An Heiligabend 2022 wurde der 81-jährige Heinrich Oberleiter in Eußenheim von einem Auto angefahren. Der ehemalige Südtiroler Freiheitskämpfer, der seit langem im Landkreis Main-Spessart lebte, war am Ortsausgang zu Fuß unterwegs gewesen. Er starb kurz darauf an seinen Kopfverletzungen.
Der Fahrer des Autos musste sich an diesem Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht in Würzburg verantworten. Er soll damals während der Fahrt von seinem Smartphone abgelenkt gewesen sein. Das Amtsgericht Gemünden hatte den heute 53-Jährigen deshalb in diesem März zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung legte Berufung ein.
Das Unfallopfer war als Freiheitskämpfer bekannt
Heinrich Oberleiter, der in Gössenheim lebte, war in den 1960er Jahren an Bombenanschlägen in Südtirol beteiligt gewesen. Er hatte im Untergrund gegen die Italiener gekämpft, die er als Besatzungsmacht betrachtete. Erst ein Jahr vor seinem Tod war er begnadigt worden und durfte wieder offiziell in seine Heimat reisen.
Dann ereignete sich der tödliche Zusammenstoß. Der Angeklagte gab in erster Instanz an, kein Handy am Steuer benutzt zu haben. Richter und Staatsanwalt werteten seine Aussage als unglaubwürdig. Zeugen und ein Gutachten deuteten darauf hin, dass der Fahrer stark abgelenkt war und Oberleiter hätte sehen müssen. Handydaten und der zeitliche Ablauf sprachen ebenfalls gegen den 53-Jährigen, weshalb er vom Amtsgericht Gemünden schließlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Der Angeklagte gesteht vor Gericht in Würzburg einen Fehler ein
Im Berufungsverfahren am Landgericht Würzburg zeigte sich der 53-Jährige nun einsichtiger: "Wenn ich nichts falsch gemacht hätte, wäre nichts passiert." Seinem Verteidiger Klaus Spiegel zufolge hat der Angeklagte seine "persönliche Schuld an der Tat" erkannt. Dabei hätten auch Gespräche mit einem Verkehrspsychologen geholfen.
"In der Hauptverhandlung haben Sie sich dämlich verhalten", wandte sich der Vorsitzende Richter Thomas Trapp an den Angeklagten. Mit der Einsicht, die er jetzt zeige, hätte er sich "viel erspart". Das Landgericht milderte die Strafe ab, die Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt.
Haftstrafe auf Bewährung - und 1800 Euro für die Würzburger Tiertafel
Entgegen dem Urteil aus erster Instanz muss der Mann also nicht ins Gefängnis. Er muss jedoch zusätzlich 1800 Euro bezahlen. Die Geldauflage kommt der Tiertafel Würzburg zugute. Seinen Führerschein hatte der 53-Jährige bereits im April abgegeben, er muss voraussichtlich für insgesamt 18 Monate auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.
18 Monate Führerscheinentzug ein Witz!!!
Wer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt handelt grob fahrlässig!!
Wenn ich jeden Tag sehen wie viele Fahrer während der Fahrt auf das Handy schauen, da müssen viel härtere Strafen her!!!!
Ja, er hat gestanden, aber auch erst in der zweiten Instanz. Zuvor hatte er bewusst gelogen.