zurück
LESERANWALT
Aufgeklebte Werbung einer Partei
Post-it       -  Klebzettel auf Zeitungsseite mit Wahlwerbung. Hier nur eine Illustration zum Schmunzeln zusammengestellt. In Wirklichkeit wird's gewiss professioneller ausschauen... Aber der Beitrag darf nicht zum Anzeigenmarketing geraten...
| Klebzettel auf Zeitungsseite mit Wahlwerbung. Hier nur eine Illustration zum Schmunzeln zusammengestellt. In Wirklichkeit wird's gewiss professioneller ausschauen...
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:12 Uhr

Wahlkampfzeiten beanspruchen Medien in hohem Maße. Sind sie überparteilich und unabhängig, dann bemühen sie sich, Parteien und Kandidaten möglichst gleich zu behandeln. Das erfordert ein aufwändiges konzeptionelles Vorgehen in Redaktionen und nicht nur da. Auch für den Werbeteil gibt es klare Vorschriften zu beachten. So werden in nächster Zeit Medien in Bayern besonders kritisch beobachtet, ob sie denn wirklich unparteiisch bleiben. Das umso mehr, je näher der Wahltermin rückt.

 

Vorbeugendes Beispiel

Mit der von Parteien und Kandidaten bezahlten und verantworteten Wahlwerbung haben Redaktionen nichts zu tun. Sie arbeiten unabhängig davon. Und auch für Leser muss bezahlte Werbung erkennbar getrennt von unabhängiger journalistischer Berichterstattung erscheinen. Das gilt für alle Medien. Dass es dennoch zu Missverständnissen kommen kann, zeigt das Beispiel einer Zeitung aus dem Jahr 2017. Vorbeugend und im Hinblick auf den Wahlgang in Bayern (14. Oktober) habe ich es dem Archiv des Deutschen Presserates entnommen (Akt.Z.: 0444/17/3).  Hier finden Sie Fall in Originalfassung im Archiv des Presserates.

 

Werbung auf dem Klebzettel

Eine Regionalzeitung in Nordrhein-Westfalen hatte eine ihrer Ausgaben mit einem Klebzettel auf der Titelseite ausgeliefert. Darauf war unter anderem zu lesen: „Wir bitten morgen um Ihr Vertrauen…“ Dazu wurden die Namen von Politikern genannt. Es ging um die Werbung einer Partei für die bevorstehende Landtagswahl. Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, der Klebzettel habe eindeutig Wähler zur Stimmabgabe für zwei darauf genannte Kandidaten jener Partei am nächsten Tag bewegen sollen. Der Text werbe um Vertrauen. Es könne nicht sein, dass eine Zeitung ihre neutrale Position aufgebe, indem sie eindeutig Wahlwerbung für Kandidaten mache.

 

Etablierte Werbeform

Der Klebzettel, so erklärte der Leser, lasse sich nicht mit anderen Anzeigen vergleichen. Die seien als solche erkennbar. Dagegen kommt Widerspruch in der Stellungnahme der Zeitung: Der kritisierte Klebzettel („Post-it“ genannt) stelle eine Werbeform dar, die Kunden seit Jahren als etablierte Anzeigenform angeboten werde. Ein „Post-it“ sei auch für Leser auf den ersten Blick als Werbung erkennbar. So bedürfe es keiner Kennzeichnung als Anzeige. Deshalb lasse sich weder der Vorwurf der Wahlwerbung für eine Partei noch der Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten aufrechterhalten.

 

Hinreichend deutliche Trennung

Auch aus Sicht der Presserates verstößt der Klebzettel nicht gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex. Die fordert, dass bezahlte Veröffentlichungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Leser als Werbung erkennbar sind. Die Abgrenzung zum redaktionellen Teil kann dabei durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. In diesem Fall stellte der Presserat fest, gebe es zwar explizit keinen Hinweis auf Werbung. Jedoch sei die Verbreitung als Klebzettel für einen durchschnittlich verständigen Leser eine hinreichend deutliche Trennung vom redaktionellen Produkt.

Ähnliche Leseranwalt-Kolumnen:

"Essen sie den Festtagsbraten dort, wo er Ihnen schmeckt" (2007)

"Die Fleischwerbung im Bericht über einen Leichenfund" (2008)

"Wenn eine Fußballmannschaft hinter einer dicken Werbebande steht" (2009)

"Wie berühmte Fußballer und Vereine zu Verführern von Redaktionen werden können" (2011)

"Kandidaten vor der Wahl im Portrait: Überschriften sollen eine klare Linie erkennen lassen" (2013)

"Besonders im Wahlkampf schlägt Parteigängern und Interessensvertretern die Stunde" (2014)

Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de

 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Anton Sahlender
Leseranwalt
Trennung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top