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„Eine Verrechnung von Menschenleben ist rechtswidrig“
Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Foto: Julia Terjung/ARD Degeto/Moovie/ | Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Achim Muth
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:44 Uhr
Tatsächlich sprach der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) darüber, dass im Vorfeld der WM 2006 in Deutschland über solch ein mögliches Szenario wie im Film gesprochen wurde. Erhöht das das Sicherheitsrisiko?

Hilgendorf: Nein, das Risiko wird vermindert, weil Straftäter abgeschreckt werden. Potentielle Entführer wissen nun, dass das Flugzeug abgeschossen wird. Wenn die Entführer davon ausgehen könnten, dass sie nicht angegriffen werden, könnte das Terroristen motivieren.

Sie haben es angesprochen: Das Bundesverfassungsgericht erklärte den entsprechenden Absatz im Gesetz für nichtig. Gibt es dennoch eine gesetzliche Grundlage, auf der ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden dürfte?

Hilgendorf: Das Grundgesetz sagt dazu direkt nichts aus. Aber man kann Artikel 1, den Paragrafen über die Unantastbarkeit der Menschenwürde, so interpretieren, dass eine Verrechnung von Menschenleben immer rechtswidrig ist. Ich halte diese Ansicht für richtig. Das Argument, man dürfte 164 Menschen töten, um 70 000 in einem Fußballstadion zu retten, zieht nicht. Es würde ein rechtswidriger Vorgang bleiben.

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