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Aschaffenburg
Corona: Polizei erklärt, warum Aschaffenburger im Gefängnis sitzt
Weil ein 35-Jähriger mehrfach gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hatte, ist er nun in Gewahrsam. Die Meldung sorgte auch für Empörung. Die Polizei zu den Hintergründen.
Deutschlandweit kontrolliert die Polizei, ob sich die Menschen an die Ausgangsbeschränkungen halten. (Symbolbild)
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | Deutschlandweit kontrolliert die Polizei, ob sich die Menschen an die Ausgangsbeschränkungen halten. (Symbolbild)
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:34 Uhr

Dass Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Gefängnis enden können, hat sich diese Woche in Aschaffenburg gezeigt. Ein 35-Jähriger muss bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen am Sonntag, 19. April, in Gewahrsam bleiben, weil er sechs Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hatte. Eine entsprechende Meldung dieser Redaktion löste eine kontroverse Diskussion im Internet aus, ob ein solches Vorgehen gerechtfertigt ist. Aus einer ersten Mitteilung der Polizei ging lediglich hervor, dass sich der Beschuldigte wiederholt ohne triftigen Grund außerhalb seiner Wohnung aufgehalten haben soll. 

Im Park getroffen, um zu trinken

Wie ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage erklärt, war der Mann für die Beamten kein Unbekannter. Im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen sei er bereits Ende März mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Fälle seien immer einem ähnlichen Muster gefolgt: Laut Polizei hat sich der 35-Jährige jeweils mit mehreren Personen an einer Bank in einem Park getroffen und hat dort Alkohol getrunken.

Als ihn die Polizei antraf, habe er sich immer uneinsichtig gezeigt und behauptet, dass das Coronavirus nur eine "Verschwörung" sei. Den Platzverweisen der Polizei sei er sehr widerwillig nachgekommen. Wohnungslos ist der 35-Jährige laut Polizei aber nicht. Nach dem sechsten Vorfall haben die Beamten den Mann am vergangenen Dienstag auf die Dienststelle gebracht. Mittlerweile befindet er sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Richter entschied, dass Gewahrsam notwendig ist 

"Wenn man merkt, das man eine Person immer wieder antrifft, stellt sich die Frage, wie man durchsetzen kann, dass sie sich wirklich an die Regelungen hält", erklärt ein Sprecher der Polizei. "Wir stellen in solchen Fällen nur fest, dass wir mit Anzeigen und Platzverweisen nicht weiterkommen, und informieren den Richter." Letzterer sei zu dem Schluss gekommen, dass ein Gewahrsam notwendig sei. Allerdings müsse so eine Maßnahme in jedem Fall "der letzte Schritt" sein, so der Polizeisprecher.

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Hätte sich der Mann nicht mit anderen Personen getroffen, sondern alleine im Park aufgehalten, wäre die Situation eine andere gewesen. Dann hätte er auch niemanden gefährdet, erklärt die Polizei. Wann ein Gewahrsam möglich ist, regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

Es drohen mindestens 900 Euro Bußgeld  

Es handelt sich bisher um den einzigen Fall in Unterfranken, bei dem eine Person ins Gefängnis musste, weil sie sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen gehalten hat, betätigt die Polizei. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Da gegen den 35-Jährigen sechs Anzeigen vorliegen, könnte eine Geldstrafe von mindestens 900 Euro auf ihn zukommen. Bei wiederholten Verstößen können sich die Regelsätze aber auch verdoppeln.

 
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  • werner.mueller.65@freenet.de
    @mdeeg: Herr Deeg, die Rechtsgrundlage für eine Gewahrsamnahme war schon immer die aus dem PAG, hier sogar mit qualifizierten Gesetzesvorbehalt, also Richterentscheid. Wie Sie mit Ihrer Kommentierung zeigen, haben Sie das Gefahrenabwehrrecht nicht verstanden, bzw. wollen es aus irgendwelchen Gründen nicht richtig verstehen, Groll oder Frust. Ihre APR-Klausur hätte ich mit ungenügend, als eine Themaverfehlung, bewertet. Die Allgemeinverfügung bewertet den Sachverhalt doch ganz klar: Verlassen der Wohnung nur mit einem triftigen Grund. Und ein Trinkgelage, auch wiederholt, in der Öffentlichkeit ist bestimmt kein triftiger Grund, letztendlich mit der angemessenen Rechtsfolge, der Gewahrsamnahme.
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  • thomashemmerich@web.de
    Ihren Ausführungen ist absolut nichts hinzuzufügen. Aber ob es der eine oder andere versteht bzw verstehen will?
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  • brigittekohlhepp@gmx.de
    Würde mir noch mehr Durchgreifen der Polizei wünschen, leider immer noch zu lasch. Es hätte beim 2. Mal schon reichen müssen, um diesen Querulant einsperren zu können, nicht erst beim 6. Mal.
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Wäre schön, wenn die Herrschaften, die täglich ihre Motorräder und Cabrios spazierenfahren, mit der gleichen Härte verfolgt würden. Ist aber wohl aufwändiger als einen Trinker im Park wegzusperren.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Ich sehe schon einen Unterschied, ob jemand alleine unterwegs ist oder eng zusammen mit anderen im Park sitzt.
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  • MedDeeg@web.de
    Nun also das PAG!!?

    Damit haben sich alle Befürchtungen der Kritiker bestätigt: das bayerische PAG wird hier ganz offenkundig für Aktionismus und plakativen Populismus missbraucht. Da hier, wie Mitforisten bereits mitteilten, "keine Straftat" vorliegt, kommt nur die "erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit" als Rechtsgrundlage in Betracht. Außerhalb von diesem Forum dürften erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bestehen, durch eine absolut abstrakte Gefährdung mittels Aufhalten im Park (warum wurden die anderen Personen nicht inhaftiert?) eine solche Freiheitsentziehung zum "Schutz der Allgemeinheit" fundiert zu begründen. Außerdem stellt sich hier die Frage, inwieweit jemand, der das Virus für eine "Verschwörung" hält, nicht eher in eine psychiatrische Einrichtung gehört anstatt die JVA.....wo im übrigen eine erhöhte tatsächliche Gefahr für die Insassen besteht, dass sich eine Infizierung ausbreitet, ähnlich wie in Pflegeheimen etc.. Aber das nur am Rande.
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  • jebusara@web.de
    Wie so oft kommt die gesamte Wahrheit nur scheibchenweise. Warum wurde der Artikel nicht gleich derart formuliert? Sollte der Bericht vielleicht ursprünglich lediglich als Abschreckung dienen? Erhobener Zeigefinger, sehr her was passiert wenn ihr nicht brav seid?
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  • ammi187@gmail.com
    Find ich richtig aber trotzdem „Tendenz Polizeistaat“
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  • thomashemmerich@web.de
    Sehr gut und richtig so. So sollte die Polizei des öfteren durchgreifen (dürfen).
    Jetzt bin ich auf einen Kommentar eines Polizisten a.D. gespannt.
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  • conmex@aol.com
    Ich auch!
    Aber dem wird dazu nichts einfallen...
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  • MedDeeg@web.de
    Ach wissen Sie, anders als Sie halte ich unterschiedliche Meinungen bzw. Diskurse zu behördlichem und juristischem Handeln und auch Kritik gegen Forums-Mainstream hier nicht für eine persönliche Beleidigung oder "Gefahr", die man unterdrücken muss. (Wie meinte einer hier: Mundtotmachen wegen "suberviser Störung"....Auch der Begriff "Forumsfrieden" fiel. Vielleicht mal wieder im GG blättern....)

    Die sehr interessanten Meinungen in diesem Forum sind zwar nicht repräsentativ sondern spiegeln nur ein gewisses Milieu wider - sind aber wie gesagt dennoch aufschlussreich. Danke dafür!
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  • Albatros
    Meine volle Zustimmung!
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  • Markustan
    Richtig gemacht. Wird hoffentlich manch anderem zum Nachdenken bringen.
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  • flyarcus@gmx.de
    Danke für die Klarstellung....mir war von Anfang an bewusst, dass die Polizei das nicht ohne vernünftigen Grund macht, aber viele Mitforisten sahen mal wieder nur die ach so böse Polizeigewalt..... und wenn die böse böse Polizei wirklich so böse wäre, würden hier nicht den ganzen Tag Autos und Motorräder durch die Gegend schippern, sondern es wären auch viele Verkehrskontrollen und Straßensperren. Da ich jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit muss, sehe ich viele Autos.....aber bisher noch kein einziges Mal die Polizei. Frohe Ostern
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  • Interessant, interessant ... wie weit wir doch schon sind:
    Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen [...] um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

    Das mit der Wirkung bereits bei einer Ordnungswidrigkeit ist schon sehr starker Tobak!
    Warum ist das dann noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat? Wie war das mit den Sinn-Grenzen?
    Böse Zungen könnten jetzt auf die Idee kommen zu formulieren: "Wenn also jemandem mein Gesichtsausdruck bei einer Reaktion nicht paßt sperren wir in weg ... ?"

    Leute, dafür habe ich meinen Hintern bei der Bundeswehr nicht hingehalten. Nur, weil eine Mehrheit von entscheidenden Personen das in der Vergangenheit in Ordnung fanden muß das nicht gut sein. Ich sehe mich gezwungen es klar zu formulieren: Wir leben hier nicht in einem Order-per-Mufti-Ordnungsstaat!
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Wir leben aber vor allem auch nicht in einem Staat, dessen Bürger sich nicht gegen Personen zur Wehr setzen können, die sich wiederholt und fortgesetzt über die gemeinsamen Regeln hinwegsetzen. Und da ist so ein Gewahrsam zwar die ultima ratio aber in diesem Fall zu 100% der einzige Weg, die Allgemeinheit vor dieser Einzelperson zu schützen.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Ich glaube, Sie bringen da einiges durcheinander.

    Nur zu einem Punkt: Seit wann ist ein nicht gefallendes Gesicht "eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat"?
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  • ra.kellermann@gmx.de
    ja das PAG, die Neufassung ist durchaus umstritten. Aber auch schon begreiflich: es gibt ja schwerere OWis bei denen die Geldbuße höher ausfällt als eine Geldstrafe bei kleineren Straftaten/Vergehen...
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  • MedDeeg@web.de
    Sie sagen es! In keinem anderen Bundesland wären derart unverhältnismäßige Aktionen so möglich.
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  • dottore
    Ich verstehe das Problem nicht. Wer sich nicht daran hält, bekommt Konsequenzen zu spüren. Ansonsten wäre alles nur ein lustiges Kinderspiel. Wer hier von Bürgerrechten fabulieren mag, soll sich mal die Videos von den dutzenden Kühltrucks in New York ansehen.
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