Hilgendorf: Es gibt dazu eine Leitrechtsprechung, die von den sogenannten Geisteskrankenmorden im Dritten Reich herrührt. Damals kamen die Nazis auf die Idee, die Insassen von psychiatrischen Anstalten umzubringen. Es wurden sehr viele Anstaltsleitungen angeschrieben und aufgefordert, die Schwerkranken zu benennen. Jeder wusste, die werden dann abtransportiert und umgebracht. Viele Anstaltsleiter haben nachgegeben, andere jedoch haben nur einen Teil der Menschen geopfert, vielleicht 50 benannt, um 500 andere zu retten. Diese Fälle kamen nach dem Krieg vor deutsche Gerichte. Dort wurde gesagt, dass man das Verhalten moralisch nachvollziehen kann, es aber nicht zu rechtfertigen ist. Das Opfern unschuldiger Menschen ist rechtswidrig.
Hilgendorf: Sie erhielten keine Strafe. Man darf Menschenleben nicht verrechnen, aber die Angeklagten waren entschuldigt. Es war ein übergesetzlicher Notstand.