
Auch das Landratsamt erklärte 2013, die Gemeinde zum Verursacher der Fischsterben und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Laut der Sprecherin des Landratsamts, Eva-Maria Schorno, hat die Behörde zwischenzeitlich nach „pflichtgemäßen Ermessen“ entschieden, dass man statt ein Bußgeld zu verhängen, lediglich eine „schriftliche Verwarnung“ an die Gemeinde ausspricht. Solche Sanktionen gegen Gemeinden kämen „eher selten“ vor.
2013 hatte das Landratsamt der Gemeinde „gravierende Mängel in der Eigenüberwachung“ der Regenüberlaufbecken vorgeworfen, welche die Fischsterben ausgelöst hätten. Seitdem sind laut Pressesprecherin Schorno einige Auflagen gemacht worden, um solche Vorfälle zu verhindern: So musste die Gemeinde die Becken mit Messeinrichtungen versehen und ausreichend zuverlässiges und geschultes Personal einstellen, das diese überwacht. „Infolge der Gewässerverunreinigungen wurde die Eigenüberwachung der Gemeinde optimiert“, erklärt das Landratsamt. Die Überlaufbecken würden jetzt regelmäßig überwacht und befänden sich auf dem neuesten technischen Stand.