Die Situation des immer weiter zerfallenden "Schmitts Mary Haus" hat nun auch unmittelbare Auswirkungen auf den Bad Neustädter Ortsteil Bad Neuhaus. Wie Oliver Seufert, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Neustadt, am Dienstagvormittag mitteilte, wurde aus Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung die Kurhausstraße im betroffenen Bereich gesperrt.
Entlang der Berufsfachschule für Ergo- und Physiotherapie (ESB) auf der rechten Seite wurde ein schmaler Streifen (Notgehweg) für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen. So können diese die Gefahrenstelle passieren.
Welche Auswirkungen hat die Sperre am "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt?
Die Durchfahrt über den Salzburgweg in Richtung Saaletalklinik beziehungsweise Rhön-Klinikum Campus ist aufgrund der Sperrung auch nicht mehr möglich. Rettungs- beziehungsweise Einsatzkräfte fahren das Krankenhaus nun über Herschfeld an, so Seufert.
Zudem kann die Nessi-Stadtbuslinie 2 ab sofort die Haltestellen "Saaletalklinik" und "Rhön-Klinikum Neuhaus" bis auf Weiteres nicht mehr anfahren. Laut Information der Stadtwerke sollen die Haltestellen "Schlossplatz" und "Kurhausstraße" benutzt werden.
Für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in der Kurhausstraße hat die Stadt Bad Neustadt vorübergehend die Schranke (Promenadenstraße) in Richtung Herschfeld geöffnet.
Teileinsturz der Hausfassade brachte den Stein ins Rollen
In der vergangenen Woche war ein Teil der Fassade an dem historischen Haus an der Wandelhalle unweit des Kurparks eingestürzt. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld teilte daraufhin mit, dass eine Abrissverfügung vorbereitet wird. Der Grund: Die Standsicherheit des Gebäudes sei nicht mehr gewährleistet. Das Rhön-Klinikum – die Tochterfirma BGL-Grundbesitzverwaltungs-GmbH ist Eigentümerin des Hauses – stellte einen Eilantrag für die Abbruch-Genehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wie das Unternehmen am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der Redaktion mitteilte, war man sich nach einer Vorort-Begehung am Dienstagmorgen mit allen Beteiligten, darunter auch ein beauftragtes Ingenieurbüro (Statiker) und die Polizei, einig, die Kurhausstraße bis auf Weiteres zu sperren.
Über einen Abriss ist aktuell noch nicht final entschieden. Über das weitere Vorgehen und dessen zeitlichen Rahmen kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, so das Rhön-Klinikum.
Austausch zwischen Landesamt für Denkmalpflege und Landrat Thomas Habermann
Die Anzeichen verdichten sich jedoch, dass eine Entscheidung über einen Abriss näher rückt. Eine Sprecherin des Landratsamtes Rhön-Grabfeld berichtete von einem Telefonat zwischen Landrat Thomas Habermann und Prof. Mathias Pfeil, Generalkonservator und Amtsleiter des Landesamts für Denkmalpflege in München am Montag.
Im Austausch hat Habermann dem Generalkonservator das Angebot gemacht, die Entscheidung bis Freitag zurückzustellen. An diesem Freitag ist das "Schmitts Mary Haus" nämlich Thema bei einer Sitzung des Landesdenkmalrats.
Prof. Pfeil empfahl Rhön-Grabfelds Landrat zudem, eine fachliche Stellungnahme des Statikers hierzu einzuholen, was erfolgt ist, um Gefahr für Sicherheit und Ordnung auszuschließen.
"Schmitts Mary Haus": Wann könnte eine Entscheidung über einen Abriss fallen?
Das Landesamt für Denkmalpflege besitzt jedoch kein Vetorecht. Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises könnte also alleine einen Abriss durchsetzen. Wahrscheinlich werde auch ein Vertreter aus Rhön-Grabfeld bei der Sitzung vor Ort sein.
Das Landesamt erklärte in der vergangenen Woche, dass vom jetzigen Einsturz das Eckwohnhaus betroffen sei. Das anschließende, ebenfalls zum Baudenkmal gehörende Wohn- und Geschäftshaus, sei, so die Kenntnis des Amtes, nicht von den jetzt entstandenen Schäden betroffen. Ein Abbruch dieses Gebäudes wäre nicht mit der Gesetzeslage vereinbar, wurde angemerkt.
Nach der Rückmeldung aus München könnte das Landratsamt noch am Freitag oder dann am kommenden Montag über die Zukunft des "Schmitts Mary Hauses" final entschieden haben.
Wie lange die Straßensperrung in der Kurhausstraße von Bad Neuhaus aufrecht erhalten werden muss, ist aktuell noch unklar. Oliver Seufert vom Ordnungsamt geht aber von "mindestens zwei Wochen" aus – abhängig davon, wie schnell möglicherweise die Abrissbagger anrollen.
Das "Schmitts Mary Haus" in Bad Neuhaus
Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version war davon die Rede, dass der Generalkonservator eine Bitte an Landrat Thomas Habermann richtete. Diese Passage wurde entsprechend korrigiert.
Selten so ein unglaublich trostloses Eck gesehen.
Mein Beileid an die Besitzer.
Ironie aus. Jetzt hat man den Salat mit der Sperrung. Aber die Verantwortlichen müssen da ja nie vorbei..,
Mit dem Holocaust hat dieses Haus nichts zu tun.
Und anscheinend hat sich wirklich noch niemand intensiv damit befasst, denn es ist die wertvolle Innenausstattung, die das Haus so erhaltenswert macht.
Ich hoffe inständig, dass man diese vorher herausnimmt. Wie ich unser Amt für Denkmalpflege kenne, haben sie ein Auge darauf und sicher schon selbst daran gedacht.
Aber denen sind ja auch "die Hände gebunden".
Warum hier nicht schon früher ein Aufschrei erfolgte, ist mir ebenfalls schleierhaft. Dass ich es jetzt umso lauter tue, wird dadurch nicht weniger richtig.
Zum Thema Holocaust: Es geht um Verantwortung. Die Toten sind immer noch tot und bleiben es auch. Sie hatten nie die Chance, dass ihre Kinder, Enkel und Urenkel ihren Stammbaum und ihre Lebensleistung(en) forttragen. Das einzige, was von ihnen greifbar und tatsächlich im öffentlichen Raum sichtbar bleibt, ist das bauliche Erbe. Und das jetzt einfach wegschieben, nur weil es ein von einer auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kapitalgesellschaft betriebenes Großklinikum nicht auf die Reihe bringt, es zumindest so instand zu setzen, dass es nicht einstürzt? Warum überhaupt haben die das gekauft?!
Um einer beliebten Antwort zuvor zu kommen: Wieso soll hier die Allgemeinheit (= der Staat) in die Tasche greifen ?
Nach all der überlangen Vorgeschichte darf es doch nicht "Wochen" dauern, bis diese Verfügung verfasst und zugestellt ist.
Oder ist (wieder einmal ?) der einzigste Unterschriftsberechtigte Beamte nicht greifbar ?