Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und immer noch seinen alten grauen oder rosa Führerschein, der vor 1999 ausgestellt wurde, bei Kontrollen vorweist, sollte in die Puschen kommen und sich einen EU-Führerschein besorgen. Darauf weist das Landratsamt Rhön-Grabfeld in einer Pressemitteilung hin.
Die Deadline für diese Geburtsjahrgänge liegt beim 22. Januar 2022. Wer diese Frist verstreichen lässt und keinen EU-Führerschein vorweisen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Der EU-Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 eingeführt wurde, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Der Hintergrund ist, dass Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklasse habe der Umtausch keine Auswirkung, heißt es in der Mitteilung weiter.
Gestaffelter Umtausch und warm anziehen
Aufgrund der hohen Menge an Führerscheinen, die gewechselt werden müssen, erfolge der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Die Beantragung ist während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr) in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Siemensstraße 10, in Bad Neustadt möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Beim Eintreffen ist zunächst im Eingangsbereich eine Wartemarke zu ziehen. Das Landratsamt weist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation sich derzeit maximal zwei Personen im Wartebereich der Führerscheinstelle aufhalten dürfen. Dies könne auch zu Wartezeiten außerhalb des Gebäudes führen. Deshalb solle man auf geeignete Kleidung achten.
Erforderliche Unterlagen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Die Gebühr gibt das Landratsamt mit 25,30 Euro an.