Es ist ein Fall, der für Gesprächsstoff unter Eltern sorgen dürfte: Eine Mutter will, dass ihre beiden Söhne in der Schule keine Maske tragen müssen. Der achtjährige Grundschüler und der elfjährige Mittelschüler leiden ihr zufolge unter Kopfschmerzen und Panikattacken, wenn sie längere Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie legt den Schulleitern jeweils gleichlautende ärztliche Atteste und unterschiedliche eidesstattlichen Erklärungen vor. Beide Schulleiter lehnen die Befreiung von der Maskenpflicht ab.
Der Schulleiter der Mittelschule begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Attest "von einem nicht ortsansässigen Arzt stamme, der durch Aktivitäten auf der Video-Plattform YouTube bekannt sei". Der Arzt äußere sich dort "regelmäßig kritisch zu den derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmen". Daraufhin zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Würzburg. Am Donnerstag fiel das überraschende Urteil: Der eine Bruder muss künftig eine Maske im Unterricht tragen, der andere nicht.
Widersprüchliche Angaben
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, muss der Achtjährige künftig eine Maske im Unterricht tragen, weil die Angaben der eidesstattlichen Erklärungen und des Attests aus Sicht der Richter Widersprüche aufwiesen: Die Mutter habe von Kopfschmerzen gesprochen, der Arzt von Panikattacken. Im Attest habe gestanden, dass der Junge einmal in der Praxis zu Besuch war. Laut der Erklärung der Mutter sei ihr Sohn Mitte Oktober zweimal beim Arzt gewesen. Die Daten des Arztbesuches hätten zudem nicht übereingestimmt, hieß es.
Der ältere Bruder darf hingegen ohne Maske am Unterricht teilnehmen. Er hatte laut Verwaltungsgericht über Kopfschmerzen, juckende Ausschläge im Gesicht und Panikattacken geklagt. Als die Mutter mit ihrem Sohn deshalb zu einem Arzt gegangen sei, habe dieser kein Attest ausstellen wollen. Ein anderer Arzt, der sich laut Urteilsbegründung auf YouTube gegen Infektionsschutzmaßnahmen ausspricht und rund 30 Kilometer vom Wohnort der Familie entfernt wohnt, habe das Attest schließlich ausgestellt. Der Mediziner behandelte den Jungen bereits zuvor wegen psychischer Vorerkrankungen. Ob es sich dabei um den selben Arzt handelte, der auch für den jüngeren Bruder das Attest ausgestellt hatte, ließ das Gericht in seiner Mitteilung offen.
Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zufolge hat der Elfjährige die Aufmerksamkeitsstörung ADHS. In seinem Fall stellten die Richter keine Widersprüche zwischen der eidesstattlichen Erklärung der Mutter und dem Attest fest.
Das müßte doch dann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Entweder ist das Attest unbegründet oder die eidesstattliche Erklärung ist falsch.
Corona geht uns alle an.