
Hilgendorf: Nein, das Risiko wird vermindert, weil Straftäter abgeschreckt werden. Potentielle Entführer wissen nun, dass das Flugzeug abgeschossen wird. Wenn die Entführer davon ausgehen könnten, dass sie nicht angegriffen werden, könnte das Terroristen motivieren.
Hilgendorf: Das Grundgesetz sagt dazu direkt nichts aus. Aber man kann Artikel 1, den Paragrafen über die Unantastbarkeit der Menschenwürde, so interpretieren, dass eine Verrechnung von Menschenleben immer rechtswidrig ist. Ich halte diese Ansicht für richtig. Das Argument, man dürfte 164 Menschen töten, um 70 000 in einem Fußballstadion zu retten, zieht nicht. Es würde ein rechtswidriger Vorgang bleiben.