Der Sterbeprozess läuft gemäß der Entscheidung des Sterbewilligen, ausgelöst durch das Programm auf seiner E-Health-Card. Dem Roboter wird über Netz mitgeteilt, was er tun muss. Er appliziert das todbringende Medikament: oral, subkutan, intramuskulär oder über die Atmung. Die Selbsttötung ist keine Tötung auf Verlangen. Die Tatherrschaft liegt beim Sterbewilligen. Ein Arzt muss nicht anwesend sein. Versandapotheken aus dem europäischen Ausland liefern das Medikament. Der Tod wird per Sensoren festgestellt. Der Totenschein wird automatisch ausgestellt, auf der E-Health-Card archiviert und über das Netz an die Behörden übertragen.
Auf der E-Health-Card ist auch die Art der Bestattung festgelegt. Gewählt werden kann zwischen Erd- oder Feuerbestattung, Einbalsamieren und Einfrieren. Bestattungsinstitute setzen die Entscheidungen um. Erdbestattungen sind die teuere Ausnahme. Favorit sind Bestattungen auf virtuellen Friedhöfen.