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Gleusdorf
Skandal-Pflegeheim in Gleusdorf: Träger meldet Insolvenz an
Das wirtschaftliche Ende der Einrichtung aus dem Kreis Haßberge kommt nicht überraschend. Zuletzt hatten ehemalige Beschäftigte auf Lohnfortzahlung geklagt.
Die Pflegeeinrichtung in Gleusdorf steht seit August vergangenen Jahres leer.
Foto: Lukas Reinhardt | Die Pflegeeinrichtung in Gleusdorf steht seit August vergangenen Jahres leer.
Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:20 Uhr

Der Träger der in die Schlagzeilen geratenen Pflegeeinrichtung "Haus im Park" in Schloss Gleusdorf, Landkreis Haßberge, ist offenbar zahlungsunfähig. Das geht aus den öffentlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Dresden hervor. Demnach hat die Trägergesellschaft "MCC Seniorenresidenz Duisburg" dort Insolvenz angemeldet. Ein entsprechendes Verfahren sei am 21. April eröffnet worden.

Pflegeeinrichtung steht seit August leer

Seit Anfang August 2021 sind in Schloss Gleusdorf keine Pflegebedürftigen mehr untergebracht. Damals hatten sich zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung krankgemeldet, Ursache waren offenbar interne Verwerfungen.

Aufgrund der akuten Personalnot konnten die 42 Bewohnerinnen und Bewohner des Heims nicht mehr versorgt werden. Das Landratsamt Haßberge ordnete deshalb deren Verlegung an und erließ einen sogenannten Aufnahmestopp. Dieser blieb bis zuletzt bestehen, da der Träger keine Mitarbeiter mehr habe finden können, so die Behörde.

Ehemalige Mitarbeiter fordern Lohnfortzahlung

Wegen des anhaltenden Personalnotstandes sprach sich die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen, kurz ARGE, im November 2021 schließlich für die Kündigung des Versorgungsvertrags aus. Faktisch bedeutete dies schon damals das wirtschaftliche Ende des Hauses an der Itz. Durch die Kündigung konnte der Träger nicht mehr am Abrechnungssystem der Kassen teilnehmen.

Im Januar 2022 schließlich klagten ehemalige Beschäftigte der Einrichtung vor der Schweinfurter Kammer des Arbeitsgerichts Würzburg gegen ihre fristlose Kündigung und auf Lohnfortzahlung - mit Erfolg. Die Geschäftsführung des Trägers erschien nicht zur Verhandlung. Der Anwalt einer Klägerin sagte schon damals: Sollte sich infolge eines möglichen Insolvenzverfahrens herausstellen, dass "das Vermögen nicht ausreicht, werden wir ein Insolvenzausfallgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen."

 
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