Ein bis zwei Jahre Planung und mehrere tausend Euro, das beschreibt eine Vielzahl an Hochzeiten. Die Vorfreude ist groß, sobald der Tag näher rückt und man seinem Partner endlich das Ja-Wort geben kann. Doch in Zeiten des Coronavirus sieht es anders aus. Rückt der geplante Hochzeitstag näher, wachsen die Sorgen. Kann meine Hochzeit stattfinden? Muss ich sie absagen? Wer trägt die Kosten?
Seit Samstag, 21. März 2020, gilt in Bayern eine strenge Ausgangsbeschränkung. Am Sonntag, 22. März 2020, haben sich Bund und Länder auf ein Kontaktverbot geeinigt. Diese Maßnahmen sollen vorerst für zwei Wochen gelten. Wie es danach weitergeht, ist noch unklar. Für Brautpaare, die in dieser Zeit heiraten wollen, steht aber schon fest: Die Hochzeit kann nicht wie geplant stattfinden.
Nicht nur die Enttäuschung über eine abgesagte Hochzeitsfeier ist groß, sondern auch die Sorge um das Geld. Nicht selten verschlingt eine Hochzeit ein Budget zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Denn für die Party werden verschiedene Dienstleister gebucht wie Location, DJ, Fotograf und Catering. Hinzu kommen Kosten für Dekoration, Brautkleid und Anzug, Eheringe und Hochzeitseinladungen. Wir klären Sie auf, welche Kosten Sie dennoch zahlen müssen und in welchem Fall Sie Ihr Geld wiederbekommen.
Bei Absage der Hochzeit trägt Brautpaar alle Kosten
Die beste Lösung lautet: verschieben statt absagen. Wenn Sie Ihre Hochzeit aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus absagen, müssen Sie alle Kosten tragen. Und zwar zu 100 Prozent. Darüber informiert der Bund deutscher Hochzeitsplaner und die Agentur Wedding Relations. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer gebuchten Dienstleister genau durch. Darin sind Regelungen zu Absagen und Stornierungen festgehalten.
Was ist bei einer Stornierung sonst noch zu beachten?
Viele Dienstleister haben in ihren AGB gestaffelte Stornoklauseln. Das ist vergleichbar mit der Buchung eines Hotels. Je früher Sie Ihre Buchung absagen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Dasselbe gilt für Hochzeiten. Je länger ein Brautpaar im Voraus absagt, desto niedriger ist der Prozentsatz des Preises, der bezahlt werden muss.
Wie der Bund deutscher Hochzeitsplaner mitteilt, gilt zunächst der Vertrag des Dienstleisters. Dabei müsse zwischen Dienstleistungs- und Werkvertrag unterschieden werden.
Hochzeit wird wegen des Coronavirus von einer Behörde abgesagt
Wird Ihre Hochzeit von den Behörden abgesagt, sieht es anders aus. In diesem Fall können andere Stornobestimmungen in Kraft treten. Je nachdem welcher Grund für die Absage genannt wird, bekommen Sie Ihr Geld teilweise oder womöglich sogar vollständig zurück. Dennoch muss beachtet werden, welche Leistungen bereits erbracht wurden. Wurden Braut und Bräutigam beispielsweise bereits vor der Hochzeitsfeier von einem Hochzeitsplaner beraten, muss diese Beratung bezahlt werden. Auch wenn die Hochzeit abgesagt werden muss.
Auf eine Eventversicherung können Sie übrigens nicht bauen. Diese Versicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für Absagen aufgrund von Epidemien.
Generell sind alle Hochzeitsdienstleister von der Corona-Pandemie ebenso betroffen wie Sie. Hochzeiten stellen für Dienstleister die Existenzgrundlage dar. Ihr Fotograf, das Catering oder der Betreiber der Location sind also auf Brautpaare angewiesen. Sprechen Sie mit Ihren Dienstleistern. Gemeinsam lässt sich eine Lösung für alle Parteien finden.
Diese drei Möglichkeiten haben Brautpaare jetzt
Findet Ihre Hochzeit im Juni 2020 oder später statt, gibt es derzeit keinen anderen Ratschlag außer: abwarten. Treten Sie in Kontakt mit Ihren Dienstleistern und besprechen Sie die nächsten Schritte. Paare, die vorher heiraten wollten, haben jetzt drei Möglichkeiten.
1. Hochzeit stornieren
Sie können alles stornieren und Ihre Hochzeit aufgrund des Coronavirus absagen. Dann entstehen für Sie Stornokosten bei Location und Dienstleistern.
2. Hochzeit verschieben
Anstatt alles abzusagen und womöglich hohe Kosten zu zahlen, können Sie die Hochzeitsfeier verschieben. Da viele Hochzeitslocations gut gebucht sind, kann es sein, dass Ihre Hochzeit erst 2021 oder sogar 2022 stattfinden kann. Einige Betreiber bieten als Ausweichmöglichkeit aber auch Winterhochzeiten oder Hochzeiten unter der Woche an. Als Ersatz für den geplanten Hochzeitstag können Sie diesen in einer kleinen Zeremonie mit Ihrem Partner feiern.
3. Gästezahl für die Hochzeit reduzieren
Ob und wann die Bestimmungen zum Eindämmen des Coronavirus nicht mehr nötig sind, ist noch nicht klar. Es ist durchaus denkbar, dass einige Beschränkungen lediglich gelockert werden. So dass beispielsweise nur eine kleine Hochzeitsfeier möglich wäre. Falls Sie Ihre Hochzeit also (noch) nicht verschieben und auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie die Gästeanzahl reduzieren. Dazu gehört es auch, Gäste, die zur Risikogruppe zählen, sowie Gäste aus dem Ausland auszuladen.
Weitere Informationen rund um Coronavirus und Hochzeit
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