Am Untermain ist ein Einzelhändler derzeit dabei, neue Geschäftsräume zu bauen. Von einem befreundeten Unternehmer, der Waren herstellt, hatte er im Vorfeld gehört, dass solche Investitionen öffentlich gefördert werden können. Der Kaufmann wandte sich an Volker Wedde, Geschäftsführer des unterfränkischen Handelsverbands (HBE): Er möge doch bitte prüfen, ob er nicht auch Fördermittel erhalten kann. Wedde fand heraus: Das geht nicht – aus in seinen Augen nicht nachvollziehbaren Gründen.
50-50-Regel ist der Knackpunkt
Bei der „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“, so der Titel der Maßnahme, handelt es sich um ein kompliziertes Instrument. Die Fördermittel, etwa für den Neubau einer Betriebsstätte, werden von den Bundesländern ausgegeben. Die gewähren die Gelder aus Mitteln der länderübergreifenden Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).