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LESERANWALT
Achtung: Menschen können auch mit verpixelten Gesichtern noch erkennbar bleiben
Vorfahrt achten       -  Achtung: Informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild haben Vorfahrt.
| Achtung: Informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild haben Vorfahrt.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:44 Uhr
Wer nicht im Lichte der Öffentlichkeit steht, hat das alleinige Recht darüber zu entscheiden, ob über seine Person in einem Medium identifizierend berichtet werden darf. Prominente Persönlichkeiten allerdings, die ohnehin häufig Gegenstand von Veröffentlichungen sind (etwa bekannte Künstler, Bürgermeister oder Abgeordnete), müssen es sich meist gefallen lassen, in Text und Bild erkennbar zu sein.


Nachlässigkeit darf es nicht geben

Das ist kurz zusammengefasst das, was Journalisten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Menschen zu beachten haben. Und das gilt es von Zeit zu Zeit aufzufrischen. Nachlässigkeit darf es gerade beim Schutz von Persönlichkeitsrechten nicht geben. Fast wörtlich habe ich diesen Text bis hierher schon 2013 veröffentlicht. Die neuerliche Information ist erneut für Leser und Journalisten gleichermaßen bestimmt.
 

Das gilt besonders für Fotos

Denn die Beachtung von Persönlichkeitsrechten liegt bei Veröffentlichungen in der Verantwortung der Redaktion. Bevor sie Personen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind, erkennbar darstellt, muss sie deren Zustimmung einholen. Das gilt in erhöhtem Maße für Fotos und dem Recht am eigenen Bild. Besonders geschützt sind Kinder und nicht volljährige Jugendliche.
 

Es gibt viele äußere Merkmale

Zu den Fotos: Balken über Gesichtern oder deren Verpixeln reicht oft nicht aus. Es gibt weitaus mehr äußere Merkmale, die dazu führen können, dass Menschen für andere erkennbar bleiben. Selbst wenn das nur in einem Kreis von Bekannten der Fall ist, gilt Identifizierbarkeit schon als hergestellt.
 

Sofort untersagen

Besonders ärgerlich ist es, wenn man in einem negativen Zusammenhang erkennbar wird. Betroffenen sei empfohlen, das der Redaktion umgehend zu untersagen. Aber schon vorbeugend empfehle ich allen Leuten, die mit Journalisten sprechen, sofort mitzuteilen, wenn sie mit einer Abbildung oder ihrer namentlichen Nennung nicht einverstanden sind.
 

Informiert sein ist wichtig

Wer allerdings eine öffentliche Veranstaltung besucht, muss damit rechnen, dass Medien berichten. So kann er sich kaum dagegen wehren, wenn er sich auf einem Bild von diesem Ereignis in der Zeitung, ihrem Internet-Angebot oder anderen Medien wiedererkennt. Und das Internet, wer wüsste es nicht, vergisst kaum. Deshalb ist es wichtig, über die Verbreitungskanäle von Berichten und über die eigenen Rechte informiert zu sein.
Personen, die vorhaben, sich öffentlich zu engagieren, will ich nicht abschrecken. Denn für die meisten Leute sind Medien Ermunterung. Sie freuen sich, wenn sie sich in Zeitung oder bewegten Bildern erkennen.

Anton Sahlender, Leseranwalt
 
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