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München
Kommentar: Söder hat recht - aber das reicht nicht bei Corona
Der Kurs von Markus Söder in der Pandemie bleibt weiter richtig. Dass die Kritik an seiner Regierung trotzdem lauter wird, hat auch mit dem Ministerpräsidenten selbst zu tun.
Sieht sich und seine Corona-Politik wachsender Kritik auch in Bayern ausgesetzt: Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Foto: Peter Kneffel, dpa | Sieht sich und seine Corona-Politik wachsender Kritik auch in Bayern ausgesetzt: Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Im Kern der Sache hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach wie vor Recht: Sein Kurs der Vorsicht und des konsequenten Handelns im Umgang mit der Corona-Pandemie war im Frühjahr richtig und ist es auch jetzt, in der zweiten Welle. Dass die Kritik an ihm und seiner Corona-Politik nun trotzdem lauter wird, hat sich Söder aber auch selbst zuzuschreiben.

Richtig ist: Söder hat die Corona-Gefahr nie unterschätzt. Während etwa sein Regierungspartner und Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) im Frühsommer schwadronierte, er glaube nicht an eine zweite Welle, warnte Söder beharrlich, dass die Gefahr noch nicht vorüber ist. Diese konsequente Haltung und sein beherztes Handeln zu Beginn der Krise hievten den CSU-Chef auf astronomische Popularitätswerte – nicht nur in Bayern, auch bundesweit.

Doch während Söder noch im Sommer kaum auf Widerspruch stieß, bläst ihm heute deutlich schärfere Kritik entgegen. Natürlich hat dies auch damit zu tun, dass die politische Schockstarre des Frühjahrs wieder einem gesunden politischen Streit gewichen ist. Auch war das im März nötige radikale Runterfahren des öffentlichen Lebens politisch leichter umzusetzen als es die heute notwendigen differenzierten Maßnahmen sind.

Zu einem guten Teil ist der wachsende Unmut über Söder indes hausgemacht: Während dem CSU-Chef im Frühjahr mit großer Treffsicherheit gelang, zum richtigen Zeitpunkt stets das Richtige zu sagen und zu tun, lösten Söders Worte und Taten zuletzt immer wieder Verunsicherung, Verwirrung und berechtigten Widerspruch aus.

Schlaue Ratschläge aus Bayern, während Augsburg in der Inzidenz über Berlin liegt?

Politisch wenig hilfreich ist es zum Beispiel anderen Bundesländern aus Bayern ständig schlaue Ratschläge zu geben, während gleichzeitig etwa die Inzidenz von Augsburg über der von Berlin liegt. Und wahr ist auch: Nicht nur in Berlin, auch in Bayern könnte die Nachverfolgung der Infektionen besser funktionieren. 

Zur Verwirrung in Bayern tragen zudem wenig abgestimmte und nicht immer logische neue Corona-Regeln bei: So haben mehrere Kommunen die erst in der vergangenen Woche von Söder verfügte Maskenpflicht für Grundschüler ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 postwendend als offensichtlich unbegründet wieder einkassiert.

Auch die Erweiterung von Söders "Corona-Ampel" nach nicht einmal einer Woche um eine neue Stufe "dunkelrot" sorgt in der Bevölkerung mehr für Verwirrung als für die versprochene Klarheit. Zumal der Nutzen der neuen Stufe für den Infektionsschutz weiter unklar bleibt.

Widerspruch in die Nähe des Rechtspopulismus zu rücken, stärkt nicht den Zusammenhalt

Erstaunlich auch, wie dünnhäutig Söder zuletzt auf politische Kritik reagierte: Man muss die Position der FDP ja nicht teilen, die Corona-Maßnahmen etwa auch von der Auslastung der Krankenhäuser abhängig machen will. Doch wenn Söder die Liberalen deshalb gleich in die Nähe von Rechtspopulisten rückt, werden seine Appelle zum breiten Zusammenhalt in der Krise nicht gerade glaubwürdiger. 

Zwar muss man Söder wegen solcher Attacken nicht gleich vorwerfen, es gehe ihm nur um persönliche Profilierung. Man darf dem Ministerpräsidenten schon abnehmen, leidenschaftlich dafür zu kämpfen, Schaden von Bayern und den Menschen im Freistaat abzuwenden. Auch sind politische Fehler angesichts der Dynamik dieser Krise unvermeidlich und allein deshalb zu verzeihen.

Der Erfolg des Corona-Kampfes in Bayern hängt am Ende aber nicht an den bundesweit höchsten Bußgeldern für Maskenmuffel oder den frühesten Sperrstunden für Kneipen. Der Erfolg hängt vor allem an einer breiten freiwilligen Akzeptanz der Bürger für die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen wie Kontaktvermeidung, Abstand und Hygiene.

Mit täglich neuen Corona-Maßnahmen die Bürger zu verwirren, ist dabei nicht hilfreich. Söders klarer und richtiger Analyse der Gefahren sollte deshalb wieder mehr klare und schlüssige Politik folgen.

 
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  • bernd.31267@web.de
    Die zunehmende Kritik ist darin begründet, dass im Gegensatz zum Frühjahr jetzt Zeit genug gewesen wäre, bundesweite Standards festzulegen und endlich wieder durch das Parlament Rechtsgrundlagen zu schaffen. Eingriffe in Grundrechte sind in der Lage nötig, aber bitte durch den Gesetzgeber und nicht durch wöchentlich sich ändernde TV Ansprachen von „Maggus, dem Ersten“. Und nicht 16 unterschiedliche. Auf eine globale Pandemie reagiert Deutschland mit Landesfürsten wie im Mittelalter...
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  • engert.andreas@gmx.de
    Unsere föderale Struktur hat ihre Stärken (bessere lokale Reaktionsmöglichkeiten) - aber auch ihre Schwächen (16 Landes"fürsten" mit je eigenen Vorstellungen). Da Gesundheit nun mal Ländersache ist, müssen wir damit leben, dass hier 16 (bzw. inkl. Kanzlerin) 17 Vorstellungen aufeinanderprallen und nicht zu vereinbaren sind.
    Ansonten - was wäre denn gewesen, wenn mitten in der Zeit der Entspannung der Lage, der Bayer. Landtag ein entsprechendes Gesetz beraten und beschlossen hätte, was zu tun sei, wenn sich die corona-Zahlen in die jetzt aktuelle Richtung entwickeln? Ein Aufschrei durch Bevölkerung, Presse, die gesamte Medienlandschaft und wo noch alles, was denn hier für Schwarzmalerei betrieben würde, das Virus ist auf dem Rückzug, die Bevölkerung wird verunsichert, hier wird Panik erzeugt - und was weiß ich noch alles!
    Und JETZT haben wir wieder eine Situation, wo ein reguläres Gesetzgebungsverfahren schlicht zu langatmig wäre um auf die akute Situation reagieren zu können!
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  • engert.andreas@gmx.de
    Da haben Sie absolut recht, Herr Stern,
    im Frühjahr waren wir alle in Schockstarre - und sind den Politikern und auch Wissenschaftlern/Virologen gefolgt. Was war das Resultat: SINKENDE ZAHLEN!

    Heute sind wir "aufgewacht", klagen gegen alles und jeden, was uns nicht passt - kriegen oft auch noch recht (ich frag mich immer wieder, was "Angemessenheit" einer Maßnahme für ein juristischer Begriff ist - und an welchem Paragraphen "Angemessenheit" festgemacht wird, da ist man doch der puren Willkür eines Richters oder einer Richterin ausgeliefert - der eine sieht eine Maßnahme für angemessen an, die andere nicht - das ist doch keine an Gesetzen und Paragraphen orientierte Rechtsprechung!).
    Und gerade die Medien hauen dann auch noch kräftig mit in die Kerbe, was wieder alles an Regeln gekippt wurde und was für "Freiheiten" doch möglich bleiben.
    Und das Resultat heute: STEIGENDE ZAHLEN!

    Da liegt sprichwörtlich der Hase im Pfeffer!
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Angemessen ist eine Massnahme dann, wenn sie zur Erreichung des verfolgten legitimen öffentlichen Zweckes

    - geeignet ist,

    - erforderlich ist und

    - verhältnismäßig ist (also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt)

    Eine Massnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Schön und gut - ändert nichts desto trotz an meiner Meinung: AN WELCHEM PARAGRAPHEN MACHT SICH DAS IM GESETZ FEST - UND WO SIND HIER DIE OBJEKTIVEN KRITERIEN DER ÜBERPRÜFUNG?????
    Der eine Richter sieht etwas als "geeignet, erforderlicht und verhältnismäßig" - der nächste schätzt den selben Sachverhalt vollkommen anders ein. Hier ist der richterlichen Willkür und Entscheidung nach Gutdünken Tür und Tor geöffnet!
    Meiner Meinung nach dürfte es NIEMALS auch nur ansatzweise Kriterium einer Rechtsprechung sein, ob etwas dem Richter gefällt oder nicht, das muss OBJEKTIV ÜBERPRÜFBAR und an einem eindeutigen und einschlägigen Paragraphen festzumachen und zu verorten sein!
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Es wäre schon interessant zu erfahren, wie Sie absolute Objektivität in einen Gesetzestext fassen würden. Bitte ein Formulierungsvorschlag.
    Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit am Beispiel des Beherbergungsverbots. Reisende aus einem außerbayerischen Gebiet mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 durften nicht in bayerischen Hotels übernachten. Wenn im Herkunftsgebiet 0,5 Promille der Bevölkerung infiziert sind bedeutet das auch, dass 999,5 Promille nicht betroffen sind. Ist es „verhältnismäßig“ diesem großen Personenkreis das Grundrecht nach Art. 11 GG einzuschränken?
    Einschränkungen des Grundrechts sind nur zulässig, wenn dies aus den in Art. 11 Abs. 2 GG genannten Gründen „erforderlich“ ist. Auch im GG wird dieser Rechtsbegriff verwendet.
    Bleibt deshalb die Frage, ob ein solches Verbot „erforderlich“ ist, die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Oder ob nicht die vom Reisenden zu beachtenden „AHA-Regeln“ ausreichen.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Und um das zu beurteilen, braucht es die Fachexpertise von Virologen, Epidemiologen etc. - für so eine Entscheidung ist ein Richter ohne das Hinzuziehen entsprechender Experten (gerade wenn es um die Frage der "Angemessenheit" und "Notwendigkeit" geht) schlicht nicht ausgebildet und nicht kompetent - weil sich eine Pandemiesituation ja gerade nicht in Paragraphen findet!
    Und wenn mir Virologen und vor allem Epidemiologen sagen, dass ab einem bestimmten Inzidenzwert die Kontrollierbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten nicht mehr möglich ist - ja, dann ist es auch gerechtfertigt, dem Rest des ganzen Landkreises zeitlich befristet ein daheimbleiben und nicht in Urlaub fahren amtlich zu verordnen!
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  • Eos123456
    Der Richter muss dieses Fachwissen nicht haben. In Fällen die sein - ausserjuristisches - Fachwissen übersteigen ist die Hinzuziehung externer Experten und Gutachter üblich.

    Nach Anhörung dieser Experten und gewissenhafter Abwägung aller Gutachten und Fakten obliegt es seiner freien richterlichen Entscheidung - unter Einhaltung von Recht und Gesetz, sowie weiteren mitunter ungeschriebenen Normen, "ein Urteil zu fällen".

    Denn er ist ja Richter und nicht Virologe. Auch von den Politikern, die derzeit entscheiden sind die allerwenigsten Virologen oder sonstige Fachleute. Sie bringen also auch keine besseren Voraussetzung zur sachgerechten Entscheidungsfindung mit als ein Richter - manchmal sogar schlechtere.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Ach ja, und ein Richter, der Jura studiert hat, ist plötzlich auch Experte in Virologie - weil er ja genau beurteilen kann, was zur Abwendung steigender Corona - Zahlen geeignet und notwendig ist? Selbst dann, wenn er genau das Gegenteil von dem entscheidet, was einem die Virologen seit Monaten dringend empfehlen?
    Und die „Verhältnismäßigkeit“ ist der nächste schwammige Begriff, den jeder Richter wieder nach Gutdünken selbst interpretieren kann - für den einen ja, den anderen nein!
    Für mich keine Grundlage für eine verlässliche und objektive Rechtsprechung
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  • Eos123456
    Die neuen Krankschreibmöglichkeiten (14 Tage per Telefon) finde ich sehr gut.

    Einfach mal 14 Tage Pause machen. Ist gut für die Gesundheit, die Umwelt und die Pandemiebekämpfung. Eine kleine Auszeit zur Selbstbesinnung und Entspannung tut der Seele gut.
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  • Funkenstern
    Echt jetzt? Einen Freifahrtschein für das Unkollegiale Blaumachen? Wer macht dann deine Arbeit? Die Kollegen und die Firma/Allgemeinheit zahlt die Faulenzerei. Klasse Kollegiale Einstellung. Gewerkschaftsmitglied???
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  • Eos123456
    Wer heute noch so naiv ist und sich an der Arbeitsfront für fremde Interessen aufreibt ist selber schuld.

    Das wird nur ausgenützt, mißbraucht und nicht honoriert.

    Jeder muß selber sehen wo er bleibt und wie er das Beste für sich rausholt. Als Märtyrer und "Held der Arbeit" steht man am Ende nur verlacht und dumm da.
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  • Funkenstern
    Ohne Worte. Solche Typen durchschaue ich und entlasse diese. Dann hat er seinen Willen und das Team seine Ruhe
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  • Eos123456
    Vielleicht wollen diese "Typen" genau das?

    Es gibt eben zwei Arten von Menschen. Die einen lassen sich gerne ausnutzen, arbeiten und zahlen gerne für andere und die anderen sind etwas klüger und nutzen ihre Möglichkeiten.

    Nur wer keine andere Wahl mehr hat, wird in der heutigen Zeit noch den braven Arbeitsmann machen, der sich treu und brav "für Volk und Vaterland" kaputtschindet.

    Wer rechnen kann und etwas moderner denkt, geht einen anderen Weg.
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  • berndeuerdorf
    ???
    Na ja, vielleicht ist der Beitrag ja nur ironisch gemeint...Schade, dass sich mir die Ironie nicht sofort erschlossen hat
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Einfach mal so, zur Entspannung, ist das aber nicht gedacht
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  • clubfan2@gmx.de
    Wer es besser machen kann!
    Freiwillige vor...

    aber im Netz is ja immer gut maulen.

    mir fällt im Moment keiner ein
    der uns besser durch diese Krise manövrieren könnte...

    und wenn ein zweiter Lockdown kommt
    dann haben Wir uns den selber zuzuschreiben...

    weil es einige nicht schaffen
    die einfachsten Regeln zu beachten
    und für andere ja alles nur lustig ist...
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  • Funkenstern
    Soll man die Lemminge machen lassen was sie wollen! Ich renne aber lieber einem fundierten, gewähltem Gremium hinterher als irgendwelchen Kapazitäten zweifelhafter Herkunft!
    Es ist mir mittlerweile egal, was wer sagt. Ich habe meine Maske, sie tut mir keinen Abbruch und wer die mir gegenüber verweigert, bekommt eine Ansage. Ich gehe damit um, damit ich, meine Familie, meine Firma und mein Umfeld durchkommen. Was andere denken und machen, tangiert mich pheriphär. Solange es mein Umfeld nicht betrifft.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wenn ein zweiter Lockdown wirklich nötig wird, dann wird auch ein Richter nichts ändern! Egal wo er sitzt!
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  • DieWahrheit
    Warum schaffen wir das nicht? Weil die 9% über Gebühr Gehör finden!
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