Die Nachfrage nach Brennholz ist seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Verteuerung fossiler Energieträger sprunghaft gestiegen. Nun erlaubt die Bayerische Staatsregierung die Reaktivierung von alten Holzöfen, die in den vergangenen Jahren aus Gründen des Umweltschutzes stillgelegt werden mussten. Doch welche Öfen genau dürfen wieder betrieben werden? Und welche Regeln müssen dabei beachtet werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche stillgelegten Holzöfen dürfen mit der Sonderregelung wieder betrieben werden?
Aufgrund einer bundesrechtlichen Vorgabe zum Umweltschutz mussten in den letzten Jahren ältere private Holzfeuerungen je nach Baujahr nach und nach stillgelegt oder nachgerüstet werden, sofern sie die strengeren Emissionsvorgaben nicht einhalten konnten.
Viele so genannte Einzelraumfeuerungsanlagen wie zum Beispiel Kaminöfen oder Kachelöfen, die zwischen 1985 und Ende 1994 eingebaut worden waren, mussten deshalb Ende 2020 stillgelegt werden. Noch ältere Anlagen waren bereits 2014 beziehungsweise 2017 von einer Stilllegung betroffen.
Zentrale Holzfeuerungen für mehr als ein Zimmer, die zwischen 1995 und 2004 errichtet wurden, mussten bereits 2019 außer Betrieb gehen, wenn sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten konnten.
Alle privaten Holzfeueranlagen, die aufgrund dieser rechtlichen Vorgabe stillgelegt wurden, aber grundsätzlich noch funktionstüchtig sind, dürfen nun laut Umweltministerium "in Bayern im Notfall wieder in Betrieb genommen werden".
Wann genau ist der Notfall-Betrieb alter Holzfeuerungen erlaubt?
Der Betrieb der Alt-Anlagen im Notfall ist laut bayerischem Umweltministerium für eine nicht näher definierte "Übergangszeit" erlaubt, "wenn sie eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen". Wer etwa eine Öl-Heizung hat, profitiert also nicht von dieser bayerischen Sonderregelung. Die Landratsämter sollen nun sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen, die die Wiederinbetriebnahme der alten Holzöfen "für einen bestimmten Zeitraum zulassen", teilt das Ministerium mit. Damit sollen aufwändige Einzelfall-Entscheidungen vermieden werden.
Was muss man beachten, wenn man die Sonderregelung nutzen will?
Wer seinen alten Holzofen wieder in Betrieb nehmen möchte, muss vorab die zuständige Kreisverwaltungsbehörde - also Landratsamt oder kreisfreie Stadt - sowie den zuständigen Bezirksschornsteinfeger darüber informieren, erklärt das Umweltministerium. Einen Ausnahmeantrag müsse man jedoch nicht stellen. Voraussetzung für die Genehmigung sei, dass die Holzfeuerung in die genannten Ausnahme-Kategorien fällt und eine Gasheizung zumindest teilweise ersetzt.
Welche Holzfeuerungen darf man ohne Einschränkungen benutzen?
Kaminöfen oder Kachelöfen, die zwischen 1995 und 2010 errichtet wurden, dürfen regulär noch bis Ende 2024 betrieben werden. Ebenso zentrale Holzheizungen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb genommen wurden. Jüngere Anlagen, die nach 2010 errichtet wurden, dürfen ohnehin nur dann betrieben werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese werden vom zuständigen Kaminkehrer überprüft. Sonderregelungen gibt es zudem unter anderem für offene Kamine, Grundöfen sowie "antike Öfen", die vor 1950 errichtet wurden. Im Detail kann auch hier der zuständige Kaminkehrer Auskunft geben.
Warum wurden ältere Holzöfen überhaupt verboten?
Wenn Holz verbrennt, entstehen große Mengen Ruß und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt verursacht das Heizen mit Holz aktuell sogar mehr Feinstaub als der Verkehr. Holzöfen sollen deshalb künftig immer eine Abluftkontrolle oder einen Feinstaubfilter haben. Um feinstaubarm zu heizen rät das bayerische Umweltministerium, nur trockenes Holz zu verwenden und vor allem beim Anheizen durch dünn gespaltenes Holz und viel Sauerstoffzufuhr im Brennraum die Rußbildung so weit wie möglich zu reduzieren.