
Einstufung als „Mitläufer“
Schmiemann, der auch ärztlicher Fachberater im Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS war, wurde im August 1945 von der Militärregierung entlassen und 1948 im Spruchkammerverfahren als Mitläufer eingestuft. Er ließ sich 1950 als Frauenarzt im Ruhrgebiet nieder.
Gauß zog nach Bad Kissingen und arbeitete dort unbehelligt bis zu seinem 80. Lebensjahr weiter als Gynäkologe im Krankenhaus, bevor er 1957 starb. Die Spruchkammer Bad Kissingen stufte ihn im Oktober 1946 als Mitläufer ein. In der Begründung hieß es, er sei ein ausgesprochener Gegner der Sterilisation gewesen und hätte die diesbezüglichen Bestimmungen umgangen.
Gauß soll Richter manipuliert haben
„Das stimmte natürlich nicht, das Gegenteil war der Fall“, so Dietl. Die Juristen oder Laienrichter, die das Entnazifizierungsverfahren durchführten, hätten nicht die vollständigen Akten einsehen können. „Die lagen in Würzburg.“ Sie verließen sich auf die persönlichen Angaben von Gauß. „Er hat die Juristen bewusst auch mit „Persilscheinen“ manipuliert“, ist sich Johannes Dietl sicher. Bis heute ist Carl Josef Gauß Ehrenmitglied der bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, „auch wenn anlässlich der 100 Jahr Feier in Würzburg eine historische Aufarbeitung erfolgte“.