Was sich an den Ausgangsbeschränkungen und Verboten rund um Corona in Bayern ändern wird, berichtete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag vor Medienvertretern. Wir haben zusammengefasst, was nun erlaubt seien wird und was nicht.
Bayern hat die Ausgangsbeschränkung vorerst um zwei Wochen verlängert. Bis Montag, 4. Mai, müssen die Menschen im Freistaat weiterhin Abstand wahren und dürfen keine Gruppen bilden. Es soll aber kleinere Lockerungen der Regelungen geben. Schon am kommenden Montag, 20. April, dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen. In der Woche darauf sollen Läden mit einer Größe bis zu 800 Quadratmetern ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Die Gastronomie bleibt mindestens bis Pfingsten zu. Großveranstaltungen wie Festivals oder Volksfeste fallen bis Ende August aus.
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Weiterhin wird das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit einem "triftigen Grund" erlaubt sein. Dazu zählten bislang neben beruflichen Tätigkeiten, Arztbesuchen und Einkäufen auch Sport und Spaziergänge. Außerdem durfte man Lebenspartner besuchen und alten Menschen helfen. Friseur- und Fußpflegebesuche waren bisher verboten. Ab Montag, 4. Mai, dürfen diese Dienstleister wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium konnte auf Nachfrage am Donnerstag jedoch noch keine Aussage darüber treffen, ob ein Friseurbesuch als "triftiger Grund" zählen wird.
Künftig soll eine zusätzliche Kontaktperson zugelassen sein, kündigte Ministerpräsident Markus Söder an. Das bedeutet, dass man sich auch mit einem Freund oder einem Verwandten treffen darf, der nicht mit einem zusammen wohnt – allerdings nicht mit mehreren Personen auf einmal. Familienfeiern sind demnach nicht erlaubt.
Die Kontaktperson, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, müsse nicht immer dieselbe Person sein, solange es stets nur eine Person ist, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Allerdings müssten immer die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Die Lockerung bei den Kontaktpersonen gelte nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Unter dem Aspekt des Allgemeinwohls sollten diese Aktivitäten auf die nähere Umgebung beschränkt bleiben. Von einem Treffen in einem anderen Bundesland rate man dringend ab, so der Sprecher.
Vorerst gilt laut Söder ein "Mundschutzgebot" für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. Das Tragen einer Gesichtsmakse ist also vorerst dringend angeraten, aber nicht verpflichtend. Wer keine Maske trägt, muss demnach nicht mit Sanktionen rechnen. Sollte das "Gebot" nicht funktionieren, erwäge die Staatsregierung eine Maskenpflicht. Für Schüler, die von Montag, 27. April, an wieder den Unterricht besuchen, soll es keine Masken in den Schulen geben. Man habe sich dagegen entschieden, weil die Gruppen klein seien und die gleichen Mitglieder haben, so Kultusminister Michael Piazolo (FW).
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Gemeint seien keine medizinischen Atemschutzmasken, wie sie der Freistaat auf internationalen Märkten zu besorgen versucht oder in Bayern produzieren lässt, so Söder. Diese seien dem medizinischen Personal vorbehalten. Stattdessen gehe es für die Bürger um einfache Masken für Mund und Nase. Diese schützen laut Söder zwar den Träger nicht vor einer Ansteckung, können aber die Ansteckungsgefahr für andere deutlich verringern. Die Masken könnten sich die Bürgern selbst nähen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Der Staat wird solche Masken also offenbar nicht zur Verfügung stellen.
Dass man dieses Jahr einen Sommerurlaub in anderen Ländern machen könne, sei aus gegenwärtiger Sicht eher unwahrscheinlich, erklärte Söder. Angesichts der Situation in vielen beliebten Urlaubsregionen wie Spanien, Italien und Frankreich ist das aus Sicht des Ministerpräsidenten kaum denkbar. Ob neben Urlauben andere Reisen ins Ausland möglich seien, kann das Gesundheitsministerium derzeit nicht beantworten. Allerdings geht der Ministerpräsident davon aus, dass Gastronomie und Hotels in Bayern im Sommer einen "ziemlichen Run" erleben würden, sollte es bis dahin wieder erlaubt sein, die entsprechenden Angebote zu nutzen. So seien wirtschaftliche Verluste aus der Corona-Zeit für Hoteliers und Gastronomen möglicherweise auch aufholbar.
Nein, Krankenhausbesuche sind - mit wenigen Ausnahmen für die Eltern minderjähriger Kinder und bei Sterbefällen - weiterhin verboten. Söder: "Bei Krankenhäusern und Pflegeheimen bleiben wir beim sehr zurückhaltenden Kurs." Da sich der Großteil der Corona-Todesfällen in Bayern in Alten- und Pflegeheimen ereigne, liege eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich. Gleichzeitig ermutigt der Ministerpräsident dazu, notwendige Operationen und Arztbesuche, die nichts mit Corona zu tun haben, nicht zu verschieben.
Häh? Wie kann man überhaupt darüber nachdenken müssen, ob ein Friseurbesuch ein "triftiger Grund", das Haus zu verlassen, ist, wenn man Friseuren erlaubt, ihr Geschäft wieder zu öffnen? Oder will die Staatsregierung allen Ernstes die Menschen zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit verleiten, wenn sie zum Friseur gehen, aber eigentlich das Haus nur mit "triftigem Grund" verlassen dürfen???
Viele Grundschulen denken nämlich immernoch, dass eine E-Mail pro Woche und ein Schnurlostelefon der Stand der Digitalisierung sind.
Der verlängerte Heim-Unterricht mit Arbeitsblätten, Aufgaben aus dem Buch und netten Grüßen kann doch nicht alles sein, was der Staat anzubieten hat.
Da haben Sie vollkommen Recht! Wie weit es unsere "Digital-Doro" in Sachen Digitalisierung schon gebracht hat, erkennen Sie daran, dass die Mebis-Lernplattform alle Nasen lang zusammenbricht.
Die Lehrer sind ebenfalls überfordert, einen anspruchsvollen Fernunterricht bereitzustellen. Pro Woche mal eine Email zu schicken reicht eben nicht nicht annähernd aus!!
Das Ergebnis wird man bei der nächsten oder übernächsten PISA-Studie sehen, und dann ist das Geschrei wieder groß. Aber das will ja im Moment noch niemand wahrhaben.
Läden sollen öffnen dürfen, aber der Besuch muss einen "triftigen" Grund haben. Warum gehe ich wohl zum Friseur?? Bestimmt nicht, um mit dem ein Pläuschchen zu halten...
Ich mache weder einen "Friseurbummel", noch einen "Autohausbummel", noch einen "Möbelhausbummel". Der Grund dürfte evtl. sein, weil ich dort was erledigen will.
Oder soll das Möbelhaus, das Autohaus oder der Friseur zu mir nach Hause kommen???
Ich bin mir absolut sicher, dass es auch in Bayern Menschen gibt, die ihren eigenen Verstand einsetzen können und dafür nicht die aberwitzigen Anweisungen der Obrigkeit brauchen.
Das Schutzmaskengebpt z.B.: Woher nehmen Herr Söder?
Alles nix Halbes und nix Ganzes!
Und jedes Bundesland kocht zudem noch sein eigenes Süppchen.
Völliger Blödsinn.
natürlich müssen die Geschäfte wieder aufmachen wegen Umsatz, aber das heiß ja nicht das ich jetzt groß shoppen gehen muss.
Stofftiger Grund ist wenn ich was dringendes benötige für das Haus, Wohnung, Garten weil es kaputt ist etc. und danach einfach wieder heim gehen ohne durch weiter Geschäfte zu bummeln fertig. Kann ja nicht so schwer sein.
Wer zahlt den die Stornokosten.
Wir haben vom 1.8 -14.8 in Deutschland ein Ferienhaus gebucht.
Mir kommt es ehr komisch vor, das der Friseur öffnen darf, aber der Friseurbesuch kein triftiger Grund ist.
Wieso dürfen eigentlich nur Geschäfte bis 800qm öffnen? Im XXXLutz stehen die Leute sicher weiter auseinander als in jedem Kiosk. Was auch komisch ist, dass jeder größere Laden seine Fläche mit Flatterband auf 800qm eingrenzen kann. Da haben unsere Experten wieder eine Wahnsinns Leistung erbracht....