Nachdem Anfang Januar die Stadt Marktheidenfeld eine Stellenausschreibung für einen Geschäftsführer für die Marktheidenfelder Bädergesellschaft veröffentlicht hat, ist nun auch die interSPA Betriebsgesellschaft in die Personalsuche für das Wonnemar eingestiegen. Per Zeitungsannonce hat das Unternehmen kürzlich Stellen für verschiedenste Bereiche ausgeschrieben, von der Reinigungskraft bis zum technischen Mitarbeiter. "Wir machen wieder auf" ist in der Anzeige zu lesen, die Stellen sind "ab sofort" ausgeschrieben.
Auf Nachfrage erklärt Stephan Distel, Marketing-Leiter der interSPA Deutschland Betreiber GmbH, die Bedeutung der Anzeige wie folgt: "Nachdem die Besitzverhältnisse nun gerichtlich klar geregelt wurden, möchten wir als Betreiber unseren seit 2012 bestehenden und gültigen Pachtvertrag mit der Stadt Marktheidenfeld wieder aufnehmen und erfüllen, und so den Bürgern wie auch den Schulen und Vereinen das Schwimmbad für den Wassersport zur Verfügung zu stellen." Aus diesem Grund suche man wieder Personal, um möglichst rasch den Betrieb aufzunehmen.
Anzeige ändert nichts an gerichtlicher Entscheidung von Dezember
Im Marktheidenfelder Rathaus hat Bürgermeister Thomas Stamm die Personaloffensive von interSPA zur Kenntnis genommen. Sie ändere jedoch nichts an den rechtlichen Tatsachen, so Stamm, nämlich dass das Bad der Stadt im Dezember gerichtlich zugesprochen wurde. Einen Fortschritt gibt es beim Thema Erbbaurecht: Dieses wurde wieder auf die Stadt rückübertragen, die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt. "Diese Info haben wir vom Notar bekommen", sagt Stamm.
Auf die Stellenanzeige der Stadt Marktheidenfeld sind laut dem Bürgermeister bereits einige interessante Bewerbungen eingegangen. Noch bis Ende Februar läuft die Ausschreibung.
Neben der Herausgabe des Bades ist der nächste Schritt laut Stamm nun, die Pachtverhältnisse zu klären. Seinen Informationen nach müsste zwischen der interSPA Besitzgesellschaft und der interSPA Betriebsgesellschaft seit 2012 ein Pachtvertrag bestehen. Doch wie dieser genau aussieht und wie sich die Bedingungen verändert haben, sei der Stadt nicht bekannt. Deshalb habe man interSPA aufgefordert, die Verhältnisse darüber offenzulegen.
Stadt würde einen Pachtvertrag mit der Betriebsgesellschaft erben
Denn mit der Übertragung des Erbbaurechtes tritt die Stadt an die Stelle der interSPA Besitzgesellschaft. "Einen bestehenden Pachtvertrag der Besitzgesellschaft mit der Betriebsgesellschaft würden wir quasi erben, also übernehmen", erklärt Stamm. Die Stadt müsse dann prüfen, wie belastbar der Vertrag sei und ob man eventuell eine Kündigung aussprechen müsse.
Bei der Herausgabe des Bades sei man hingegen noch nicht weiter. Der Gerichtsvollzieher sei beauftragt, habe aber noch keinen Erfolg gehabt. Auch zu einer möglichen Rechtsbeschwerde, die interSPA gegen das Urteil von Mitte Dezember einlegen könnte, hat Stamm noch nichts gehört. Die Rechtsmittelbeschwerde musste beim nächsthöheren Gericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, bis 15. Januar beantragt werden. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass man noch benachrichtigt werde, so Stamm, aber sehr unwahrscheinlich.