Es ist ein illustrer Kreis, der sich da Anfang November am Würzburger Verwaltungsgericht trifft: der Museumsgasthof in Fladungen, die Modefirma Adler und das Freizeitland Geiselwind. Was sie eint, ist der Kampf um Corona-Hilfen.
Es gibt noch eine Gemeinsamkeit: Einige Zeit später kommt ein Schreiben vom Gericht, alle drei sind mit ihrer Klage gescheitert. Wobei es um sehr unterschiedliche Beträge ging. Im Falle von Adler waren gleich 29 Millionen Euro strittig, der Museumsgasthof kämpfte um einen fünfstelligen Betrag und beim Freizeitland stand ein sechsstelliger Betrag in Frage.
Matthias Mölter, Chef des Geiselwinder Vergnügungsparks, möchte zu dem genauen Betrag nichts sagen – für ein Gespräch, wie er die Dinge sieht, steht er aber bereit. Es wird eine lange Unterhaltung. Weil das, worum es geht, alles andere als einfach zu verstehen ist. Es geht, wie das oft so ist, nicht nur um Hilfen, sondern gleichzeitig auch um gewisse Hürden. Es geht um Bürokratie, die in der Stunde der Not nicht ganz so ausgeprägt ist, um später wieder an Fahrt aufzunehmen und dann – man kennt das zur Genüge – schnell überbordet. Zu Lasten des Durchblicks.
Überlebenswichtige Staats-Hilfen
Genau um dieses spätere Wiederfahrtaufnehmen und die schwer zu durchschauenden Vorschriften ging es vor Gericht in Würzburg. Dass vorher bei der Corona-Hilfe vieles glatt lief, betont Mölter rückblickend immer wieder. So wie er auch auf seine Dankbarkeit zum Ausdruck bringt, dass der Staat in den schlimmen Lockdown-Phasen bei den Hilfestellungen für die leidenden Unternehmen so gehandelt hat, wie er gehandelt hat. Ohne dieses Handeln, das ist kein Geheimnis, gäbe es das Freizeitland heute so nicht mehr.
Die Corona-Hilfen muss man sich als einen Mehrteiler vorstellen: Zu jedem Lockdown, bei besonders existenzgefährdenden Einschränkung, gab es ein Hilfsprogramm. Schön durchnummeriert, entsprechend liefen die ersten beiden Teile in der Corona-Anfangszeit. Bei dem großen Lockdown im Frühjahr 2020 wurde das dritte Programm aufgelegt, hier bekam das Freizeitland auch die größte Hilfe.
Siebenstelliger Umsatzverlust
Auch der Park musste mehrere Lockdown-Phasen überstehen: 2020 wurde der Oster-Start auf Pfingsten verschoben. Damals sprach Mölter von einem siebenstelligen Umsatzverlust und verwies auf die vielen Investitionen im vorherigen Winter. Der zweite Lockdown begann dann ein paar Monate später Anfang November und sollte bis Anfang Juli 2021 dauern. Das alles traf den Park in einer Phase, als die Einnahmen lebenswichtiger denn je waren: Mölter, der das Areal 2017 übernommen hatte, drehte in der Folgezeit alles auf links, modernisierte, erweiterte, arbeitete den Wartungsstau ab. Um die 15 Millionen Euro habe er in den Standort investiert, sagte er dieser Redaktion damals.
Das für den Park größte Hilfsprogramm trug die Nummer drei. Aufgrund der Vorgaben berechnete der Steuerberater – so wie es den Richtlinien entsprach – einen Betrag. Dieser wurde eingereicht und anschließend wurde ein Abschlag anstandslos ausgezahlt. Der zweite Teilbetrag steht aktuell noch aus, weil hier die genaue Abrechnung im Nachhinein als Grundlage dient. Die gibt es inzwischen, sie befindet sich in Bearbeitung. Hier lässt sich erahnen, welche Rolle der Faktor Zeit spielt. Am Ende ziehen sich die Dinge dann doch hin. So lange auf Geld zu warten, muss man sich auch erst einmal leisten können.
Die Bürokratie ist zurück
Mölter muss damit leben. Sein Problem, das zum Gericht führte, ist ein anderes: Hilfsprogramm drei plus. Neuer Zeitraum, neues Hilfsprogramm. Wieder gab es eine Auflistung der Beträge, was angesetzt werden kann. Im Grunde, sagt Mölter, habe sein Steuerberater wieder alles so gemacht wie vorgegeben. Wobei auch klar ist: die Vorgaben waren zu diesem Zeitpunkt anspruchsvoll, weg vom Massenverfahren. Die Bürokratie war wieder da. Etwa, als es um die Frage ging, was genau notwendige Wartungs- und Instandsetzungsmaßnehmen sind. Oder um Vergleichszeiträume, die sich kaum vergleichen lassen.
Ergebnis bei Hilfsprogramm drei plus: 50 Prozent der angesetzten Kosten wurden glattweg abgelehnt. Aber: Der Freizeitpark-Chef kann das Wegstreichen nicht ansatzweise verstehen. Mehr noch: Er hält es für ungerecht, weshalb ihm nur eines blieb: der Klageweg. In Würzburg gab es dann "eine klare Abfuhr" so Mölter, das Gericht lehnte die Klage auf höhere Corona-Hilfe ab. Der Kläger hatte sich zumindest einen Vergleich, ein Aufeinanderzugehen, ausgerechnet.
Es kam anders. Das Urteil an sich sei für ihn "kein Weltuntergang", betont Mölter. Was aber bleibt, ist das Gefühl, "dass etwas schief gelaufen ist". Was ihm da warum abgelehnt wurde – für ihn ist das nicht geklärt. Weshalb neben dem Geld vor allem eines fehlt: das Verständnis. Trotzdem versucht Mölter positiv in die Zukunft zu schauen: Der Park lebt – trotz allem.