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„Eine Verrechnung von Menschenleben ist rechtswidrig“
Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Foto: Julia Terjung/ARD Degeto/Moovie/ | Eurofighter-Pilot Lars Koch (Florian David Fitz, vorne), sen Verteidiger (Lars Eidinger, l), die Staatsanwältin (Martina Gedeck) und der Richter (Burghart Klaußner, r) in „Terror - Ihr Urteil”.
Achim Muth
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:44 Uhr
Frage: Herr Hilgendorf, viele Deutsche diskutieren über „Terror – Ihr Urteil“, den fiktiven Fall eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs, das von einem Bundeswehrsoldaten abgeschossen wird. Wie finden Sie als Strafrechts-Professor das Format?

Eric Hilgendorf: Den Theoretiker freut es, wenn diese Grundlagenfragen in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Film hat deutlich gemacht, dass diese Fragen durchaus auch praktisch relevant sein können. Das Luftsicherheitsgesetz von 2005 ist ein reales Gesetz und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Jahr später, §14, Absatz 3 zu kippen, der unter bestimmten Umständen einen Abschuss zugelassen hätte, ist auch eine reale Entscheidung. Für problematisch halte ich indes, dass nun Interna der Luftabwehr in der Öffentlichkeit breitgetreten werden, etwa die Tatsache, dass nun offenbar davon ausgegangen werden kann, dass entführte Maschinen abgeschossen werden.

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