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„Eine Verrechnung von Menschenleben ist rechtswidrig“
Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Foto: Julia Terjung/ARD Degeto/Moovie/ | Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Achim Muth
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:44 Uhr
Es gibt nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik am TV-Format. Manche sagen, es sei fahrlässig, weil hierzulande Gerichte entscheiden und nicht die Stimme des Volkes.

Hilgendorf: Wir leben in einer Demokratie, und natürlich darf das Volk entscheiden. Das Volk bestimmt ja über den Umweg des Parlaments die Gesetze, nach denen die Gerichte dann entscheiden. Deshalb kann ich dieses Argument nicht nachvollziehen. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist gut, dass das Volk entscheidet. Ich glaube, dass das Rechtsgefühl der Bevölkerung im aktuellen Fall auch gar nicht so falsch war. Es wäre auch nach geltender Rechtslage so, dass dieser Pilot höchstwahrscheinlich freigesprochen werden würde. Der Abschuss ist rechtswidrig, aber er ist entschuldigt.

Wird der Pilot mit seiner Entscheidung nicht von der Politik alleine gelassen?

Hilgendorf: Grundsätzlich ist es gut, Dinge klar zu stellen und zu regeln. Aber in diesem Fall sollte man eine Abschussgenehmigung nicht regeln, weil das gegen den Gedanken verstößt, dass der Mensch der Höchstwert unserer Verfassung ist. Wenn er das ist, dann darf eine Verrechnung von Menschenleben nicht stattfinden. Man darf aber in solch einem Einzelfall darauf hoffen, dass jemand mutig genug ist, gegen das Recht zu verstoßen.

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