Dürfen Eltern ihre Kinder bei Glatteis, Schnee oder Sturm einfach zu Hause lassen? Wer entscheidet, wo die Schule ausfällt? Müssen Lehrerinnen und Lehrer trotzdem arbeiten? Daniel Otto, Pressesprecher im bayerischen Kultusministerium, und Experten des Versicherungskonzerns ARAG beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer entscheidet, wann die Schule ausfällt?
Ob der Unterricht in den öffentlichen Schulen in Bayern ausfällt oder nicht, wird vor Ort entschieden. Zuständig sind auf Landkreisebene "lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall". Sind mehrere Landkreise eines Regierungsbezirks betroffen, trifft die Entscheidung die "regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall" an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke. Die Entscheidungen sind verbindlich und gelten einheitlich für alle Schulen, so das Kultusministerium.
Sind auch Lehrkräfte vom Unterricht befreit?
Nach Auskunft des Versicherungskonzerns ARAG sind Lehrkräfte nicht vom Dienst befreit. Sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, in die Schule kommen. Denn dort gilt es, Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und zur Schule gekommen sind.
Dürfen Eltern ihre Kinder sicherheitshalber zu Hause lassen?
Erscheint den Eltern der Schulweg aufgrund der Wetterverhältnisse zu gefährlich, können sie ihr Kind befreien lassen. Das bestätigt Daniel Otto, Pressesprecher im bayerischen Kultusministerium. Wenn "zwingende Gründe einen Unterrichtsbesuch verhindern" - so steht es in Paragraf 20 der bayerischen Schulordnung -, also der Weg zur Schule unzumutbar ist oder den Eltern zu gefährlich erscheint, kann das Kind zu Hause bleiben. Allerdings muss die Schule – wie bei einer Erkrankung – informiert werden und man sollte auch eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.
Was tun, wenn die Schule ausfällt - die Eltern aber arbeiten müssen?
Während sich Schülerinnen und Schüler in der Regel über Unterrichtsausfall freuen, sind arbeitende Eltern meist in der Zwickmühle - vor allem, wenn die Kinder noch klein sind und betreut werden müssen. Die Experten der ARAG weisen darauf hin, dass Eltern ebenfalls zu Hause bleiben dürfen, wenn der Nachwuchs per Anordnung nicht in die Schule kann. "Allerdings müssen Eltern vorher jegliche zumutbare Anstrengung unternehmen, um eine alternative Betreuung zu finden", so die ARAG. Ist dies nicht gelungen, dürfen sie bei vollem Anspruch auf Lohnfortzahlung den Arbeitsplatz verlassen und ihre Kinder zu Hause betreuen. Doch die ARAG-Experten raten Arbeitnehmern, dies vorher mit dem Chef abzusprechen. Vielleicht ist es ja auch möglich, im Homeoffice zu arbeiten, solange Schule oder Kita aufgrund der Wetterlage geschlossen bleiben.
Wo findet man Informationen, ob Schulen schließen?
Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Kultusministeriums darüber informiert. Alle Meldungen zum Unterrichtsausfall finden Sie unter www.km.bayern.de/ministerium/unterrichtsausfall.html