Bund sagt: Alles bleibt, wie es ist
Wer gefördert werden möchte, muss klar definierte Richtlinien erfüllen. Als Faustregel gilt, dass 50 Prozent des Umsatzes dauerhaft aus einer Entfernung von über 50 Kilometern stammen müssen. „Primäreffekt“ heißt die 50-50-Regel im Fachjargon, erläutert Katrin Lehmann von der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums. Durch diesen Effekt soll zusätzliche Kaufkraft in die Region gezogen werden. Bund und Länder haben sich nach ihren Worten erst jüngst „eindeutig“ für die Beibehaltung dieses Kriteriums ausgesprochen.
Der Einzelhandel wird nicht gefördert, weil ihm per se abgesprochen wird, durch Investitionen solche „Primäreffekte“ zu erreichen. Lokale Händler seien nun mal für die Nahversorgung zuständig, argumentieren Wirtschaftsförderer.
Wedde sagt: Nahversorgung ist wertvoll
Gut und schön, meint Volker Wedde: „Doch warum sollen sie deshalb nicht in den Genuss von Investitionsförderung kommen?“ Nahversorgung sei doch heutzutage ein „wertvolles Gut“.