In der Diskussion um eine Biosphärenregion Spessart wurden bereits viele Behauptungen in den Ring geworfen – nicht alle sind richtig. Vor allem in der BR-Sendung "jetzt red i", in der Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger und der Vorsitzende des Bund Naturschutz Bayern, Richard Mergner, mit dem Publikum in Esselbach diskutierten, ging es hoch her. Wir haben einige der Aussagen unter die Lupe genommen und erklären, was wirklich stimmt und wo unbegründet Ängste geschürt werden.
1. Kommunen oder Privatwaldbesitzer können gezwungen werden, Flächen für eine Kernzone zur Verfügung zu stellen
Das stimmt nicht. Jede Kommune und jeder Waldbesitzer kann selbst entscheiden, ob sie Teil der Biosphärenregion sein möchten – unabhängig davon, ob sie im aktuellen Untersuchungsraum, also dem Naturpark Spessart, liegen oder nicht. Gemeinden können aber auch Teil des Reservats werden, ohne dass sie Flächen für eine Kernzone zur Verfügung stellen müssen. Wer Flächen für die Kernzone aus der Bewirtschaftung nimmt, soll eine Entschädigung erhalten.
2. Holzrechtler dürfen in einem Biosphärenreservat kein Holz mehr entnehmen
Eines der am häufigsten genannten Gegenrgumente stimmt nur teilweise. "In einer möglichen Biosphärenregion bleiben die auf den Staatswaldflächen geltenden Spessartforstrechte sowie alle weiteren Spessartrechte als bedeutsames regionales Kulturgut erhalten", heißt es in der Infobroschüre des Landratsamtes.
Lediglich in der Kernzone von drei Prozent darf kein Holz mehr gemacht werden. Beim Oberholzrecht wird die Entnahme im restlichen Gebiet laut Landratsamt wie bisher auch über die Holznutzung der Bayerischen Staatsforsten gesteuert. Das bedeutet, dass die Rechtler zu bestimmten Zeiten das Holz entnehmen können, das bei einem Hieb im Staatswald liegen bleibt und nicht in den Verkauf geht. Es werde außerdem sichergestellt, dass außerhalb der Kernzonen ausreichend Brennholz in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Ortschaften für den Eigenbedarf zur Verfügung stehe, erklärt das Landratsamt.
3. Spaziergänger und Fahrradfahrer können sich nicht mehr frei bewegen
Das ist falsch. Radfahren und Spazierengehen ist weiterhin erlaubt. Laut der Informationsbroschüre des Landratsamtes wird das bestehende Radwegenetz auch bei der Suche nach Kernzonen berücksichtigt. Quer durch die Natur fahren dürfen Radler aber bereits jetzt nicht. Fußgänger können sich zwar grundsätzlich frei bewegen, doch auch sie müssen sich zum Beispiel in Naturschutzgebieten an vorhandene Wege halten. Mit zusätzlichen Wegegeboten ist also nur in der Kernzone zu rechnen. Das bedeutet aber nicht, dass die Kernzone nicht mehr betreten werden darf.
4. "Radeln tut man besser im bewirtschafteten Wald, da fällt einem kein Ast auf den Kopf."
Diese Aussage von Hubert Aiwanger aus "jetzt red i" stimmt nicht. "Durch eine Ausweisung als Kernzone ergeben sich keine Änderungen an den Auflagen zur Sicherung von öffentlichen Wegen", teilt das Landratsamt Main-Spessart auf Anfrage mit. Auch in den bereits vorhandenen Naturwäldern im Naturpark Spessart müssen die Waldeigentümer die Wege sichern. Das Risiko von herunterfallenden Ästen entlang der Wege ist also in der Kernzone nicht größer als im bewirtschafteten Wald, erklärt das Landratsamt.
5. Durch das Biosphärenreservat wird der Spessart aus Paris "regiert"
Das stimmt nicht. Zwar ist das Biosphärenreservat eine Auszeichnung der Unesco, die ihren Sitz in Paris hat. Doch jedes Reservat hat eine eigene Verwaltung. Finanziert wird diese zum Großteil vom Freistaat Bayern. Die Unesco entscheidet lediglich, ob alle Kriterien für eine Biosphärenregion erfüllt sind und überprüft das alle zehn Jahre – denn der Titel kann auch wieder entzogen werden. Darüber hinaus hat die Unesco keine weiteren Einflussmöglichkeiten.
6. "Die Spessarter" wollen kein Biosphärenreservat
Das lässt sich nicht klar beantworten, da es bisher keine repräsentative Bürgerbefragung gab. An einer Online-Umfrage haben 3180 Menschen teilgenommen, die Teilnehmer stammen jedoch aus allen beteiligten Landkreisen, nicht nur aus Main-Spessart. 71 Prozent haben sich darin für eine Biosphärenregion ausgesprochen. In der Machbarkeitsstudie haben die Gutachter allerdings auch eine repräsentative Bürgerbefragung empfohlen, um den Rückhalt in der Bevölkerung zu sichern. Ob diese kommen wird, müssen laut Landrätin Sabine Sitter die Kreistags- und Kommunalgremien entscheiden.
7. Der Spessart ist nur durch die Bewirtschaftung in so einem guten Zustand.
Diese Aussage lässt sich nicht eindeutig beurteilen. Der Geschäftsführer des Naturpark Spessart, Oliver Kaiser, schreibt dazu: "Zu behaupten, dass ein guter Waldzustand ausschließlich auf menschliches Einwirken in Form von Bewirtschaftung zurückzuführen ist, wäre vermessen." Der Spessart in seinem heutigen Erscheinungsbild sei das Resultat aus jahrhundertelanger, meist nachhaltiger Waldbewirtschaftung auf der einen und der natürlichen Entwicklungen in den Schutzgebieten auf der anderen Seite.
8. Aus dem Spessart würde ein Buchenwald werden, wenn man ihn stilllegt, und die würden in Zeiten des Klimawandels auf lange Sicht vertrocknen.
Auch diese Behauptung lässt sich nicht eindeutig klären. Hier ist es laut Oliver Kaiser wichtig zu betonen, dass nur die Kernzone nicht bewirtschaftet wird. Die Frage, wie sich Wälder im Zuge des Klimawandels entwickeln und welche Baumarten zu den Gewinnern zählen, lasse sich angesichts der vielen Variablen nicht sicher beantworten, so Kaiser. Es gebe jedoch Hinweise darauf, dass Eichen besser mit Trockenheit zu Recht kommen. In den Kernzonen einer Biosphärenregion bestünde die Chance, diese Entwicklungen zu beobachten, und auch für bewirtschaftete Wälder Rückschlüsse zu ziehen.