zurück
Würzburg
Corona-Maßnahmen: Was der Staat anordnen darf und was nicht
Die Corona-Krise fordert die Gerichte mit Klagen gegen Verbote und Einschränkungen. Schießt der Staat übers Ziel hinaus? Antworten des Würzburger Juristen Henrik Eibenstein.
Ein Schild fordert am Viktualienmarkt in der Münchner Innenstadt zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf. Am 24. September trat in der Landeshauptstadt die Maskenpflicht an größeren Plätzen und Fußgängerzonen in Kraft. 
Foto: Peter Kneffel, dpa | Ein Schild fordert am Viktualienmarkt in der Münchner Innenstadt zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf. Am 24.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:26 Uhr

Gegner der Corona-Maßnahmen gehen zu Tausenden auf die Straße, beklagen die Einschränkung von Grundrechten und die Pflicht, in bestimmten Bereichen Maske zu tragen. Am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Würzburger Julius-Maximilians-Universität beschäftigt sich Henrik Eibenstein intensiv mit den rechtlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Der 25-jährige Diplom-Jurist gibt Antworten: Was darf der Staat, wo geht er zu weit?

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar