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Würzburg/Haibach
Fränkische Modekette Adler will vor Verwaltungsgericht Würzburg 29 Millionen Euro mehr an Corona-Hilfen erstreiten
Steht dem Textilunternehmen mehr Geld vom Staat zu? Das Insolvenzverfahren des Textilunternehmens spielt bei der Beantwortung dieser Frage eine zentrale Rolle.
Die Modekette Adler hatte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Foto: Oliver Berg, dpa | Die Modekette Adler hatte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 09.02.2024 16:20 Uhr

Die fränkische Modekette Adler fordert 29 Millionen Euro mehr an Corona-Hilfen. Die zuständige IHK für München und Oberbayern hatte dem Unternehmen mit Sitz in Haibach (Lkr. Aschaffenburg) Ende 2021 nur knapp 15 Millionen der insgesamt geforderten rund 43,7 Millionen Euro gewährt. An diesem Montag klagt Adler vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Entscheidung.

Adler war Anfang 2021 in Schieflage geraten und hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenregie gestellt. Im August 2021 wurde das Insolvenzverfahren nach der Übernahme durch die Berliner Unternehmensgruppe Zeitfracht Logistik Holding GmbH beendet.

Hilfen bekamen nur gesunde Unternehmen

Die wirtschaftlichen Probleme spielen nun auch eine Rolle bei dem Streit um Corona-Hilfen. Denn die IHK begründete ihre Entscheidung damit, dass Adler "trotz mehrfacher Aufforderung" nicht nachgewiesen habe, dass sich das Unternehmen "zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden habe". So steht es im Tatbestand des Verwaltungsgerichts, der der Redaktion vorliegt. Die Überbrückungshilfe III könne jedoch nur Unternehmen gewährt werden, "die sich nicht bereits zum 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden" hätten.

Adler ist inzwischen wieder in die Erfolgsspur zurückgekehrt. Wie das "Handelsblatt" im Juni 2022 berichtete, hat das Unternehmen inzwischen sogar Staatshilfen zurückgezahlt: Im Mai 2021 hatte Adler einen Kredit über zehn Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten. Adler hatte diese Staatshilfe in Anspruch genommen, da dem damals insolventen Unternehmen kurz vor Abschluss der Investorensuche das Geld auszugehen drohte. Unabhängig davon besteht aus Sicht des Unternehmens Anspruch auf Corona-Überbrückungshilfe.

Eine Entscheidung über den aktuellen Streit will das Verwaltungsgericht Würzburg frühestens am Dienstag verkünden.

 
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