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Bad Neustadt
Historisches "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt: Rückt die Entscheidung über Abriss näher?
Über einen Abriss ist noch nicht final entschieden, bis dahin ist im Bereich der Straße am "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt vorerst kein Durchkommen mehr.
Die Kurhausstraße entlang des 'Schmitts Mary Hauses' im Bad Neustädter Ortsteil Bad Neuhaus wurde aus Sicherheitsgründen am Dienstagmittag gesperrt.
Foto: Christian Hüther | Die Kurhausstraße entlang des "Schmitts Mary Hauses" im Bad Neustädter Ortsteil Bad Neuhaus wurde aus Sicherheitsgründen am Dienstagmittag gesperrt.
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:54 Uhr

Die Situation des immer weiter zerfallenden "Schmitts Mary Haus" hat nun auch unmittelbare Auswirkungen auf den Bad Neustädter Ortsteil Bad Neuhaus. Wie Oliver Seufert, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Neustadt, am Dienstagvormittag mitteilte, wurde aus Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung die Kurhausstraße im betroffenen Bereich gesperrt.

Entlang der Berufsfachschule für Ergo- und Physiotherapie (ESB) auf der rechten Seite wurde ein schmaler Streifen (Notgehweg) für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen. So können diese die Gefahrenstelle passieren. 

Welche Auswirkungen hat die Sperre am "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt?

Die Durchfahrt über den Salzburgweg in Richtung Saaletalklinik beziehungsweise Rhön-Klinikum Campus ist aufgrund der Sperrung auch nicht mehr möglich. Rettungs- beziehungsweise Einsatzkräfte fahren das Krankenhaus nun über Herschfeld an, so Seufert.

Rechts wurde ein schmaler Streifen geschaffen, um zu Fuß an der Gefahrenstelle vorbeizulaufen. 
Foto: Christian Hüther | Rechts wurde ein schmaler Streifen geschaffen, um zu Fuß an der Gefahrenstelle vorbeizulaufen. 

Zudem kann die Nessi-Stadtbuslinie 2 ab sofort die Haltestellen "Saaletalklinik" und "Rhön-Klinikum Neuhaus" bis auf Weiteres nicht mehr anfahren. Laut Information der Stadtwerke sollen die Haltestellen "Schlossplatz" und "Kurhausstraße" benutzt werden. 

Für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in der Kurhausstraße hat die Stadt Bad Neustadt vorübergehend die Schranke (Promenadenstraße) in Richtung Herschfeld geöffnet.

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Teileinsturz der Hausfassade brachte den Stein ins Rollen

In der vergangenen Woche war ein Teil der Fassade an dem historischen Haus an der Wandelhalle unweit des Kurparks eingestürzt. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld teilte daraufhin mit, dass eine Abrissverfügung vorbereitet wird. Der Grund: Die Standsicherheit des Gebäudes sei nicht mehr gewährleistet. Das Rhön-Klinikum – die Tochterfirma BGL-Grundbesitzverwaltungs-GmbH ist Eigentümerin des Hauses – stellte einen Eilantrag für die Abbruch-Genehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Wie das Unternehmen am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der Redaktion mitteilte, war man sich nach einer Vorort-Begehung am Dienstagmorgen mit allen Beteiligten, darunter auch ein beauftragtes Ingenieurbüro (Statiker) und die Polizei, einig, die Kurhausstraße bis auf Weiteres zu sperren. 

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Über einen Abriss ist aktuell noch nicht final entschieden. Über das weitere Vorgehen und dessen zeitlichen Rahmen kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, so das Rhön-Klinikum.

Austausch zwischen Landesamt für Denkmalpflege und Landrat Thomas Habermann

Die Anzeichen verdichten sich jedoch, dass eine Entscheidung über einen Abriss näher rückt. Eine Sprecherin des Landratsamtes Rhön-Grabfeld berichtete von einem Telefonat zwischen Landrat Thomas Habermann und Prof. Mathias Pfeil, Generalkonservator und Amtsleiter des Landesamts für Denkmalpflege in München am Montag.

Im Austausch hat Habermann dem Generalkonservator das Angebot gemacht, die Entscheidung bis Freitag zurückzustellen. An diesem Freitag ist das "Schmitts Mary Haus" nämlich Thema bei einer Sitzung des Landesdenkmalrats.

Prof. Pfeil empfahl Rhön-Grabfelds Landrat zudem, eine fachliche Stellungnahme des Statikers hierzu einzuholen, was erfolgt ist, um Gefahr für Sicherheit und Ordnung auszuschließen.

"Schmitts Mary Haus": Wann könnte eine Entscheidung über einen Abriss fallen?

Das Landesamt für Denkmalpflege besitzt jedoch kein Vetorecht. Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises könnte also alleine einen Abriss durchsetzen. Wahrscheinlich werde auch ein Vertreter aus Rhön-Grabfeld bei der Sitzung vor Ort sein.

Das Landesamt erklärte in der vergangenen Woche, dass vom jetzigen Einsturz das Eckwohnhaus betroffen sei. Das anschließende, ebenfalls zum Baudenkmal gehörende Wohn- und Geschäftshaus, sei, so die Kenntnis des Amtes, nicht von den jetzt entstandenen Schäden betroffen. Ein Abbruch dieses Gebäudes wäre nicht mit der Gesetzeslage vereinbar, wurde angemerkt. 

Nach der Rückmeldung aus München könnte das Landratsamt noch am Freitag oder dann am kommenden Montag über die Zukunft des "Schmitts Mary Hauses" final entschieden haben. 

Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist in Richtung Schlosshotel aktuell kein Durchkommen mehr möglich. Für sie wurde die Schranke in Richtung Herschfeld geöffnet. 
Foto: Christian Hüther | Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist in Richtung Schlosshotel aktuell kein Durchkommen mehr möglich. Für sie wurde die Schranke in Richtung Herschfeld geöffnet. 

Wie lange die Straßensperrung in der Kurhausstraße von Bad Neuhaus aufrecht erhalten werden muss, ist aktuell noch unklar. Oliver Seufert vom Ordnungsamt geht aber von "mindestens zwei Wochen" aus – abhängig davon, wie schnell möglicherweise die Abrissbagger anrollen. 

Das "Schmitts Mary Haus"  in Bad Neuhaus

Die Geschichte der beiden Häuser "An der Wandelhalle 2" geht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Seit 1735 befanden sich in der ehemals noch größeren Gebäudegruppe der Betsaal bzw. die Synagoge der jüdischen Gemeinde. Im 19. Jahrhundert waren hier auch die jüdische Schule und die zugehörige Lehrerwohnung eingerichtet. Die Wohnhäuser mit den alten Hausnummern 61 und 62 wurden bis 1883 bzw. bis 1900 von jüdischen Gemeindemitgliedern bewohnt und dann verkauft.
Laut Listeneintrag handelt es sich bei dem Denkmal um ein Eckwohnhaus mit einem zweigeschossigen Massivbau. Besonders erwähnt werden eine ehemalige Mesusa, eine Schriftkapsel am Türpfosten, ein Oberlicht aus dem Jahr 1794 sowie eine biedermeierliche Haustür mit Oberlicht aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Der Spitzname "Schmitts Mary Haus" geht auf die frühere Bewohnerin Maria Schmitt zurück, die hier noch in den 1960er Jahren bis zu ihrem Tode lebte und lange Jahre Privatsekretärin der Familie von und zu Guttenberg auf der Salzburg war.
Quelle: chü / Landesamt für Denkmalpflege

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version war davon die Rede, dass der Generalkonservator eine Bitte an Landrat Thomas Habermann richtete. Diese Passage wurde entsprechend korrigiert.

 
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  • kaih@bonn-online.com
    Enteignen?
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  • zwrecht@aol.com
    Wäre das ein Grundstück eines "kleinen Mannes", da wäre da sofort Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, damit keiner zu Schaden kommt. Nun wird statt dessen die ganze Straße gesperrt. "Too big to fail" und damit ist nicht das Haus gemeint! Wo bleiben unser Ordnungs- und Sicherungsamt! Unbedingt den ehemaligen Amtsleiter dort Herrn "B" reaktivieren. Der hat uns einst beim Karnevalsumzug vor Bonbons-Treffer geschützt....der würde auch hier den Passanten mit einer sofortigen Anordnung schützen.
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  • GWM
    Die Pi Bad Nes hat so viele fähige Beamte, die können von mir aus rund um die Uhr bei der Schmitts Marie Streife stehen, immerhin das sollten diese Menschen in Uniform doch auf die Reihe bringen, wenn se sonst schon nix gebacken bekommen.Vielleicht fällt dann ja wenigstens keinem Passanten irgendwelcher Bauschutt auf'n Kopf...
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    die Szenerie mit den drei nebenstehenden Häusern eigenet sich die einen Horrorfilm.

    Selten so ein unglaublich trostloses Eck gesehen.

    Mein Beileid an die Besitzer.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Mitleid mit der Röhn Klinikum AG muss nun wirklich nicht sein.
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  • Funkenstern
    Wenns endlich „zammfallen tät, könnt mer mitm aufkehrn ofang.
    Ironie aus. Jetzt hat man den Salat mit der Sperrung. Aber die Verantwortlichen müssen da ja nie vorbei..,
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  • eboehrer@gmx.de
    Warum kümmern sich jetzt plötzlich so viele um dieses Haus? Das hätte man spätestens im Sept. 2022 tun können, als die Main-Post, sprich ein engagierter Redakteur, einen Artikel darüber verfasst hat. Ja, der Eigentümer, der hat es einfach ausgesessen.
    Mit dem Holocaust hat dieses Haus nichts zu tun.

    Und anscheinend hat sich wirklich noch niemand intensiv damit befasst, denn es ist die wertvolle Innenausstattung, die das Haus so erhaltenswert macht.
    Ich hoffe inständig, dass man diese vorher herausnimmt. Wie ich unser Amt für Denkmalpflege kenne, haben sie ein Auge darauf und sicher schon selbst daran gedacht.
    Aber denen sind ja auch "die Hände gebunden".
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Ich stimme Ihnen im Wesentlichen zu. Aber die Ausstattung des Hauses verliert ihren geschichtlichen, baukulturellen und ortshistorischen Bezug, wenn man sie entnimmt und den kontextbildenden Baukörper beseitigt.

    Warum hier nicht schon früher ein Aufschrei erfolgte, ist mir ebenfalls schleierhaft. Dass ich es jetzt umso lauter tue, wird dadurch nicht weniger richtig.

    Zum Thema Holocaust: Es geht um Verantwortung. Die Toten sind immer noch tot und bleiben es auch. Sie hatten nie die Chance, dass ihre Kinder, Enkel und Urenkel ihren Stammbaum und ihre Lebensleistung(en) forttragen. Das einzige, was von ihnen greifbar und tatsächlich im öffentlichen Raum sichtbar bleibt, ist das bauliche Erbe. Und das jetzt einfach wegschieben, nur weil es ein von einer auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kapitalgesellschaft betriebenes Großklinikum nicht auf die Reihe bringt, es zumindest so instand zu setzen, dass es nicht einstürzt? Warum überhaupt haben die das gekauft?!
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Gekauft wurde es weil die Tochter Gesellschaft der Rhön Klinikum AG das Grundstück wollte. Was die damit wollen ist Gewinn machen. Das ist mit der Instandsetzung von Denkmälern nicht machbar, aber wenn es einstürzt oder abbrennt, dann geht da was.
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  • zwrecht@aol.com
    @christel2: Der Eigentümer hat es nicht ausgesessen, sondern hat das Dach so toll gesichert, dass es reinregnet und dann zusammen fällt. Eine konsequente Sicherung war das nicht. Und dass man jetzt als Eigentümer außen vor ist und statt dessen die Straße gesperrt wird, verstehe wer will. Denkmalschutz verpflichtet den Eigentümer - wenn er dazu in der Lage ist. Und wer könnte glauben, dass der Konzern dazu nicht in der Lage ist. Das gleiche gilt übrigens für die Stadt: ist die Eigentümer, dann ist sie verpflichtet. Dass will aber ganz offensichtlich der derzeitige Eigentümer nicht. Der will Fakten schaffen. Mal ne anständige, aufwendige den Bürger schützende Sicherungsanordnung. Nicht nur Denkmalschutz verpflichtet, auch und zu aller erst Eigentum verpflichtet! Im Zusammenhang mit § 823 BGB ergibt sich daraus die Verkehrssicherungspflicht! Man könnte hier meinen diese Paragraphen verpflichtet nur die Kleinen!
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  • dominik.benkert@gmx.de
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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  • fabian-koenig@t-online.de
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Muss eigentlich der liderliche Eigentümer für die Kosten aufkommen? Schlappe € 1,43 Millionen Gewinn in 2021 stimmen mich bedenklich.
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Ich kann es einfach nicht fassen, wie rücksichtslos, geschichtsvergessen und dreist hier nicht nur der Eigentümer (der das Haus offenbar so lange verfallen lässt, bis es abgerissen muss [darf??], sondern auch die Gemeinde und die Kommentatoren in dieser Kommentarspalte mit diesem Baudenkmal umgehen (wollen). Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock auf den ersten Blick, dass dieses Gebäude extrem erhaltenswert ist: Die geohrten Rahmungen an Portal und Fenster finden sich an keinem der Nachbarhäuser. Allein die Tatsache, dass es sich um ein Zentrum des von unseren Vorfahren während der Nazizeit ausgelöschten Judentums in Bad Neustadt handelt und dieses jetzt wegen des Versagens von Eigentümer und VOR ALLEM der zuständigen Behörden einfach weggerissen werden soll („das alte Gerütsch… den Kamin hoch“ - soll das etwa eine Anspielung auf die Gaskammern sein??), machen mich vollkommen fassungslos. Diejenigen, die dies zu verantworten haben, sollen sich schämen!!
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  • karlheinz.lottig@gmx.de
    Die "Fassung" ist ganz einfach zurück zu gewinnen: Lass Dir das Haus schenken und renoviere es auf eigene Kosten !
    Um einer beliebten Antwort zuvor zu kommen: Wieso soll hier die Allgemeinheit (= der Staat) in die Tasche greifen ?
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Das Haus ist vom Eigentümer instand zu setzen. Punkt. Und wenn er dem nicht nachkommt, ist dies im Wege der Ersatzvornahme von der zuständigen Behörde zu tun und ihm die Kosten aufzuerlegen. Aber selbst eine Instandsetzung auf Kosten der Allgemeinheit ist immer noch eher hinzunehmen, als ein ersatzloser Abriss! I.Ü. fragt sich, unter welchen Umständen das Gebäude eigentlich von den urspr. jüdischen Eigentümern erworben wurde. Ein Verkauf weit unter Wert, wie es damals überall in Deutschland von Seiten des Staates erzwungen wurde, hätte zur Folge, dass die nachmaligen Eigentümer erst recht eine Instandsetzungspflicht hatten/haben - schließlich wusste man, was man hier erwirbt. Und wenn diejenigen nicht haftbar gemacht werden können, dann muss eben die Allgemeinheit dafür aufkommen - ja, auch Sie (und ich). Denn diese Allgemeinheit (als Ganzes, nicht der Einzelne, der nach dem Holocaust geboren wurde), hat den Verlust dieses Eigentums zum Nachteil der urspr. Eigentümer zu verantworten!
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  • ra.kellermann@gmx.de
    die Ruine erinnert mich an das alte Indianersprichwort: wenn das Pferd tot ist, sollte man absteigen...
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  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Wenn irgendetwas so richtig typisch für die Neuschter Unzulänglichkeiten steht, dann ist es diese unsägliche Posse um dieses alte Gerütsch. Zum Fremdschämen. In jedem Rhöner Dorf wären die paar von Lehm zusammengehaltenen morschen Balken schon längst den Kamin oben .....
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  • Das steht dann eher für die Rhöner Unzulänglichkeiten...
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  • karlheinz.lottig@gmx.de
    Es ist erstaunlich: Wie lange will das Landratsamt das Thema noch "aussitzen"?
    Nach all der überlangen Vorgeschichte darf es doch nicht "Wochen" dauern, bis diese Verfügung verfasst und zugestellt ist.
    Oder ist (wieder einmal ?) der einzigste Unterschriftsberechtigte Beamte nicht greifbar ?
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