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Marktheidenfeld
Stadt hat immer noch keinen Schlüssel fürs Wonnemar: Betriebsgesellschaft verhindert Zwangsvollstreckung vorläufig
Eigentlich sollte der Gerichtsvollzieher an diesem Donnerstag die Herausgabe des Bades erzielen. Es gibt aber auch einen kleinen Erfolg für die Stadt Marktheidenfeld.
Das Wonnemar in Marktheidenfeld im November 2023: Erst wenn die Stadt wieder Zugang zu dem Bad hat, wird man sehen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist. 
Foto: Silvia Gralla | Das Wonnemar in Marktheidenfeld im November 2023: Erst wenn die Stadt wieder Zugang zu dem Bad hat, wird man sehen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist. 
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 10.02.2024 02:45 Uhr

Zwei neue Gerichtsbeschlüsse gibt es zum Wonnemar in Marktheidenfeld und doch ändert sich an der Situation vor Ort erst einmal nichts: Zwar ist inzwischen das Erbbaurecht auf die Stadt übertragen, doch die Herausgabe des Bades ist noch immer nicht erfolgt. Die beiden Beschlüsse sind laut Bürgermeister Thomas Stamm unabhängig voneinander zu sehen: Der eine bezieht sich auf die übergeordnete interSPA Besitzgesellschaft und deren vorläufigen Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz, der andere auf die interSPA Betriebsgesellschaft Marktheidenfeld – die nun aber unter einem neuen Namen, "0815 Men & STA GmbH", auftritt.

Stadt hat immer noch keinen Schlüssel fürs Wonnemar: Betriebsgesellschaft verhindert Zwangsvollstreckung vorläufig

Zum Einen hat das Oberste Landesgericht in München am 31. Januar einen Antrag von Jochen Sedlitz abgewiesen, der die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zum Ziel hatte. Denn die Stadt hatte einen Gerichtsvollzieher beauftragt, der am 1. Februar, also an diesem Donnerstag, den Teil-Beschluss des OLG von Mitte Dezember vollstrecken sollte. Dadurch hätte die Stadt die Schlüssel zum Bad wieder bekommen sollen.

OLG stellt klar, dass Besitzgesellschaft für die Herausgabe des Bades verantwortlich ist

Wie der Anwalt der Stadt Marktheidenfeld, Klaus Tappmeier, in einer Stellungnahme zu dem Urteil erklärt, hatte sich Jochen Sedlitz daraufhin mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage an das OLG gewandt. Sedlitz kommt in dem Verfahren eine zentrale Rolle zu: Er ist aktuell der vorläufige Insolvenzverwalter der interSPA Besitzgesellschaft. Sedlitz war aber auch Insolvenzverwalter der Marktheidenfelder Betriebsgesellschaft und hat diese aus der Insolvenz wieder herausgeführt.

Sedlitz Begründung für die Klage gegen die Vollstreckung: Nicht er sei unmittelbarer Besitzer des Bades, sondern die vormalige Pächterin, die interSPA Betriebsgesellschaft Marktheidenfeld. Damit sei auch nicht er für die Herausgabe des Bades verantwortlich, sondern die Betriebsgesellschaft. Sedlitz habe seinen Teil mit der Übertragung des Erbbaurechts erfüllt, argumentiert er.

Das OLG sieht das aber anders, wie Tappmeier erklärt: Die Stadt könne erwarten, dass die Besitzgesellschaft durch eine Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft sicherstellt, dass auch der unmittelbare Besitz des Bades an die Stadt übergeht. Konkret bedeutet das, dass der Stadt das Wonnemar nicht nur auf dem Papier gehören darf, sondern sie auch die Schlüssel dazu bekommen muss. Sedlitz hätte einen Pachtvertrag mit der Betriebsgesellschaft also kündigen müssen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können.

"Das OLG hat uns mit diesem Beschluss Recht gegeben und klargestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter für die Herausgabe zuständig ist", erklärt Stamm.

Amtsgericht Gemünden hat Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt

Unabhängig von dem Beschluss des OLG liegt der Stadt eine Entscheidung des Amtsgerichts Gemünden vom 29. Januar vor. Darin hat das Gericht entschieden, dass die Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt wird. Dieser Beschluss geht auf einen Antrag der Pächterin des Bades zurück, also der einstigen interSPA Betriebsgesellschaft Marktheidenfeld, die nun als "0815 Men & STA GmbH" auftritt. 

Da über den Antrag noch nicht abschließend entschieden werden könne, hat das Gericht zunächst eine vorläufige Einstellung angeordnet. Für eine abschließende Entscheidung müsse noch die Stadt Marktheidenfeld angehört werden. Die Stadt werde dem schnellstmöglich nachkommen und beim Amtsgericht beantragen, dass der Einspruch (juristisch eine sogenannte Erinnerung) abgewiesen wird, erklärt Tappmeier.

"Eine Thematik, die man von außen nicht mehr verstehen kann", nennt Stamm die neuesten Entwicklungen um das Wonnemar. Für die Bürgerinnen und Bürger tue es ihm sehr leid, dass die Stadt den Teil-Beschluss von Dezember derzeit nicht umsetzen könne. Das stehe dem entgegen, was eigentlich mehrfach rechtlich entschieden wurde. Wie schnell es nun weitergeht, hängt laut Stamm davon ab, wie schnell das Amtsgericht über die Einstellung der Zwangsvollstreckung entscheidet. Dennoch bezeichnet er den jüngsten Beschluss des OLG als positiv: "Das bestätigt unsere Position, die wir von Anfang an vertreten."

 
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Kommentare
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  • Thomas Diener
    Die Hoffnung stirbt zuletzt und alleine schon das die Kinder dies wieder nutzen können ,
    sollten alle Bemühungen der Stadt Marktheidenfeld wert sein.
    Schlimm und varabscheuungswürdig sind in erster Linie die interSPA Betriebsgesellschaft und
    ihre Rechtsverdreher !
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  • Henry Göricke
    Ich sehe hier nur noch Verschleppung, ist hat billiger wie neu zu eröffnen.
    Sozial geht anders.
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  • Astrid Geiger-Schmitt
    Das ganze erinnert mich schon langsam an die Schildbürger. Die haben auch versucht Sonnenlicht mit Eimern in ein Haus zu tragen weil sie beim Bau die Fenster vergessen haben. Die Bürger werden wahrscheinlich nichts mehr davon haben, bis das mal über die Bühne gegangen ist ist eh alles marode.
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