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LESERANWALT
Verpixeln oder nicht?
Kennzeichen verpixeln oder nicht, das ist oft die große Frage in Redaktionen. Dieses Symbolbild zeigt allerdings keinen echten Verkehrsunfall, sondern nur das Szenario einer Großübung - ohne Kennzeichen. Es muss niemand an eine leidvolle Erfahrung erinnern.
Foto: Ulrich Kind | Kennzeichen verpixeln oder nicht, das ist oft die große Frage in Redaktionen. Dieses Symbolbild zeigt allerdings keinen echten Verkehrsunfall, sondern nur das Szenario einer Großübung - ohne Kennzeichen.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:30 Uhr

Verpixeln (unken ntlich machen) oder nicht? Eine schwierige Frage, oft auch für Redakteure. Und Leser G.D. will nun dazu wissen: Warum werden bei Verkehrsunfällen die Kfz-Kennzeichen auf Fotos unkenntlich gemacht, bei verunglückten Luftfahrzeugen aber nicht?

 

Kennzeichen der Unglücksmaschine

Der Leser ist aufmerksam, er spricht das tragische Unglück mit einem Sportflugzeug auf der Wasserkuppe in der Rhön an, bei dem ein Foto das Kennzeichen der Unglücksmaschine erkennbar (Zeitung vom 15. Oktober 2018) zeigt und verweist auf den gesetzlichen Datenschutz. Lasse sich doch mit dem Kennzeichen der Flugzeughalter beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) ermitteln.

Das stimmt aber nicht, was Herr G.D. da schreibt: Das LBA ist an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden, schützt also die informationelle Selbstbestimmung. Dort gibt es folglich grundsätzlich keine Auskunft über Halter, die hinter Kennzeichen stehen.

 

Ausgenommen von der DSGVO

Natürlich sind Halter von Maschinen und Fahrzeugen zuweilen auch ohne amtliche Auskunft identifizierbar: Für Nachbarn, Bekannte und Freunde, die sich auf ihr Erinnerungsvermögen für das, was sie irgendwann gesehen oder mal erfahren haben, verlassen können. Das bedeutet nicht, dass Medien Kennzeichen auf Bildern immer verbergen müssen. Juristen würden das so sagen: Soweit Medien ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen und zu journalistischen Zwecken berichten, unterfallen sie dem Medienprivileg. Die Datenschutzgrundverordnung findet dann bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken im Wesentlichen keine Anwendung. Siehe auch Artikel 85 DSGV.

 

Wertneutrale Darstellungen

So kann korrektes Abbilden von öffentlich Sichtbarem nicht verboten werden, auch nicht von Kennzeichen, wenn durch die Abbildung Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Auch keinen gesetzlichen Grund, Kennzeichen zu verpixeln, gibt es bei Darstellungen in wertneutralem Kontext, etwa dann, wenn es nur darum geht, das Fahrzeugaufkommen auf Verkehrswegen abzubilden. Selbst auf Unfallfotos dürfen Kennzeichen sichtbar bleiben, wenn weder Schuldzuweisungen noch andere belastende und nachteilige Informationen für den Halter mit Bild und Nachricht einhergehen.

 

Gründe für Rücksichtnahme

Wenn in dieser Zeitung allerdings die Bilder unfallbeteiligter Fahrzeuge oft so fotografiert sind, dass Kennzeichen erst garnicht zu sehen sind oder aber nachträglich unsichtbar gemacht werden, so wie es Herr C.D. beobachtet hat, geschieht das häufig auch freiwillig, ohne rechtlichen Zwang. Die Abgrenzung, wo das Erkennen noch erlaubt ist und wo nicht mehr, das ist ohnehin nicht immer einfach. Es gibt dabei zwei wesentliche Gründe für die Redaktion, besonders rücksichtsvoll mit Abbildungen umzugehen:

1. Veröffentlichte Bilder verunglückter Fahrzeuge belasten ihre Halter fast immer. Dabei sind sie vielleicht nicht einmal selbst gefahren.

2. Bei tragischen Unfällen, bei denen es Tote oder Verletzte gegeben hat, empfiehlt das Leid Angehöriger Zurückhaltung.

 

Unvermeidliche Bilder

Zurück zur Leserfrage, zum Unglücksflugzeug auf der Wasserkuppe in der hessischen Rhön. Auch wenn Flugzeugunfälle seltener als Kfz.-Unfälle sind, gelten für Bilder grundsätzlich gleiche Regeln. Und im vorliegenden Fall gab es zwar eine Schilderung des Unfallhergangs, aber dabei keine Schuldzuweisung. Aber es dürften wenig Zweifel darüber bestehen, dass Bilder davon den Flugzeughalter trotzdem belasten. Natürlich nicht nur den - mit und ohne Kennzeichen. Allerdings sind Bildveröffentlichungen von einem so schweren Unglücksfall unvermeidlich. Dahinter verblasst die Frage nach dem sichtbaren Kennzeichen, das von dieser Zeitung allerdings digital  nicht mehr gezeigt wird.

Ähnliche Leseranwalt-Kolumnen:

 "Warum Polizeibeamte von der Redaktion unkenntlich gemacht wurden" (2015)

"Achtung! Menschen können auch mit verpixelten Gesichtern noch erkennbar bleiben" (2016)

"Kenntlich und unkenntlich, unwissend und wissend" (2017)

"Sorge um die Zukunft im Internet: Nicht Sensationsgier" (2009)

"Niemand will Bikern mit Unfallfotos ihr nicht ganz ungefährliches Hobby austreiben" (2012)

Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch: www.vdmo.de

 

 
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