche im Eingangsbereich des Kurparks, daneben das 'Schmitts Mary Haus'.
Foto: Daniel Peter | Kontrast: Links das Schlosshotel mit der schicken Schlosskirche im Eingangsbereich des Kurparks, daneben das "Schmitts Mary Haus".

An der festgefahrenen Situation rund um "Schmitts Mary Haus" – auch bedingt durch die Corona-Krise – könnte sich zeitnah etwas ändern. Das Landratsamt-Untere Denkmalschutzbehörde von Rhön-Grabfeld werde die Initiative ergreifen, um wieder Bewegung in die Angelegenheit zu bringen. Eine "sinnvolle Lösung" könne nur durch den weiteren Austausch zwischen den beteiligten Stellen erreicht werden.

Rhön-Klinikum: Ein Appell an Stadt Bad Neustadt und Landkreis Rhön-Grabfeld

Diese sinnvolle Lösung "im Interesse aller" erhofft sich auch das Rhön-Klinikum und appelliert deshalb nochmals an die Stadt und den Landkreis. Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner brachte das Thema zuletzt bei einem Gespräch mit dem Vorstand des Rhön-Klinikums an und sicherte Unterstützung vonseiten der Stadt zu.

Die Eingangstür ist mit einem Schloss versehen. Ein Blick ins historische Innere ist für die Öffentlichkeit nicht möglich.
Foto: Christian Hüther | Die Eingangstür ist mit einem Schloss versehen. Ein Blick ins historische Innere ist für die Öffentlichkeit nicht möglich.

Dass es sich bei den Anwesen in Bad Neuhaus um eine spezielle Angelegenheit handelt, zeigt noch ein anderer Fakt. Laut Landesamt für Denkmalpflege habe man den Fall an eine 2021 eingerichtete Task Force weitergeleitet, die sich speziell um diese Fälle kümmert. Demnach sollten für bedrohtes baukulturelles Erbe "möglichst frühzeitig Wege zu dessen Rettung eingeschlagen werden". Ein Mittel: Alle beteiligten Akteure an einen Tisch bringen. 

Das "Schmitts Mary Haus" in Bad Neuhaus

Die Geschichte der beiden Häuser "An der Wandelhalle 2" geht ins 18. Jahrhundert zurück. Seit 1735 befand sich in der ehemals noch größeren Gebäudegruppe der Betsaal bzw. die Synagoge der jüdischen Gemeinde. Im 19. Jahrhundert waren hier auch die jüdische Schule und die zugehörige Lehrerwohnung eingerichtet. Die Wohnhäuser mit der alten Hausnummer 61 und 62 wurden bis 1883 bzw. bis 1900 von jüdischen Gemeindemitgliedern bewohnt und dann verkauft.
Laut Listeneintrag handelt es sich bei dem Denkmal um ein Eckwohnhaus mit einem zweigeschossigen Massivbau. Besonders erwähnt werden eine ehemalige Mesusa, eine Schriftkapsel am Türpfosten, ein Oberlicht aus dem Jahr 1794 sowie eine biedermeierliche Haustür mit Oberlicht aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Der Spitzname "Schmitts Mary Haus" geht auf die frühere Bewohnerin Maria Schmitt zurück, die hier noch in den 1960er Jahren bis zu ihrem Tode lebte und lange Jahre Privatsekretärin der Familie von und zu Guttenberg auf der Salzburg war.
Quelle: chü/ Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
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  • zwrecht@aol.com
    RhönKlinikums "Wir haben wiederholt forciert, eine angemessene Lösung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude zu finden, beispielsweise durch die Verlagerung einzelner Gebäudeteile/-elemente in das Freilandmuseum Fladungen". Das ist halt kein kulturhistorischer Denkmalschutz. Es geht hier nicht nur um das Gebäude, sondern um den Rest einer einstmals mit über 40% überragenden jüdischen Siedlung. Was wir hier im bedauernswerten Zustand sehen, ist der Rest. Kulturhistorie besteht nicht nur aus Steinen, die dann irgendwann mal zusammenhanglos in Fladungen stehen, sondern auch und vor allem auch in Denkmälern, die zum Denken veranlassen. Die man sieht und dann zum nachdenken anregen: Was ist das hier? Wie war das damals? Wo und warum ist das das einzige was übrig geblieben ist. Welche Bedeutung hatte das für unsere Vorgänger und welche für uns heute? Zwei kleine Häuschen und das RhönKlinikum will damit wirtschaften? Selbst Aktienwerte bestehen nicht nur aus Geld! Sollte man wissen.
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  • annett.kelemen@gmx.net
    Ein Privatmensch kriegt sofort die Ohren lang gezogen wenn er im falschen Farbton an seinem Haus rumpinselt (siehe Nordheim). Aber das RHÖN-KLINIKUM (ganz groß geschrieben) darf der Stadt 30 Jahre lang auf der Nase rumtanzen.
    Enteignen, selbst renovieren und dann dem RK die Rechnung dafür schicken. Wenn man das wirklich will, dann geht das auch!
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  • karlheinz.lottig@gmx.de
    Ich verstehe die Befürworter einer umfassenden Instandsetzung nicht.
    Wieso gründet Ihr nicht, bzw. wieso habt Ihr dies nicht schon seit einigen Jahren getan, einfach eine GbR, legt Euer Geld zusammen und frönt der edlen Idee der "Errettung jeder Bruchbude" ?
    Ich habe jedenfalls kein Interesse daran, dass auch nur 1 Cent meiner Steuergelder an diesen (Stand heute !!) Schandfleck verschwendet wird. Der Staat, das Land und auch die Kommune werfen schon bei vielen anderen Gelegenheit das Geld mit beiden Händen zum Fenster raus.
    Und, wer das RK "in Haftung nehmen will": dann fehlt bald auch noch das Geld für die Notaufnahme !!
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  • KPE
    rhön klinikum nächster akt
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  • hartwig.schweinfurt@arcor.de
    Ich kann nichts erhaltungswürdiges sehen. Es kann nur sinnlos Geld versenkt werden wenn dieses Gebäude saniert werden soll.Man sieht mal wieder wie eine Behörde sinnlos handelt.Aus der Denkmalliste streichen . Die Welt geht dabei nicht unter und ein Verlust ist es nicht. Wen ausser ein paar Denkmalenthusiasten interessiert das. Geld bei so einer Ruine auszugeben für eine Sanierung ist verschwenderisch. Also stehen lassen und hoffen das es irgendwann einfällt ist das einzig richtige. Es ist richtig es muss wirtschaftlich sinnvoll das Geld ausgegeben werden. Diejenigen welche für den Erhalt sind würden wohl protestieren wenn sie den Erhalt privat aus eigenen Mitteln zahlen sollten
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  • zwrecht@aol.com
    "Denkmal" sollte auch als Aufforderung verstanden werden. Denk mal ! Es handelt sich um den letzten Rest des jüdischen Viertels. Die Matrikellisten 1817 weisen für Neuhaus insgesamt 29 bzw. ab 1824 30 Matrikelstellen (!). Es gab in dieser Zeit ca 70 Hausnummern. Bei 29 Familieneinträgen kann man erkennen, dass die Juden damals Neuhaus wesentlich geprägt haben. Der jüdische Lehrer Eschwege hat einst den in die hochwasserführende Saale gefallenen Johannes Reß vor dem Ertrinken gerettet, während die zuschauenden Gaffer nichts taten. Wenigstens die Nachfahren dieses Johannes Reß sollten sich vehement für den letzten Rest der jüdischen Geschichte einsetzen. Es gäbe sie heute nicht! Man ist auch seiner Geschichte verpflichtet. Einer Kurstadt steht weltoffenes Geschichtsverständnis gut. "Anerkennung und Dank gebühren dem Herrn Lehrer Hirsch Eschwege für diese rühmliche Tat. (Rhön- und Saalpost) ." Nicht nur zuschauen wie Geschichte verfällt und beschweren wies heute ohne Pflege ausschaut!
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Es ist eine absolute Schande, dass es in 30 Jahren (!) nicht gelungen ist, dieses extrem wertvolle Gebäude, das - wenn es saniert wäre - alles andere als ein Schandfleck, sondern ein Schmuckstück ist, einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Warum kauft die Stadt das Gebäude nicht? Es gibt durchaus auch Investoren, die gerade solche Gebäude suchen, sie restaurieren und dann weiterverkaufen. Oder es gibt Liebhaber - die müssen davon aber auch wissen.

    Was aber keinesfalls sein kann, ist, das Anwesen so lange verfallen zu lassen, bis so wenig übrig ist, dass es die Denkmaleigenschaft verliert. Hier müsste auf gesetzlicher Ebene Änderungen erfolgen, dass eine solche Taktik nicht mehr aufgehen kann.
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  • eboehrer@gmx.de
    an gardner: Was meinen Sie damit? Dass es dann schon vorher eingefallen ist oder endlich "weg"?
    Hätte das Rhön-Klinikum, die letzten 5 - 8 Jahre hätten locker genügt, Maßnahmen ergriffen, würde es nicht so aussehen. Die ersten Fotos habe ich vor ca. 11 Jahren aufgenommen... Das Rhön-Klinikum antwortete mir bei einer telef. Unterredung mit der entsprechenden Abteilung:
    „Es muss wirtschaftlich sinnvoll sein, wir geben das Geld lieber für die Kranken aus“. War damit gemeint, dass die Aktionäre Rendite erwarten und das Rhön-Klinikum darauf achtet?
    Und beim Erwerb der Anwesen durch das Rhön-Klinikum vor über 30 Jahren stand es bereits unter Denkmalschutz.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Manche Dinge erledigen sich von selbst - jetzt dürfen Sie weiter raten wie ich das meine, christel.
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  • eboehrer@gmx.de
    Und ein gut recherchierter Artikel des Autors!
    Nach behördlicher Auskunft ist es die Innenausstattung des Hauses, die noch so bemerkenswert ist. Nicht nur die historische Ausstattung der Bauzeit des späten 18. Jahrhunderts, sondern kunsthistorisch und denkmalpflegerisch bemerkenswert sind die vollständige Vertäfelung der Außenwand in der Stube des Erdgeschosses und weiteres. Ich kann hier nicht alles aufführen.
    Eine Laubhütte befand sich in Hs. Nr. 62 a im oberen Stock. Und wie nachgewiesen ist, war in dem Ensemble der sog. Judenhof, welcher mittlerweile so gut wie abgerissen ist.
    Im Jahre 1753, beim Kauf von Neuhaus durch Egid von Borrié, wurden durch den Vorbesitzer Grappendorf schon acht Judenhäuser im Kaufvertrag erwähnt .
    Den Volkszählungslisten von 1813 ist zu entnehmen, dass Neuhaus den zweithöchsten Anteil mit 41,6 % aller 146 Orte mit Juden in Unterfranken besaß.
    Quelle der Angaben: Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2016
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Warten wir halt noch 30 Jahre.
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  • evenbye2@gmx.de
    Eine Schande, dass man eine ehemalige Synagoge abreißen will! Wenn sich das Klinikum nicht für die Geschichte des Ortes interessiert, sollen sie es doch verkaufen! Und jeder Bürgermeister wäre froh, wenn er so einen Schatz im Ort hätte, aber scheinbar nicht in Neustadt. Die sanierten Nachbargebäude zeigen doch, wie schön das werden könnte. Nicht der Denkmalschutz ist schuld, sondern die Verantwortlichen vor Ort!
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  • zwrecht@aol.com
    die Planer am Rhön-Klinikum haben halt anderes in Bad Neuhaus im Sinn. Eine bedenkliche Entwicklung in letzter Zeit: hohe Parkhausgebühren für Arbeitnehmer, CASA-Reha-Schließung, Kurhaus-Schließung, Geburtsstation - was kommt als nächstes? Palliativ ?
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