zurück
Schweinfurt
Corona-Regeln: So viele Unterfranken mussten bisher ins Gefängnis
Im Kreis Schweinfurt hatte die Polizei mehrere Personen in Gewahrsam genommen. Aber warum genau? Und wie viele Unterfranken sitzen wegen solcher Verstöße im Gefängnis?
Das Amtsgericht Schweinfurt hat in der vergangenen Woche für mehrere Personen einen Gewahrsam angeordnet.
Foto: Patty Varasano | Das Amtsgericht Schweinfurt hat in der vergangenen Woche für mehrere Personen einen Gewahrsam angeordnet.
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 20.04.2020 02:10 Uhr

Wer wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss momentan damit rechnen, für einige Zeit in einer Zelle zu landen. Bisher hieß es von Seiten der Polizei, dass es nur einen solchen Fall in Unterfranken gebe: Einen Aschaffenburger, der sich mit anderen mehrmals zum Alkoholtrinken in einem Park getroffen hatte, und nun bis zum ursprünglichen Ende der Ausgangsbeschränkungen im Gefängnis bleiben soll. Nun teilte die Polizei aber mit, dass Anfang dieser Woche vier Personen aus Justizvollzugsanstalten in Unterfranken entlassen worden seien, die sich dort aufgrund richterlich angeordneten Gewahrsams dort aufgehalten hatten.

Nach Alkoholkonsum im Freien im Gefängnis

Es handelt sich laut Polizei um Personen, die im Landkreis Schweinfurt wiederholt wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen auffällig geworden waren oder gegen Quarantäne-Anordnungen verstoßen hatten. In Schonungen haben die Beamten demnach einen Mann in Gewahrsam genommen, nachdem sie ihn im Freien beim Konsum von Alkohol zusammen mit drei weiteren Personen angetroffen hatten, berichtet die Polizei auf Nachfrage.

Der Beschuldigte habe sich uneinsichtig gezeigt und zuvor bereits drei Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Der Richter ordnete einen Gewahrsam von rund einer Woche an. Da sich der Mann für sein Fehlverhalten zwischenzeitlich entschuldigte, wurde er schon früher entlassen.

Gegen Quaränte in Ankereinrichtung verstoßen

Die übrigen Fälle stehen im Zusammenhang mit der Ankereinrichtung für Asylbewerber in den ehemaligen Conn-Barracks in Geldersheim (Lkr. Schweinfurt). Nachdem es in der Einrichtung mehrere Corona-Fälle gab, steht diese unter Quarantäne. Ein Bewohner habe wiederholt gegen das Verbot verstoßen, die Einrichtung zu verlassen, und sich aggressiv gegenüber den Polizeibeamten verhalten, hieß es. Er musste deshalb für etwa eine Woche ins Gefängnis.

Im dritten Fall wollte eine Person aus Niederwerrn (Lkr. Schweinfurt) laut Polizei mehrfach einen Bewohner des Ankerzentrums trotz Quarantäne in der Einrichtung besuchen. Nach vier Verstößen gegen das Infektionschutzgesetz haben die Beamten beide für fünf Tage in Gewahrsam genommen.

Polizei kann Freiheitsentzug früher beenden

Wer sich überhaupt nicht "den Regeln beugt" und sich als unbelehrbar erweist, den müsse man länger von der Öffentlichkeit fernhalten, sagt der Präsident des Landgerichts Schweinfurt, Reinhard Pfingstl, gegenüber dieser Redaktion. "Im Interesse aller müssen wir die Regeln durchsetzen. Je uneinsichtiger jemand ist, umso härter muss man dagegen halten." Wenn die Polizei jemanden in Gewahrsam nehme, müsse ein Ermittlungsrichter diese Maßnahme genehmigen, erklärt der Behördenleiter. Und unter Berücksichtung aller Umstände entscheide dieser dann über die Dauer des Gewahrsams. 

Aufgabe der Polizei sei es allerdings, so Pfingstl, die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme täglich zu prüfen. Wenn die Beamten zum Beispiel feststellen, dass sich die Person in Gewahrsam nach zwei Tagen einsichtig zeigt, könnten sie diese auch vorzeitig entlassen. 

Polizei führt keine Statistik über Corona-Gewahrsam

Unter welchen Bedingungen ein Gewahrsam überhaupt möglich ist, regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

Nach Kenntnis des Polizeipräsidiums Unterfranken befindet sich derzeit (Stand Mittwoch) nur noch eine Person in der Region wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in Gewahrsam: der eingangs erwähnte Aschaffenburger. Allerdings führe man über die Zahl der Personen in Corona-Gewahrsam auch keine Statistik, erklärt ein Sprecher der Polizei. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Corbinian Wildmeister
Angeklagte
Beamte
Behördenleiter
Coronavirus
Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter
Freiheitsentziehung
Gefängnisse
Infektionsschutzgesetz
Landgericht Schweinfurt
Polizei
Polizeiaufgabengesetz
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Richter (Beruf)
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • A. F.
    Bescheidene Frage:

    Kriegen diejenigen, die sich nicht an die Auflagen gehalten haben, die "Hotelkosten" in Rechnung gestellt oder ist der Steuerzahler wieder der Dumme?

    Wobei:

    Klopapier auf Kosten der Allgemeinheit ist mal was anderes ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten