| Verpixelte Angeklagte. Sie sind keine bekannten Persönlickeiten, dürfen nicht erkennbar veröffentlicht werden. Ausschnitt aus dem Zeitungsfoto vom 19. September 2017... Das Foto kommt von Marcel Kupsch, DPA
Anton Sahlender
| aktualisiert: 27.04.2023 05:17 Uhr
Leser W.F. schreibt mir, er verstehe nicht, warum in der Zeitung vom 19. September bei den drei wegen unterlassener Hilfeleistung Verurteilten in Essen („Prozess um hilflosen Rentner in Bankfiliale“) die Gesichter unkenntlich gemacht wurden. Beim Artikel über Linus Förster, angeklagt verschiedene Sexualstraftaten begangen zu haben („Das Gericht verlang Antworten von Linus Förster“), sei das aber nicht geschehen. Siehe hier Kopien der Zeitungsbeiträge:
| Der Angeklagte Linus Förster war Landtagsabgeordneter. Über ihn darf erkennbar berichtet werden.
| Prozessbericht vom 19.9.2017: Es geht in Essen um den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Die Angeklagten sind unkenntlich gemacht. Sie wurden zu Geldstrafen veurteilt.
Abgeordnete haben Vorbildfunktion
Ich habe Herrn W.F. erklärt, dass das Bild und die namentliche Nennung ein Preis der Prominenz ist. Förster war Landtagsabgeordneter und SPD-Parteivorsitzender in Schwaben. Er stand damit in der Öffentlichkeit, hatte Vorbildfunktion. Auch wenn er seine Ämter inzwischen niedergelegt hat, bleibt berechtigtes öffentliches Interesse an seinem Fall bestehen. Und zur Nachricht gehört dann die Identifikation als einstiger Volksvertreter, durchaus mit Foto.
Themawechsel, hin zu nicht vergleichbaren Beiträgen aus einem Lokalteil. Dort wurde offensichtlich ein Graureiher mit einem Marabu (hier Wikipedia) verwechselt (siehe Kopie des Beitrages). Ein Ehepaar hatte der Redaktion, gewiss in bester Absicht, ein Foto übergeben, auf dem es glaubte, einen Marabu, dessen Lebensraum Afrika ist, in seinem fränkischen Dorf festgehalten zu haben. Das Leser-Bild wurde von der Redaktion gutgläubig veröffentlicht, mit den Namen des Ehepaares. Und in der Redaktion gab es wohl nicht genug zoologische Kenntnisse, um die Geschichte vom Marabu widerlegen zu können.
| Das war eine Lesereinsendung, veröffentlicht in einem Lokalteil der Zeitung. Das Ehepaar, dass dieses Bild der Redaktion übermittelt hat, hielt den Vogel für einen Marabu, dessen Lebensraum Afrika ist.
Das Allgemeinwissen
Aber in der Leserschaft der Zeitung finden sich meist Leute mit soliden Fachkenntnissen. So enttarnten bald deren Klarstellungen den vermeintlichen afrikanischen Gast als einen Graureiher (hier Wikipedia), der auch hier heimisch ist. Diese Leserstimmen wurden selbstverständlich ebenfalls veröffentlicht (Siehe nachfolgende Kopie aus der Zeitung). Dabei war aber auch der Tadel zu lesen: Bei ein wenig mehr Allgemeinwissen hätte man das schnell feststellen können. Dieser kritische Verweis aufs Allgemeinwissen schoss gleichsam den Vogel ab. Das sei eine ungerechtfertigte öffentliche Bloßstellung des Ehepaares, schimpften Leser.
| Kundige Leser erkennen im vermeintlichen Marabu einen Graureiher. Darunter auch der Tadel eines Lesers, der an dem Ehepaar hängen bleiben könnte.
Der Tadel gilt der Redaktion
Auch ich meine, die Lokalredaktion hätte den Tadel auf sich nehmen müssen. Er gilt ihr. Für veröffentlichte Beiträge ist sie verantwortlich, nicht die Leser, die sie eingesandt haben. Der Vorwurf durfte nicht an dem Leser-Ehepaar hängen bleiben. Deshalb wiederhole ich dessen Namen hier nicht mehr.
Einsendungen ihrer Leserinnen und Leser gehören freilich zu Lokalzeitungen. Die können sich in der Interaktion mit anderen Lesern durchaus auch mal als Irrtum herausstellen. Beim „Marabu“ ist der verzeihlich, weil ohne Tragweite. Und ich gebe zu, auch ich hätte mich nicht alleine auf mein unzureichendes Wissen über Vögel verlassen können. So bitte ich das Ehepaar um Nachsicht und danke den kundigen Lesern für die Aufklärung.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute www.vdmo.de