Es ist ein Erfolg für die Stadt Marktheidenfeld: Wie erwartet haben die Richter des Obersten Landesgerichts (OLG) in München der Stadt am Mittwoch in Sachen Wonnemar Recht gegeben. Die Stadt erhält ihr Erlebnisbad damit zurück. Bereits zweimal wurde vor dem OLG verhandelt, zuletzt im September, doch eine Entscheidung wurde immer wieder vertagt. "Wir freuen uns natürlich und sind auch ein bisschen erleichtert, aber es gibt noch viel zu klären, deshalb wollen wir den Sekt noch nicht zu früh aufmachen", sagt Bürgermeister Thomas Stamm am Mittwoch nach der Entscheidung.
Für Klaus Tappmeier, der die Stadt in Sachen Wonnemar als Rechtsanwalt vertritt, ist das Urteil ein voller Erfolg. Er erklärt, was der Beschluss des Obersten Landesgerichts bedeutet: "Der Schiedsspruch von Juli 2022, der der Stadt das Bad zugesprochen hat, ist damit bestätigt worden. Dieser war an sich zwar schon wie ein Urteil. Er war aber noch nicht vollstreckbar, weil er nicht von einem staatlichen Gericht kam."
Der vorläufige Insolvenzverwalter der interSPA GmbH & Co.KG, Jochen Sedlitz, erklärt auf Anfrage, dass ihm der Beschluss des Gerichts noch nicht vorliege, er wolle aber prüfen, ob Rechtsmittel geboten seien oder nicht. Das Schiedsurteil hält er nach wie vor für inhaltlich falsch und kritisiert, dass es bei dem Urteil des OLG nur um Verfahrensfehler gegangen sei, es sich also nicht um ein Berufungsverfahren handele. "Wir haben seit Beginn des Verfahrens im September 2022 mit größtem Aufwand versucht, eine sinnvolle Lösung im Interesse aller Beteiligten zu finden", teilt Sedlitz mit. Die Stadt habe seine Vorschläge jedoch abgelehnt.
Rechtsbeschwerde gegen das Urteil gilt als unwahrscheinlich
Das Gericht hat über zwei Punkte des Schiedsspruchs geurteilt: Die Übertragung des Eigentumsrechts an die Stadt und die Herausgabe des Bades. Was die Eigentumsrechte betrifft, erklärt Tappmeier, muss erst noch abgewartet werden, ob die Gegenseite Rechtsbeschwerde gegen das am Mittwoch gesprochene Urteil einlegt. Denn theoretisch kann der vorläufige Insolvenzverwalter der interSPA GmbH & Co.KG Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Tappmeier hält das aber für unwahrscheinlich, da die Erfolgsaussichten gering wären: "Der Schiedsspruch ist sehr klar." Es sei völlig unumstritten, dass interSPA betrogen hat, indem die Geschäftsführung die illegale Wassereinleitung am Zähler vorbei angeordnet habe. Außerdem wäre ein Gang vor den Bundesgerichtshof mit hohen Kosten verbunden.
Dass der Insolvenzverwalter das Bad zurückgeben muss, kann Tappmeier sofort beantragen, ohne eine mögliche Rechtsbeschwerde abzuwarten, und wird das auch tun: "Ich werde den Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen zur Herausgabe auffordern." Es gebe keinen Grund, weiter zu warten. "Wenn er dem nicht nachkommt, dann kann ich durch das Urteil jetzt staatlichen Zwang anwenden", erklärt Tappmeier. Das würde bedeuten, dass er einen Gerichtsvollzieher einschaltet. Wenn die Stadt dann die Schlüssel bekommen habe, sei der nächste Schritt, den Zustand des Bades zu beurteilen und alle Schäden zu dokumentieren, die in der Zeit entstanden sind, in der das Bad nicht betrieben wurde.
Im Inneren des Bades sieht es laut Stamm allerdings deutlich besser aus als im Außenbereich, der mit seinem grünlichen Wasser einen sehr schlechten Eindruck vermittele. "Wir sind ja derzeit zweimal wöchentlich im Bad und können unser Kontrollrecht ausführen", erklärt er. Deshalb wisse man einigermaßen über den Zustand Bescheid, es sei im Inneren nichts verschimmelt oder vergammelt. Wie es allerdings um die Leitungen und alle technischen Komponenten bestellt ist, müsse von Fachpersonal begutachtet werden. Doch ganz so schlimm, wie teilweise befürchtet, steht es laut Stamm nicht um das Bad: "Wenn man Wasser in die Becken füllen würde, sähe es fast aus wie ein normales Schwimmbad."
Wie geht es mit den Entschädigungen weiter?
Noch offen ist die Frage der Entschädigungszahlungen, die interSPA laut Schiedsspruch an die Stadt leisten muss. Darüber hat das OLG jedoch nicht entschieden, denn dazu muss zunächst das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden. Bisher befindet sich die Gesellschaft nur in vorläufiger Insolvenz.
"Die Frage zu den Zahlungsansprüchen ist eine der großen Untiefen, in die wir hier blicken", sagt Tappmeier. Er geht aber davon aus, dass durch das Urteil das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. "Vermutlich im Januar werden wir unsere Ansprüche vorbringen", sagt Tappmeier. Bei der Frage nach einer Entschädigung geht es laut Bürgermeister Stamm nicht nur um die Schäden im Bad. "Ein Thema ist auch, welche Einnähmen hätten erzielt werden können, wenn wir das Bad schon früher zugesprochen bekommen hätten", sagt Stamm. Denn die Insolvenz wurde weit über ein Jahr lang nicht eröffnet, dadurch sei viel Zeit verloren gegangen.
Und dann stellt sich natürlich noch die große Frage, wann endlich wieder im Wonnemar gebadet werden kann. Doch hier bleibt der Bürgermeister dabei: Er möchte keinen konkreten Zeitpunkt nennen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. "Bevor wir hier eine seriöse Aussage treffen können, muss noch viel geklärt werden. Wir setzen aber natürlich alles daran, dass es schnell geht", sagt Stamm.
wirklich schönes einkaufsstädtle.