Die Lage in Sachen Coronavirus wird allmählich entspannter. Im März und April mussten viele Menschen wegen des Coronavirus schweren Herzens auf Familienfeiern, wie Geburtstage oder eine große Hochzeitsfeier, verzichten. Essen gehen war nicht möglich und es galten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen.
Pünktlich zu den ersten warmen Sommertagen wurden schließlich zuerst die Außenbereiche von Restaurants, Cafés und Co. wieder eröffnet. Und einige Wochen später folgten die Innenräume. Strenge Hygieneregeln und Abstandsgebot gelten aber dennoch. Und nun sind auch wieder Hochzeitsfeiern im größeren Kreis möglich. Ab 22. Juni 2020 können Brautpaare wieder in ihrem Lieblingsrestaurant feiern. Wir klären Sie auf, was zu beachten ist und wie viele Gäste erlaubt sind.
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Nachvollziehbare Gästeliste: Das gilt bei der Hochzeitsfeier im Restaurant in Corona-Zeiten
Nach der Trauung im Standesamt mit Familie und Freunden in einem Restaurant auf das frisch vermählte Brautpaar anstoßen. Die Vorstellung, mit Gästen eine Hochzeitsfeier zu veranstalten, ist nun nicht mehr nur ein Wunschdenken für viele Brautpaare. Die Corona-Lockerungen in Bayern machen das möglich. Bei einer Pressekonferenz am 16. Juni gab Ministerpräsident Markus Söder bekannt, dass ab dem 22. Juni 2020 private Feiern wieder erlaubt sind.
Dabei verkündete Söder, dass in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen, im Freien bis zu 100 Personen erlaubt seien. Diese Bestimmung gelte sowohl im privaten Raum als auch im Restaurant. Wichtig sei es, dass die Kontakte nachvollziehbar seien. Das heißt, Sie sollten unbedingt eine Gästeliste führen, auf der vermerkt ist, wer tatsächlich zur Hochzeitsfeier gekommen ist.
Bislang war es lediglich erlaubt, dass sich zwei Haushalte im Restaurant an einen Tisch setzen dürfen. Diese Regelung gilt nicht mehr nur für die Hochzeitsfeier. Denn abgesehen von privaten Feierlichkeiten dürfen sich ab 17. Juni 2020 wieder bis zu zehn Personen treffen. Diese zehn Personen dürfen auch im Restaurant am selben Tisch Platz nehmen. Dennoch gelten andere Bestimmungen weiterhin. So muss beispielsweise beim Verlassen des Platzes eine Mund-Nasen-Maske getragen werden.
Für 22 Uhr war bislang die Sperrstunde für Restaurants festgelegt. Auch diese wird bis 23 Uhr verlängert. Die Hochzeitsfeier kann also vorerst nicht bis spät in die Nacht in der Location gefeiert werden. Wenn Sie die Hochzeitsfeier dennoch mit den vorgegebenen Personen feiern wollen, steht dem nichts im Weg. Inwiefern Sie und Ihre Gäste dort mit Abstand zueinander sitzen müssen, wurde bisher noch nicht festgelegt. Ebenfalls ist noch nicht klar, ob Tanzen und Musik für private Feiern wieder möglich sein werden.
Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Wahl des Restaurants achten
- In der Hochzeitslocation sollte ausreichend Platz für Ihre Gäste sein.
- Beachten Sie die Gästeanzahl bei einer Feier im Innenbereich bzw. im Freien.
- Fragen Sie nach, ob noch andere Gäste in der Location sein werden (möglicherweise müssen dann weitere Regeln beachtet werden).
- Reservieren Sie rechtzeitig.
- Sprechen Sie mit Ihrer Hochzeitslocation, wie die Regelungen dort umgesetzt werden können.
Wer seine Hochzeitsfeier in einem größeren Rahmen feiern möchte, der sollte die Feier am besten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Situation und Regelungen bezüglich des Coronavirus ändern sich fortlaufend. Wessen Hochzeit erst im Spätsommer wie Ende August oder September geplant ist, der hat gute Chancen, das bis dahin wieder größere Veranstaltungen erlaubt sind.
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