Mit einem Geständnis endete am Dienstag der Prozess vor dem Amtsgericht Gemünden gegen einen führenden Verantwortlichen der Wonnemar-Gesamtgesellschaft. Dieser hatte zugegeben, von den illegalen Wasserentnahmen im Freizeitbad Wonnemar in Marktheidenfeld zumindest gewusst zu haben. Er wurde daher wegen Abgabenhinterziehung zu 90 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt. Sein Mandant habe der Sache keine große Bedeutung beigemessen, versuchte der Verteidiger das Vergehen als Ungeschicklichkeit herunterzuspielen.
Erlaubt war es der Wonnemar-Tochter Marktheidenfeld, Wasser von der dortigen Heubrunnenquelle zu entnehmen. Schon das Maradies wurde so befüllt. Die Vereinbarung mit der Stadt war, dass das Wasser umsonst ist, es sollten aber Abwassergebühren bezahlt werden. Um diese berechnen zu können, war eine Wasseruhr zwischen der Heubrunnenquelle und den Becken installiert worden.
Drei ehemalige Mitarbeiter des Erlebnisbades bestätigten im Zeugenstand allerdings die Praxis, dass mit einem Feuerwehrschlauch das Wasser an der Wasseruhr vorbei in die Freibäder geleitet worden ist. Auf diese Weise seien zu Beginn der Badesaison die Außenbecken im Freibad befüllt und auch der tägliche Wasserverlust ausgeglichen worden. "Wenn wir es so machen, kostet es nichts, hat es geheißen", meinte ein Mitarbeiter. Dass sie etwas Unrechtes tun, sei ihnen nicht in den Sinn gekommen. Stattdessen sei der Eindruck erweckt worden, dass diese Art der Entnahme mit der Stadt abgesprochen sei.
Stadt Marktheidenfeld um Abwassergebühren geprellt
Welcher Schaden ist der Stadt Marktheidenfeld dadurch entstanden? Die in den Zeugenstand gerufene Kämmerin Christina Herrmann rechnete vor, dass zirka 2400 Kubikmeter Wasser für die Erstbefüllung der Becken nötig sind. Zudem kommt es zu Wasserverlusten während des laufenden Freibadbetriebs, die auf 20 Kubikmeter täglich geschätzt wurden. Zusammen sind dies rund 5000 Kubikmeter Wasser im Jahr, für die das Wonnemar-Tochterunternehmen keine Abwassergebühren gezahlt hat. Laut Staatsanwaltschaft ist der Stadt in den Jahren 2012 bis 2020 so ein Schaden von 80.000 Euro entstanden.
Wer die Anweisungen für die illegale Entnahme gegeben hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Vielleicht hätte der damalige Verantwortliche des Bades in Marktheidenfeld, der ebenfalls als Zeuge geladen war, dazu Auskunft geben können. Er wurde aber nicht mehr gehört, da sich der Angeklagte in einer Verhandlungspause mit dem Richter und dem Staatsanwalt verständigte. Der Angeklagte gab die illegale Wasserentnahme ab dem Jahr 2017 zu, die Staatsanwaltschaft rückte dafür vom Vorwurf des Betrugs ab. Verurteilt wurde er wegen Abgabenhinterziehung. Dieser Verstoß lässt ein milderes Strafmaß zu.
Was bedeutet das Urteil für die Stadt Marktheidenfeld?
Richter Sven Krischker schloss daher die Beweisaufnahme ab und sah die illegale Wasserentnahme als erwiesen an. Da er in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Betrugs abrückte, galten die Jahre bis 2017 als verjährt und flossen nicht mehr in das Strafmaß ein. Verurteilt wurde der Angeklagte, die Stadt Marktheidenfeld um 33.000 Euro geschädigt zu haben. Dafür muss er 90 Tagessätze zu 100 Euro an die Staatskasse zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Was bedeutet dies für die Stadt Marktheidenfeld? "Es ist gut, dass er verurteilt worden ist", meinte Christina Herrmann im Anschluss an den Prozess. Das Urteil im Strafverfahren helfe der Stadt, ihre Forderung gegen Wonnemar durchzusetzen.
Ob die Stadt aber ihre Abwasserabgaben bekommt, wird vor dem Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. Mit der Verurteilung des Wonnemar-Verantwortlichen sind die Chancen gestiegen, auch dort Recht zu bekommen. Ob sie aber ihr Geld bekommt, ist angesichts der Insolvenz der Wonnemar-Besitzgesellschaft Marktheidenfeld unsicher. Die Lage bleibt verfahren.